Sachgewinne in Fernseh­show bei RTL II Wenn aus der Gratis-Reno­vierung eine Finanzlast wird

0
Sachgewinne in Fernseh­show bei RTL II - Wenn aus der Gratis-Reno­vierung eine Finanzlast wird

RTL-II-Doku-Soap „Zuhause im Glück“: John Kosmalla und Eva Brenner sorgten für eine Gratisreno­vierung in den Häusern der Teilnehmer. Später wurde es teuer. © obs / RTL II

Die Teil­nahme an Fernsehdokus kann teuer werden, wenn das Finanz­amt Steuern auf den Preis oder Sachgewinn verlangt. Das mussten Menschen erfahren, die an der RTL-II-Show „Zuhause im Glück“ teil­genommen hatten. Ihnen wurden die Wohnungen reno­viert, was jetzt teure Folgen hat.

Reno­vierung als geld­werter Vorteil

Die Teil­nahme an der RTL-II-Fernseh­show „Zuhause im Glück“, die inzwischen einge­stellt wurde, kam einige Familien teuer zu stehen. Weil sie ihr reno­vierungs­bedürftiges Wohn­haus für die Sendung zur Verfügung stellten und sich zu Interviews verpflichteten, müssen sie die Reno­vierungs­arbeiten als geld­werten Vorteil versteuern. Dabei glaubten die Familien, dass ihnen kostenlos geholfen wurde.

Mehrere tausend Euro Steuer­nach­zahlung

Ein Teilnehmer sollte mehrere Tausend Euro Steuern nach­zahlen und beantragte beim Finanzge­richt Köln die Aussetzung der Voll­ziehung. Doch das Finanz­amt darf Steuern fordern. Es setzte es den Wert der Reno­vierungs­arbeiten mit 65 Prozent der Produktions­kosten aber zu hoch an. Die Kölner Richter setzten vor­erst 20 Prozent an, weil nur die Reno­vierungs­leistung steuer­pflichtig sei. Die muss das Amt nun ermitteln (Beschluss, Az. 1 V 2304/18).

Wann werden Steuer auf einen Vorteil fällig?

Teilnehmer einer TV-Sendung müssen ihren Gewinn versteuern, wenn der nicht reine Glücks­sache ist. Das ist so, wenn ihr Vorteil oder Gewinn auch auf eigener Leistung beruht – etwa bei Mitwirkung oder Selbst­darstellung (Bundes­finanzhof, Az. IX R 6/10).

Wann ist nicht zu zahlen?

Gewinner einer TV-Show müssen ihren Gewinn nicht versteuern, wenn der Preis über­wiegend vom Glück oder Zufall abhängt. Dafür spricht, wenn die Kandidaten nicht wissen, welche Aufgaben oder Fragen auf sie zukommen und sich daher nur begrenzt vorbereiten können, sie keine weiteren Zahlungen als den Haupt­gewinn erhalten und der Umfang des Sachgewinns begrenzt ist.

Tipp: Umfassende Informationen rund um die Steuer und die Steuererklärung bietet das Finanztest SpecialSteuern 2020.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.