Wer im erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst schuld. Der Vermieter muss weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz zahlen, entschied das Amtsgericht München (Az. 454 C 13676/11). Der Mieter, der sich beim Sturz schwer verletzte, hätte nach Ansicht des Gerichts vorsichtiger sein müssen. Die Rutschgefahr war durch den nassen Boden und den Geruch des Reinigungsmittels klar erkennbar.