Schaden­ersatz für Geld­anleger

Schaden­ersatz für Geld­anleger: Zertifikate und Versicherungen

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Auch bei Verlusten mit Zertifikaten und Versicherungen kommt eine Haftung der Banken und Sparkassen infrage. Die Rechts­lage ist aber komplizierter als bei Fonds. test.de erklärt, worauf es ankommt.

Kick-Back-Haftung

Die so genannte „Kick Back“-Recht­sprechung macht eigentlich keine Unterschiede: Wenn eine Bank ein Geld­anlage empfohlen und dabei verschwiegen hat, dass sie Provisionen erhält, haftet sie auf Schaden­ersatz – völlig unabhängig von der Art der Geld­anlage. Das betonen die Gerichte immer wieder.

Handel statt Vermitt­lung

Allerdings: Das gilt nur, wenn die Bank eine Geld­anlage vermittelt. Zertifikate und andere Anleihen haben aber manche Banken und Sparkassen im so genannten „Eigen­geschäft“ vertrieben. Das heißt: Sie haben Papiere selbst angekauft und sie später teurer weiter verkauft. Bei den beiden ersten Urteilen des Bundes­gerichts­hofs (BGH) zu Lehman-Zertifikaten war das so. Zwei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) scheiterten mit ihren Klagen. Über Fälle, in denen Banken oder Sparkassen Zertifikate vermittelt und Geheim­provisionen kassiert haben, hat der BGH noch nicht entschieden.

Schwer zu klären

Ob ein Anleger eine Geld­anlage direkt vom Geld­institut erworben oder dieses das Geschäft vermittelt hat, erfahren Betroffene oft nicht. Selbst eine genaue Prüfung der Unterlagen muss keine Klarheit schaffen. Im Zweifel bleibt nur, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Unsicherheit bei Versicherungen

Unklar ist auch, ob Geld­anleger Schaden­ersatz wegen verschwiegener Provisionen verlangen können, wenn sie einen Lebens­versicherungs­vertrag abge­schlossen haben. Besonderheit bei solchen Policen im Vergleich zu Fonds: Nirgends im Versicherungs­vertrag werden die Provisionen unmittel­bar thematisiert. Sie spielen erst bei der Ermitt­lung des Rück­kauf­wertes eine Rolle. Beim Kauf von Fonds sind Ausgabe­aufschläge, Agios oder noch anders benannte Provisionen hingegen von Anfang an Thema. Das Land­gericht Heidel­berg meint: Die Interes­senlage ist in beiden Situationen gleich. Auch bei Versicherungen müsse die Bank offenlegen, dass und wie viel Provision sie erhält. Ob die Ober­landes­gerichte und der BGH das auch so sehen werden, bleibt abzu­warten.

Lehman-Zertifikate:Bundes­gerichts­hof, Urteile vom 27.09.2011
Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10

Bundes­gerichts­hof, Urteile vom 26.06.2012
Aktenzeichen: XI ZR 316/11, XI ZR 259/11, XI ZR 355/10 und XI ZR 356/10

Schaden­ersatz auch bei Lebens­versicherungs­verträgen:Land­gericht Heidel­berg, Urteil vom 13.07.2010Aktenzeichen: 2 O 444/09

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.10.2017 um 13:29 Uhr
Hemmung der Verjährung

@roch43: Die Frage, ob und wann Verjährung eingetreten ist und wie man den Ablauf der Frist hemmen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Durch ein Schreiben an die Bank wird die Verjährung aber ganz sicher nicht gestoppt. Dazu ist es erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten oder aber - sofern zuständig - eine Schlichtungsstelle korrekt anzurufen. In der Regel beginnt die Verjährung überhaupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen der Falschberatung Kenntnis bekommt. Die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Ansprüche schon verjährt sein könnten, bitten wir Sie, im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wo man Ihren Fall individuell prüfen kann. www.verbraucherzentrale.de (PH)

roch43 am 09.10.2017 um 12:52 Uhr
Hemmung der Verjährung

Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche aus"falscher Beratung".
Wenn ich der Bank schreibe, und Schadenersatz fordere, ist dies schon die Hemmung der Verjährung?

observator2 am 10.05.2013 um 13:57 Uhr
Die b�sen b�sen

Vermittler, Berater, Strukkis, und wie sie alle hei�en. Schwatzen den Kunden immer erfolgreich etwas auf, das der Kunde gar nicht braucht. Und auch nicht will. Aber trotzdem kauft. Warum eigentlich? Wenn ich etwas nicht will, es nicht brauche, es nicht verstehe, ich mich nicht damit befasse - warum kaufe ich es dann? Nur weil der Verk�ufer mich "bedr�ngt" hat? Mit gro�en Renditeversprechen, die so gar nicht im Prospekt stehen? Warum ist der Verk�ufer immer der "Gewinner"? Warum kann ein Kunde niemals sagen: sorry, verstehe ich nicht, will ich nicht, brauche ich nicht, kauf ich nicht. Dann aber, nachdem das Kind im Brunnen liegt, folgt meistens ein gro�es Geschrei: wollte ich nicht, brauchte ich nicht, verstand es nicht, kaufte es aber trotzdem, weil mir der Verk�ufer sonstwas versprochen hat. Wie bescheuert ist das eigentlich? Daf�r gibt es nur eine Erkl�rung: Gier frisst Hirn. Wer haftet daf�r eigentlich?

April-Hope am 11.09.2012 um 17:59 Uhr
Dreiländerfonds DLF

Mir wurde leider auch so ein Fonds aufgeschwätzt! Ich dachte es sei etwas Gutes zusätzlich zur Rente, da ich alleinerziehend war. Seit Jahren versuche ich, über den AWD, wie es von Herrn Maschmeier persönlich zugesagt war, den Fonds zu verkaufen. Leider hat sich der Berater, als ich ihn bat mir zu sagen, was ich machenk kann, aus dem Staub gemacht.
Ein Kredit in Höhe von DM 50.000 wurde mir aufgebrummt! Eine Beratung durch Nassauische Sparkasse in Taunusstein habe ich nie erhalten. Ich habe lediglich durch deren Forderung erfahren, dass das über diese Bank lief. Der Berater (ein ehem. Lufthanseat, der dann wieder zurück zur Lufthansa ging oder das nebenberuflich gemacht hat) hat mich bis in die Nacht hinein bequatscht! Alle meine Rückfragen wurden runtergespielt. Da ich als Alleinerziehende damals bei der US Army gearbeitet habe und mich nicht soviel darum kümmern konnte, hat man meine Lebensversicherungen kassiert. Ich habe jetzt nichts mehr und möchte den Fonds unbedingt verkaufen.

RA-Jens-Schneider am 26.01.2012 um 11:00 Uhr
Rechtsschutzdeckung

Nach Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung sollte man als Versicherter die Flinte nicht ins Korn werfen. Für die Frage, ob Deckungsschutz besteht, kommt es immer auf den exakten Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen an. Für den Laien ist es in der Regel nicht möglich, einzuschätzen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Ein Großteil der Anwaltschaft ist (noch) bereit, als Service kostenfrei zu prüfen, ob Chancen auf Deckungsschutz bestehen. RA Jens Schneider, Frankfurt am Main