Russland hat den Handel von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien (ADR) verboten, der beispielsweise bei Gazprom-Aktien über die New Yorker Mellon Bank abgewickelt wurde. Die Juristin Anja Richter von Johst Richter Rechtsanwälte erklärt die Schwierigkeiten und was Anleger nun tun können.
Russland verbietet den Handel von ADR, zudem erschweren auch westliche Sanktionen den Umtausch dieser Hinterlegungsscheine in Aktien. Denn auch die für die Abwicklung internationaler Wertpapiergeschäfte zuständige Verwahrstelle Clearstream aus Luxemburg stellt sich quer. Es gibt frustrierte Anleger, die fürchten, sie würden enteignet. Wäre das die Folge, wenn es nicht gelingt, die ADR umzuwandeln?
So wird es von vielen Anlegern empfunden, aber wir gehen davon aus, dass wir das schaffen. Vielleicht würde es auch durch eine Kraftloserklärung dieser ADRs gelingen, ohne Clearstream. Da haben wir gerade eine Anfrage bei der Mellon Bank. Ansonsten gehen die ADR an die Mellon Bank ohne Umtausch zurück und die würde die Aktien dann auf dem freien Markt voraussichtlich innerhalb eines Jahres ohne mögliche Einflussnahme des jeweiligen Anlegers veräußern. Das gilt so zumindest bei Gazprom. Dann ist die Frage, wieviel am Ende noch herauskommt. Das wissen wir alle nicht.
Manch einer mag hoffen, dass sich die Situation wieder entspannt. Würde es sich lohnen, abzuwarten?
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Negativbeispiele der Vergangenheit haben gezeigt, dass es auch zum Totalverlust kommen kann. Die ADRs sind auch nicht mehr dividendenberechtigt. Bei Stammaktien ist es so, dass sie die Dividende bis zu drei Jahren später realisieren können. Derzeit ist die Dividende für Bürger unfreundlicher Staaten eingefroren. Auch der Handel ist momentan ausgesetzt beziehungsweise auf 0,2 Prozent des Gesamtvolumens pro Tag begrenzt. Die wollen einen Ausverkauf verhindern.
Ab welcher Mindestgröße lohnt sich der Aufwand, von Anwälten die Umwandlung der ADR in Aktien übernehmen zu lassen?
Wir betreuen Klienten ab einer Grenze von 50 000 Euro, weil der Broker diese Mindestsumme fordert und man für die kleineren ein Treuhandkonto eröffnen müsste. Bei kleineren ADR-Positionen sollte jeder Anleger individuell für sich prüfen, ob eine steuerliche Abschreibung für ihn wirtschaftlich nicht sinnvoller wäre. Verluste können etwa anderen Aktiengewinnen gegengerechnet werden.
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