Schaden­ersatz für Geld­anleger

Schaden­ersatz für Geld­anleger: Richtig fordern

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Ohne Anwalt lässt sich Schaden­ersatz gegen Banken und Sparkassen kaum durch­setzen. Trotzdem sollten Anleger erst selbst an die Bank schreiben. test.de erklärt, warum und wie das geht.

Mehrere Hundert Euro sparen

Selbst Schaden­ersatz einzufordern, kann sich lohnen. Hintergrund: Wenn Bank oder Sparkasse am Ende zu Schaden­ersatz verurteilt werden, müssen sie auch alle Rechts­anwalts­gebühren über­nehmen. Allerdings: Honorare, die schon vor der gericht­lichen Auseinander­setzung entstanden sind, müssen sie nicht ersetzen. Diese Honorare können je nach Höhe der Schaden­ersatz­forderung weit über 1 000 Euro betragen. Anleger, die den Schaden­ersatz zunächst selbst anfordern und der Bank eine Zahlungs­frist setzen, können Ersatz auch für diese außerge­richt­lichen Rechts­anwalts­honorare verlangen.

Die Bank in Verzug setzen

So gehen Sie vor:

  • Sie schreiben an die Bank oder Sparkasse, die Sie bei der Geld­anlage beraten hat.
  • Nennen Sie die Geld­anlage, das Datum des Vertrags­schlusses und möglichst auch zusätzlicher Beratungs­termine.
  • Stellen Sie dar, wie viel Geld sie mit der Anlage verloren haben.
  • Fordern Sie bei Fonds, die Sie nicht verkaufen können, Ersatz der gesamten Investition Zug um Zug gegen Rück­über­tragung der Fonds­anteile.
  • Behaupten Sie: Für diese Geld­anlage hat die Bank oder Sparkasse Provisionen kassiert, ohne Sie darüber zu informieren.
  • Verlangen Sie den Ausgleich der Verluste inner­halb einer angemessenen Frist. Was angemessen ist, hängt davon ab, wie lange die Geld­anlage zurück­liegt und wie komplex der Fall ist. Meist sind drei bis vier Wochen ausreichend Zeit für die Bank, etwaige Ansprüche zu prüfen und zu reagieren.
  • Kündigen Sie an, einen Rechts­anwalt zu beauftragen, wenn die Frist verstreicht.
  • Schi­cken Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rück­schein oder stecken Sie es vor Zeugen persönlich in den Brief­kasten des Geld­instituts.

Fehler schaden nicht

Wenn Sie irrtümlich zu Unrecht Schaden­ersatz fordern oder Ihnen im Forderungs­schreiben Fehler unter­laufen und es unwirk­sam ist, schadet das nicht. Im schlimmsten Fall müssen Sie lediglich die Kosten für außerge­richt­liche Vertretung durch Ihren Anwalt selbst zahlen. Wenn Sie von vorneherein auf ein Forderungs­schreiben verzichten, steht hingegen fest, dass sie diesen Teil der Rechts­anwalts­rechnung auf jeden Fall selbst zahlen müssen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.10.2017 um 13:29 Uhr
    Hemmung der Verjährung

    @roch43: Die Frage, ob und wann Verjährung eingetreten ist und wie man den Ablauf der Frist hemmen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Durch ein Schreiben an die Bank wird die Verjährung aber ganz sicher nicht gestoppt. Dazu ist es erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten oder aber - sofern zuständig - eine Schlichtungsstelle korrekt anzurufen. In der Regel beginnt die Verjährung überhaupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen der Falschberatung Kenntnis bekommt. Die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Ansprüche schon verjährt sein könnten, bitten wir Sie, im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wo man Ihren Fall individuell prüfen kann. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • roch43 am 09.10.2017 um 12:52 Uhr
    Hemmung der Verjährung

    Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche aus"falscher Beratung".
    Wenn ich der Bank schreibe, und Schadenersatz fordere, ist dies schon die Hemmung der Verjährung?

  • observator2 am 10.05.2013 um 13:57 Uhr
    Die b�sen b�sen

    Vermittler, Berater, Strukkis, und wie sie alle hei�en. Schwatzen den Kunden immer erfolgreich etwas auf, das der Kunde gar nicht braucht. Und auch nicht will. Aber trotzdem kauft. Warum eigentlich? Wenn ich etwas nicht will, es nicht brauche, es nicht verstehe, ich mich nicht damit befasse - warum kaufe ich es dann? Nur weil der Verk�ufer mich "bedr�ngt" hat? Mit gro�en Renditeversprechen, die so gar nicht im Prospekt stehen? Warum ist der Verk�ufer immer der "Gewinner"? Warum kann ein Kunde niemals sagen: sorry, verstehe ich nicht, will ich nicht, brauche ich nicht, kauf ich nicht. Dann aber, nachdem das Kind im Brunnen liegt, folgt meistens ein gro�es Geschrei: wollte ich nicht, brauchte ich nicht, verstand es nicht, kaufte es aber trotzdem, weil mir der Verk�ufer sonstwas versprochen hat. Wie bescheuert ist das eigentlich? Daf�r gibt es nur eine Erkl�rung: Gier frisst Hirn. Wer haftet daf�r eigentlich?

  • April-Hope am 11.09.2012 um 17:59 Uhr
    Dreiländerfonds DLF

    Mir wurde leider auch so ein Fonds aufgeschwätzt! Ich dachte es sei etwas Gutes zusätzlich zur Rente, da ich alleinerziehend war. Seit Jahren versuche ich, über den AWD, wie es von Herrn Maschmeier persönlich zugesagt war, den Fonds zu verkaufen. Leider hat sich der Berater, als ich ihn bat mir zu sagen, was ich machenk kann, aus dem Staub gemacht.
    Ein Kredit in Höhe von DM 50.000 wurde mir aufgebrummt! Eine Beratung durch Nassauische Sparkasse in Taunusstein habe ich nie erhalten. Ich habe lediglich durch deren Forderung erfahren, dass das über diese Bank lief. Der Berater (ein ehem. Lufthanseat, der dann wieder zurück zur Lufthansa ging oder das nebenberuflich gemacht hat) hat mich bis in die Nacht hinein bequatscht! Alle meine Rückfragen wurden runtergespielt. Da ich als Alleinerziehende damals bei der US Army gearbeitet habe und mich nicht soviel darum kümmern konnte, hat man meine Lebensversicherungen kassiert. Ich habe jetzt nichts mehr und möchte den Fonds unbedingt verkaufen.

  • RA-Jens-Schneider am 26.01.2012 um 11:00 Uhr
    Rechtsschutzdeckung

    Nach Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung sollte man als Versicherter die Flinte nicht ins Korn werfen. Für die Frage, ob Deckungsschutz besteht, kommt es immer auf den exakten Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen an. Für den Laien ist es in der Regel nicht möglich, einzuschätzen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Ein Großteil der Anwaltschaft ist (noch) bereit, als Service kostenfrei zu prüfen, ob Chancen auf Deckungsschutz bestehen. RA Jens Schneider, Frankfurt am Main