Mancher geht erst als Rentner, mancher ist vor längerer Zeit ausgewandert. Oft lebt es sich anderswo besser – wenn das Geld reicht.
Weg hier? Warum nicht? Wenn die Arbeit getan ist, kann man anderswo den Lebensabend verbringen. Dort, wo es zum Beispiel ruhiger oder sonniger ist. „Wer im Alter die Heimat aufgibt, den zieht es häufig an einen Ort, wo er oft im Urlaub war. In der Regel gehen Ruheständler als Paar“, sagt Christina Busch vom Raphaels-Werk.
Seit 1871 berät die katholische Einrichtung, sie ist ein Fachverband der Caritas, Auswanderungswillige. Auch bei der Evangelischen Auslandsberatung in Hamburg finden Interessenten Hilfe. Denn vor dem Weggang das eine oder andere zu regeln, muss sein. Dann kommt ein Auswanderer leichter zurück, wenn es doch sein soll. Und er kommt besser dort zurecht, wo es ihn hinzieht, vor allem finanziell. Beraterin Christina Busch: „Es muss viel mehr stimmen als im Urlaub.“
Renten fließen weiter
Die gesetzliche Rente wird in jedes Land der Erde überwiesen. Der Versicherte muss nur die Nummer des Kontos im Ausland nennen, auf das die Zahlung erfolgen soll. Besondere Gebühren für die Überweisung trägt er. Die neue Kontoverbindung kann er direkt an den Rentenservice der Post AG leiten. Formulare dafür gibt es in allen Postämtern oder online unter www.rentenservice.de.
Einmal jährlich verlangt die Deutsche Rentenversicherung eine „Lebensbescheinigung“. Dafür wird dem Versicherten ein Vordruck zugeschickt, den er ausfüllen und von der Polizei oder einer Vertretung der Bundesrepublik unter Vorlage seines Passes oder Ausweises abzeichnen lassen muss.
Auch eine Beamtenpension wird ins Ausland überwiesen, ebenso eine Betriebsrente. „Lebensbescheinigungen“ werden auch hier einmal jährlich abgerufen.
Die Einrichtung, die eine Betriebsrente auszahlt, behält davon gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein, es sei denn, es liegt eine Abmeldebescheinigung der Kasse vor. Bei Wegzug innerhalb Europas bleibt der Krankenversicherungsschutz jedoch meist unverändert (siehe Kranken- und Pflegeversicherung).
Auch private Lebensversicherer überweisen Renten ins Ausland. Das gilt für ungeförderte private Rentenversicherungen, aber auch für Einmalauszahlungen aus einer Kapitallebensversicherung und ebenso für eine Rürup- oder eine Riester-Rente.
Komplexe Steuerfragen
Wie es nach einem Wegzug mit der Steuer aussieht, hängt davon ab, ob der Ruheständler seine Zelte in Deutschland ganz abbricht. Behält er hier einen Wohnsitz und hält er sich auch mindestens die Hälfte des Jahres über hier auf, bleibt er in Deutschland steuerpflichtig. Ansonsten hält das Finanzamt des Ziellandes die Hand auf.
Die Besteuerung der Einkünfte regelt meist ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es besteht zwischen Deutschland und einem anderen Staat und soll verhindern, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Die Bundesrepublik hat solche Abkommen derzeit mit 104 Staaten.
Die Abkommen stehen im Wortlaut online auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de, Suchwort „DBA“). Umzugswillige sollten die Regeln für ihr Wunschland kennen, bevor sie gehen, um keine Fehler zu machen. Das Juristendeutsch in diesen Vereinbarungen ist allerdings schwer verständlich. Viele der Abkommen werden zurzeit außerdem überarbeitet, häufig wegen der Besteuerung von Renten.
Allgemeine Fragen zur Auslegung einzelner Formulierungen beantwortet das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de). Telefonisch sind Mitarbeiter des Infodienstes von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr unter 02 28/4 06 12 22 erreichbar. Per E-Mail können Anfragen an allgemein@steuerliches-info-center.de gestellt werden.
Rentner mit Auslandswohnsitz, die mindestens 90 Prozent ihres Einkommens aus Deutschland beziehen, können auf Antrag in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. So profitieren sie weiter von Freibeträgen. Zuständig für alle im Ausland lebenden Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg, Unter www.finanzamt-neu-brandenburg.de bietet die Behörde ihnen viele wichtige Informationen an.
Riester-Rente
Verlegt jemand seinen Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, werden bei der Riester-Rente von jeder Rente bis zur Rückzahlung der staatlichen Förderung 15 Prozent einbehalten. Damit ist die Besteuerung in Deutschland abgegolten. Ob die Erträge im Ausland zu versteuern sind, hängt vom Steuerrecht des Wohnsitzstaates ab.
Wegziehende Riester-Rentner, die sich für ein EU-Land entscheiden, können ihre Förderung inzwischen behalten. Wo und in welchem Umfang die Rente steuerpflichtig ist, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Miet- und Pachteinnahmen
Verfügt ein Bundesbürger, der im Ausland lebt, über Miet- und Pachteinnahmen in Deutschland, muss er sie weiterhin in Deutschland versteuern. Dafür ist eine Steuererklärung nötig. Zuständig ist dann das Finanzamt, in dem seine Immobilie liegt.
Regeln lässt sich vieles. Aber manches klappt einfach nicht. „Ein Umzug nach Amerika kann daran scheitern, dass ein älterer Mensch dort keine Krankenversicherung mehr bekommt“, sagt ein Mitarbeiter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland aus Erfahrung.
Einen Strich durch die Rechnung kann einem auch die Steuer machen. Mit manchen Staaten gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wen es im Alter dorthin zieht, der zahlt in Deutschland Steuern auf seine Rente und in der neuen Heimat auch.*
*Korrigiert am 26.08.2016.
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