Ruhe­stand im Ausland

Kranken- und Pflege­versicherung: Gesetzlicher Schutz gilt oft weiter

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Ein Wegzug aus Deutsch­land bedeutet nicht auto­matisch das Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Gehört der Rentner einer Kasse als freiwil­liges Mitglied oder als Pflicht­mitglied der Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) an, bleibt er versichert, wenn er seinen Wohn­sitz in ein anderes Mitglieds­land der Europäischen Union verlegt. Er kann Leistungen der dortigen gesetzlichen Kranken­versicherung in Anspruch nehmen. Der Beitrag richtet sich bei Pflicht­versicherten weiter nach der gesetzlichen Rente und einer Betriebs­rente, bei freiwil­lig Versicherten nach dem Gesamt­einkommen.

Die Weiterversicherung in der deutschen Krankenkasse gilt auch für einen Umzug nach Island, Liechten­stein und Norwegen. Mit der Schweiz und der Türkei bestehen Abkommen, ebenso mit Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Tunesien.

Die Gesund­heits­leistungen sind häufig schlechter als in Deutsch­land. So gibt es in Frank­reich hohe Selbst­behalte. Bei stationären Aufenthalten sind es 20 Prozent. Hierfür sollten Rentner eine Zusatz­versicherung, die „Mutuel“, abschließen. In Spanien ist Zahn­ersatz immer privat zu bezahlen.

Grenzen des Schutzes

Außer­halb der genannten Länder endet die Kassen­absicherung. Wer in die USA, nach Kanada oder Thai­land ziehen will, braucht dort eine private Versicherung. Die bekommt er schwer, wenn er nicht mehr ganz gesund ist.

In der Türkei, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Tunesien gibt es keine Pflege­versicherung. Mit einem Umzug dorthin endet der Schutz. Kehrt der Rentner bald zurück, rutscht er wieder in die gesetzliche Pflege­versicherung. Bleibt er länger als acht Jahre weg, gibt es eine Warte­zeit, bis er Pflege­leistungen bekommen kann. Sie beträgt den Zeitraum, der über die acht Jahre hinaus­geht, höchs­tens aber zwei Jahre. Eine solche Lücke lässt sich mit einer Anwart­schaft auf Pflege­versicherung vermeiden. Sie kostet wenig und heißt „Weiterversicherung“. Informationen gibt es bei jeder Krankenkasse.

Die deutsche Verbindungs­stelle Kranken­versicherung-Ausland hat ein „Merk­blatt für Rentner“ erarbeitet, das unter www.dvka.de abruf­bar ist.

Privat Kranken­versicherte sollten vor einem Auslands­umzug auf jeden Fall ihren Versicherer nach möglichen Einschränkungen fragen.

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