So haben wir getestet
Im Test
Finanztest hat 47 Angebote für eine Rürup-Rentenversicherung untersucht. Die Kunden erhalten zu Vertragsbeginn eine garantierte Rente zugesagt. Berücksichtigt haben wir ausschließlich die klassische Produktvariante, die kein freies Fondsinvestment enthält.
Rentenzusage (40 Prozent)
Wir haben die Höhe der bei Vertragsschluss garantierten Rente zu Rentenbeginn bewertet. Unser Modellkunde ist am 25. Oktober 1974 geboren. Der Vertrag beginnt am 1. November 2014. Der Kunde zahlt 27 Jahre lang einen Jahresbeitrag von jeweils 6 000 Euro. Bei Rentenbeginn am 1. November 2041 ist er 67 Jahre alt. Todesfallleistungen sind ausgeschlossen oder auf die Mindestvorgaben der Anbieter reduziert.
Anlageerfolg (40 Prozent)
Der Anlageerfolg gibt an, wie viel ein Versicherer mit dem Kundenguthaben erwirtschaftet und wie viel er den Kunden vom Ertrag gutgeschrieben hat. Wir haben die Ergebnisse der vergangenen drei Jahre berechnet. Das Ergebnis von 2013 geht mit 50 Prozent ein, das von 2012 mit 30 Prozent und der Wert von 2011 mit 20 Prozent. Die 2011 eingeführte Zinszusatzreserve haben wir nicht als Kundenertrag berücksichtigt, da es sein kann, dass sie nur künftige Zinsgarantien stützt und keinen zusätzlichen Anlageerfolg für den Kunden bedeutet.
Flexibilität (10 Prozent)
Wir haben untersucht, welche Ansprüche und Regelungen vertraglich fixiert sind. Die wichtigsten Prüfpunkte:
- Welche Auswirkung hat Beitragsfreistellung und welche Stornokosten werden dabei fällig?
- Kann der Rentenbeginn vorverlegt oder hinausgeschoben werden?
- Kann der Beitrag bei Zahlungsschwierigkeiten vorübergehend gestundet werden?
- Kann der Beitrag reduziert werden? Hat der Kunde einen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung des bisherigen Vertrags?
- Sind außerordentliche Zuzahlungen in der gesamten Ansparphase möglich und in welcher Form?
- Kann der Kunde vor Rentenbeginn den Anbieter wechseln? Welche Kosten fallen dabei an?
Transparenz (10 Prozent)
Wir haben die Informationen in den vor Vertragsschluss ausgehändigten Unterlagen untersucht. Unsere wichtigsten Prüfpunkte:
- Wie weist der Versicherer die Kundenbeteiligung an den Überschüssen aus? Laufende Überschüsse werden jährlich fest zugeteilt. Anteile an den Bewertungsreserven und Schlussüberschüsse sind erst bei Vertragsablauf fällig und können noch entfallen. Positiv war es, wenn ein Versicherungsunternehmen dies mit Wertangaben darstellt.
- Um Risiken schwankender Kapitalmärkte darzustellen, sollte der Versicherer die Rentenleistungen zu Rentenbeginn für verschiedene Zinsszenarien nennen. Er sollte die aktuelle Überschussbeteiligung und als Beispielsfall eine Veränderung angeben.
- Geprüft haben wir auch, ob der Versicherer eine Verlaufstabelle für beitragsfreie Rentenwerte erstellt. Sie sollen den Kunden einen Überblick darüber geben, wie sich der Vertrag bis zum Rentenbeginn entwickelt.
- Wir haben die Angaben zur garantierten Rentenhöhe geprüft, wenn der planmäßige Rententermin verlegt wird.
- Legt der Versicherer offen, ob und in welcher Höhe es teurer wird, wenn der Kunde die Beiträge nicht jährlich, sondern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlt?
- Macht der Versicherer Angaben zum verwendeten Überschusssystem in der Anspar- und in der Rentenphase?
- Wie gibt der Versicherer Informationen zu den anfallenden Kosten? Gibt er an, wie die Gesamtkosten die Rendite mindern? Werden zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren beziffert?
Angebot ohne Todesfallleistung
Wird eine Leistung für den Todesfall vereinbart, schmälert das die Altersrente erheblich. Die Mehrzahl der Angebote gibt es auch ohne Todesfallleistung. Bei einigen Tarifen muss der Kunde den Todesfallschutz mitbezahlen.