Wer nach einer Anlageberatung mit Fonds Verluste macht, hat gute Chancen auf Schadenersatz. Sehr oft haben die Banken von den Fondsgesellschaften heimlich Provisionen kassiert. Gerichte finden das nicht in Ordnung. test.de erklärt die Rechtslage und gibt Tipps für die Suche nach einem Anwalt.
Beratung bei Bank oder Sparkasse
In zahllosen Fällen hat es sich für Anleger gelohnt, sich von Bank oder Sparkasse bei der Geldanlage beraten zu lassen – allerdings ganz anders, als es sich die Geldinstitute vorgestellt haben. Die Qualität ihrer Beratung war häufig nicht nur dürftig oder mangelhaft, wie Finanztest herausgefunden hat. Ganz häufig kassierten die Banken auch hinter dem Rücken Provisionen für die Vermittlung. Nach zahlreichen einschlägigen Urteilen steht jetzt fest: Die Geldinstitute müssen in solchen Fällen für Geldanlagen ab 2002 Schadenersatz leisten und ihren Kunden Verluste erstatten.
Beratung bei freien Vermittlern
Anders ist die Rechtslage, wenn freie Vermittler oder Anlageberater von Unternehmen wie AWD oder MLP Anlageprodukte empfohlen haben. In solchen Fällen muss Anlegern klar sein, dass Provisionen fließen. Chancen auf Schadenersatz haben sie bei Verlusten nur mit Einschränkungen.
Haftung bei Beratungsfehlern
Falsche Ratschläge von Vermittlern und Beratern können völlig unabhängig von der Art der Anlage und der Beratung zu Schadenersatzansprüchen führen.
Was Sie selbst tun können
Erste Schritte zur Geltendmachung ihrer Forderung können und sollten Anleger ohne Anwalt unternehmen. Nur dann muss die Bank auch die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt schon vor Beginn eines Rechtsstreits übernehmen, wenn sie am Ende vor Gericht unterliegt.
Wie Sie einen guten Rechtsanwalt finden
Die Beratung beim Rechtsanwalt ist günstiger, als viele Anleger glauben. Eine gründliche Beratung gibt es meist bereits für 100 bis 250 Euro. Das sollte sich jeder Geldanleger leisten, der nach einer Anlageberatung 1 000 und mehr Euro verloren hat. Zunächst gilt es aber, einen guten Anwalt zu finden. test.de gibt Tipps für die Suche und sagt, was Rechtsanwälte kosten.
-
- Der Krieg in der Ukraine hat eine Debatte ausgelöst: Sind Waffen nachhaltig, wenn sie Frieden sichern? Hilft mehr Atomstrom? Wir fragen Anbieter nachhaltiger Fonds.
-
- Der Anlegeranwalt Philipp Wolfgang Beyer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und erneut angeklagt. Jetzt hat er eine neue Funktion bei einer Prozessfinanzierungsfirma.
-
- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@roch43: Die Frage, ob und wann Verjährung eingetreten ist und wie man den Ablauf der Frist hemmen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Durch ein Schreiben an die Bank wird die Verjährung aber ganz sicher nicht gestoppt. Dazu ist es erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten oder aber - sofern zuständig - eine Schlichtungsstelle korrekt anzurufen. In der Regel beginnt die Verjährung überhaupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen der Falschberatung Kenntnis bekommt. Die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Ansprüche schon verjährt sein könnten, bitten wir Sie, im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wo man Ihren Fall individuell prüfen kann. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche aus"falscher Beratung".
Wenn ich der Bank schreibe, und Schadenersatz fordere, ist dies schon die Hemmung der Verjährung?
Vermittler, Berater, Strukkis, und wie sie alle hei�en. Schwatzen den Kunden immer erfolgreich etwas auf, das der Kunde gar nicht braucht. Und auch nicht will. Aber trotzdem kauft. Warum eigentlich? Wenn ich etwas nicht will, es nicht brauche, es nicht verstehe, ich mich nicht damit befasse - warum kaufe ich es dann? Nur weil der Verk�ufer mich "bedr�ngt" hat? Mit gro�en Renditeversprechen, die so gar nicht im Prospekt stehen? Warum ist der Verk�ufer immer der "Gewinner"? Warum kann ein Kunde niemals sagen: sorry, verstehe ich nicht, will ich nicht, brauche ich nicht, kauf ich nicht. Dann aber, nachdem das Kind im Brunnen liegt, folgt meistens ein gro�es Geschrei: wollte ich nicht, brauchte ich nicht, verstand es nicht, kaufte es aber trotzdem, weil mir der Verk�ufer sonstwas versprochen hat. Wie bescheuert ist das eigentlich? Daf�r gibt es nur eine Erkl�rung: Gier frisst Hirn. Wer haftet daf�r eigentlich?
Mir wurde leider auch so ein Fonds aufgeschwätzt! Ich dachte es sei etwas Gutes zusätzlich zur Rente, da ich alleinerziehend war. Seit Jahren versuche ich, über den AWD, wie es von Herrn Maschmeier persönlich zugesagt war, den Fonds zu verkaufen. Leider hat sich der Berater, als ich ihn bat mir zu sagen, was ich machenk kann, aus dem Staub gemacht.
Ein Kredit in Höhe von DM 50.000 wurde mir aufgebrummt! Eine Beratung durch Nassauische Sparkasse in Taunusstein habe ich nie erhalten. Ich habe lediglich durch deren Forderung erfahren, dass das über diese Bank lief. Der Berater (ein ehem. Lufthanseat, der dann wieder zurück zur Lufthansa ging oder das nebenberuflich gemacht hat) hat mich bis in die Nacht hinein bequatscht! Alle meine Rückfragen wurden runtergespielt. Da ich als Alleinerziehende damals bei der US Army gearbeitet habe und mich nicht soviel darum kümmern konnte, hat man meine Lebensversicherungen kassiert. Ich habe jetzt nichts mehr und möchte den Fonds unbedingt verkaufen.
Nach Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung sollte man als Versicherter die Flinte nicht ins Korn werfen. Für die Frage, ob Deckungsschutz besteht, kommt es immer auf den exakten Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen an. Für den Laien ist es in der Regel nicht möglich, einzuschätzen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Ein Großteil der Anwaltschaft ist (noch) bereit, als Service kostenfrei zu prüfen, ob Chancen auf Deckungsschutz bestehen. RA Jens Schneider, Frankfurt am Main