Sauerstoffangereicherte Wässer

Klare Sorten: Zum Wasserstand

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Trinkwasser. Es stammt meist aus Grundwasser. Wird es aus Oberflächenwasser gewonnen, sind Reinigungsschritte erforderlich. Kaum ein anderes Lebensmittel wird in Deutschland so häufig und gründlich kontrolliert wie Trinkwasser. Vorsicht kann aber geboten sein, wenn es aus hauseigenen Brunnen in landwirtschaftlich stark genutzten Gebieten stammt oder aus veralteten Bleirohren fließt.

Natürliches Mineralwasser. Es muss ursprünglich rein sein und aus einem unterir­dischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen. Dieses Wasser bedarf keiner oder sehr geringfügiger Aufbereitung. Es darf nur belüftet und filtriert werden. Als Zusatz ist einzig Kohlensäure erlaubt. Das Wasser muss am Quellort abgefüllt und amtlich anerkannt sein.

Tafelwasser. Das ist Trinkwasser oder natürliches Mineralwasser, dem Natursole, Meerwasser, verschiedene Mineralsalze sowie Kohlensäure zugesetzt werden dürfen. So entsteht „künstliches“ Mineralwasser.

Quellwasser. Es fließt aus unterirdischen Wasserreservoirs. Quellwasser muss weder ursprünglich rein sein, noch braucht es eine amtliche Anerkennung.

Heilwasser. Es gilt in Deutschland als frei verkäufliches Arzneimittel und bedarf einer Zulassung. Es muss wie alle Arzneimittel mit Nebenwirkungen und Gegenanzeigen gekennzeichnet sein.

Sauerstoffangereichertes Wasser. Es ent­hält mehr Sauerstoff als sonst im Wasser vorkommt. Aus verflüssigter Luft wird er durch ein Hochdruckverfahren eingebracht. Obwohl Sauerstoffwasser oft aus natürlichem Mineralwasser hergestellt wird, kommt es wegen des Sauerstoffzusatzes als Tafelwasser in den Handel. Wenn es prickelt, liegt das an der zugesetzten Kohlensäure und nicht am Sauerstoff.

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