Erleidet ein Konzertbesucher wegen der zu hohen Lautstärke einen Gehörschaden, muss der Veranstalter Schadenersatz leisten, selbst wenn der Musikfan sich selbst einen Platz nahe den Lautsprecherboxen gesucht hatte (OLG Koblenz, Az. 5 U 1324/00).
Erleidet ein Konzertbesucher wegen der zu hohen Lautstärke einen Gehörschaden, muss der Veranstalter Schadenersatz leisten, selbst wenn der Musikfan sich selbst einen Platz nahe den Lautsprecherboxen gesucht hatte (OLG Koblenz, Az. 5 U 1324/00).