Schaden­ersatz für Geld­anleger

Schaden­ersatz für Geld­anleger: Verlusten auf der Spur

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Schaden­ersatz können Anleger nur verlangen, wenn sie ihre Verluste auch bemerken. Das ist gerade bei geschlossenen Fonds nicht immer einfach. test.de gibt Hinweise.

Insolvenz aus heiterem Himmel

Gefahr droht vor allem bei geschlossenen Fonds zum Steu­ersparen. Auch wenn jahre­lang die versprochenen Ausschüttungen pünkt­lich über­wiesen wurden, kann ein Fonds kurz vor der Pleite stehen. Besonders ärgerlich dann: Als eine seiner ersten Amts­hand­lungen wird der Insolvenz­verwalter Ausschüttungen zurück­fordern. Die Inhaber von Fonds­anteilen sind recht­lich Gesell­schafter des Fonds und müssen Zahlungen erstatten, die das Gesell­schafts­vermögen verringert haben. Im Klar­text: Im Fall einer Insolvenz sind nicht nur die Fonds­anteile weit­gehend wert­los, sondern dann müssen die Inhaber oft auch alle Ausschüttungen noch an den Insolvenz­verwalter zurück­zahlen. Sogar die Forderung nach zusätzlichem Geld – so genannte „Nach­schüsse“ – sind zugunsten der Gläubiger eines Fonds oft möglich.

Schwer durch­schaubare Abrechnung

In jedem Fall Pflicht für Inhaber von Anteilen geschlossener Fonds: Sie müssen die Informationen zur wirt­schaftlichen Situation sorgfältig und kritisch lesen. Besonderer Anlass zur Besorgnis besteht

  • wenn bei einem Filmfonds Verzögerungen oder wesentliche Änderungen bei der Produktion gemeldet werden
  • wenn sich bei einem Schiffs­fonds der Stapel­lauf verzögert oder
  • wenn bei einem Immobilienfonds Sanierungs­bedarf auftaucht.

Im Zweifel sollten Inhaber von Fonds­anteilen einen Fachmann bitten, die Berichte zur Situation des Fonds kritisch zu prüfen.

Geld­anlagen ab 2002

Erreich­bar ist Schaden­ersatz noch für Geld­anlagen ab 2002. Forderungen für ältere Geld­anlagen sind verjährt. Im Einzel­fall können auch Forderungen wegen später abge­schlossener Verträge verjährt sein. In der Regel jedoch beginnt die Verjährung über­haupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen erfährt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.10.2017 um 13:29 Uhr
    Hemmung der Verjährung

    @roch43: Die Frage, ob und wann Verjährung eingetreten ist und wie man den Ablauf der Frist hemmen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Durch ein Schreiben an die Bank wird die Verjährung aber ganz sicher nicht gestoppt. Dazu ist es erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten oder aber - sofern zuständig - eine Schlichtungsstelle korrekt anzurufen. In der Regel beginnt die Verjährung überhaupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen der Falschberatung Kenntnis bekommt. Die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Ansprüche schon verjährt sein könnten, bitten wir Sie, im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wo man Ihren Fall individuell prüfen kann. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • roch43 am 09.10.2017 um 12:52 Uhr
    Hemmung der Verjährung

    Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche aus"falscher Beratung".
    Wenn ich der Bank schreibe, und Schadenersatz fordere, ist dies schon die Hemmung der Verjährung?

  • observator2 am 10.05.2013 um 13:57 Uhr
    Die b�sen b�sen

    Vermittler, Berater, Strukkis, und wie sie alle hei�en. Schwatzen den Kunden immer erfolgreich etwas auf, das der Kunde gar nicht braucht. Und auch nicht will. Aber trotzdem kauft. Warum eigentlich? Wenn ich etwas nicht will, es nicht brauche, es nicht verstehe, ich mich nicht damit befasse - warum kaufe ich es dann? Nur weil der Verk�ufer mich "bedr�ngt" hat? Mit gro�en Renditeversprechen, die so gar nicht im Prospekt stehen? Warum ist der Verk�ufer immer der "Gewinner"? Warum kann ein Kunde niemals sagen: sorry, verstehe ich nicht, will ich nicht, brauche ich nicht, kauf ich nicht. Dann aber, nachdem das Kind im Brunnen liegt, folgt meistens ein gro�es Geschrei: wollte ich nicht, brauchte ich nicht, verstand es nicht, kaufte es aber trotzdem, weil mir der Verk�ufer sonstwas versprochen hat. Wie bescheuert ist das eigentlich? Daf�r gibt es nur eine Erkl�rung: Gier frisst Hirn. Wer haftet daf�r eigentlich?

  • April-Hope am 11.09.2012 um 17:59 Uhr
    Dreiländerfonds DLF

    Mir wurde leider auch so ein Fonds aufgeschwätzt! Ich dachte es sei etwas Gutes zusätzlich zur Rente, da ich alleinerziehend war. Seit Jahren versuche ich, über den AWD, wie es von Herrn Maschmeier persönlich zugesagt war, den Fonds zu verkaufen. Leider hat sich der Berater, als ich ihn bat mir zu sagen, was ich machenk kann, aus dem Staub gemacht.
    Ein Kredit in Höhe von DM 50.000 wurde mir aufgebrummt! Eine Beratung durch Nassauische Sparkasse in Taunusstein habe ich nie erhalten. Ich habe lediglich durch deren Forderung erfahren, dass das über diese Bank lief. Der Berater (ein ehem. Lufthanseat, der dann wieder zurück zur Lufthansa ging oder das nebenberuflich gemacht hat) hat mich bis in die Nacht hinein bequatscht! Alle meine Rückfragen wurden runtergespielt. Da ich als Alleinerziehende damals bei der US Army gearbeitet habe und mich nicht soviel darum kümmern konnte, hat man meine Lebensversicherungen kassiert. Ich habe jetzt nichts mehr und möchte den Fonds unbedingt verkaufen.

  • RA-Jens-Schneider am 26.01.2012 um 11:00 Uhr
    Rechtsschutzdeckung

    Nach Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung sollte man als Versicherter die Flinte nicht ins Korn werfen. Für die Frage, ob Deckungsschutz besteht, kommt es immer auf den exakten Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen an. Für den Laien ist es in der Regel nicht möglich, einzuschätzen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Ein Großteil der Anwaltschaft ist (noch) bereit, als Service kostenfrei zu prüfen, ob Chancen auf Deckungsschutz bestehen. RA Jens Schneider, Frankfurt am Main