Sanitätshäuser

Hilfsmittel: Zahlt die Kasse?

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Für einfache Standardprodukte zahlen häufig die Kassen.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Reihe von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Gehhilfen, wenn sie vom Arzt verordnet werden. Die Kassen zahlen Produkte in einfacher Ausführung bis zu jeweils festgelegten Höchstgrenzen. Für Verordnungen ist eine Zuzahlung fällig, in der Regel zehn Prozent der Kosten. Wenn der Preis über dem von der Krankenkasse bestimmten Festbetrag oder der Höchstgrenze liegt, muss der Versicherte den darüber hinausgehenden Betrag selbst zahlen. Auch wer eine besondere Ausstattung wünscht, muss einen höheren Eigenanteil zahlen oder das Produkt allein finanzieren. Hier lohnt ein Marktvergleich, denn zwischen den Sanitätshäusern gibt es zum Teil große Preisunterschiede bei gleichen Produkten.

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