Ein Wegzug aus Deutschland bedeutet nicht automatisch das Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gehört der Rentner einer Kasse als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) an, bleibt er versichert, wenn er seinen Wohnsitz in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union verlegt. Er kann Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Der Beitrag richtet sich bei Pflichtversicherten weiter nach der gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, bei freiwillig Versicherten nach dem Gesamteinkommen.
Die Weiterversicherung in der deutschen Krankenkasse gilt auch für einen Umzug nach Island, Liechtenstein und Norwegen. Mit der Schweiz und der Türkei bestehen Abkommen, ebenso mit Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Tunesien.
Die Gesundheitsleistungen sind häufig schlechter als in Deutschland. So gibt es in Frankreich hohe Selbstbehalte. Bei stationären Aufenthalten sind es 20 Prozent. Hierfür sollten Rentner eine Zusatzversicherung, die „Mutuel“, abschließen. In Spanien ist Zahnersatz immer privat zu bezahlen.
Grenzen des Schutzes
Außerhalb der genannten Länder endet die Kassenabsicherung. Wer in die USA, nach Kanada oder Thailand ziehen will, braucht dort eine private Versicherung. Die bekommt er schwer, wenn er nicht mehr ganz gesund ist.
In der Türkei, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Tunesien gibt es keine Pflegeversicherung. Mit einem Umzug dorthin endet der Schutz. Kehrt der Rentner bald zurück, rutscht er wieder in die gesetzliche Pflegeversicherung. Bleibt er länger als acht Jahre weg, gibt es eine Wartezeit, bis er Pflegeleistungen bekommen kann. Sie beträgt den Zeitraum, der über die acht Jahre hinausgeht, höchstens aber zwei Jahre. Eine solche Lücke lässt sich mit einer Anwartschaft auf Pflegeversicherung vermeiden. Sie kostet wenig und heißt „Weiterversicherung“. Informationen gibt es bei jeder Krankenkasse.
Die deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland hat ein „Merkblatt für Rentner“ erarbeitet, das unter www.dvka.de abrufbar ist.
Privat Krankenversicherte sollten vor einem Auslandsumzug auf jeden Fall ihren Versicherer nach möglichen Einschränkungen fragen.
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