Interview: Regierung soll Rürup-Rente nachbessern
Der Finanzwissenschaftler und Regierungsberater Prof. Bert Rürup fordert Nachbesserungen an der Rürup-Rente. Das Bundesfinanzministerium habe bei der Umsetzung seiner Pläne Fehler gemacht, die Steuervorteile teilweise verpuffen lassen. Als Vorsitzender einer Kommission zur Neuordnung der Rentenbesteuerung war Rürup der Pate der neuen geförderten Rente.
Finanztest: Für wen ist die Rürup-Rente die richtige Altersvorsorge?
Rürup: Es kommt immer auf den persönlichen Steuersatz und die Höhe des Beitrags an. Sie ist attraktiv für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen und damit einem hohen Grenzsteuersatz. Ein gutes Produkt ist sie auch für Arbeitnehmer kurz vor oder über 60 und auch für Rentner, die noch kurzfristig ihre Altersversorgung verbessern wollen und nicht zuletzt für Selbstständige, die nicht über ein Versorgungswerk für die Rente sparen können.
Finanztest: Gut für Ältere, sagen Sie. Was aber machen die Jüngeren?
Rürup: Die Rürup-Rente, wie Sie sie nennen, ist nur ein Teil der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie soll nicht die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge ersetzen. Der Vorteil dieser neuen Rente ist, dass sie nicht an eine bestimmte Form von Erwerbsarbeit gebunden ist. Sie ist die ergänzende Form der staatlich geförderten Vorsorge und soll die Lücken schließen, die die beiden anderen Formen lassen.
Finanztest: Selbstständige können aber meist nicht riestern und betriebliche Altersvorsorge können sie gar nicht betreiben. Gerade für jüngere Selbstständige ist aber eine Rürup-Rente nicht attraktiv, weil sie es sich nicht leisten können, mehrere Tausend Euro Jahresbeitrag für die staatlich geförderte Altersvorsorge zu zahlen.
Rürup: Diese Rente ist kein exklusives Produkt. Das Alterseinkünftegesetz hat dafür gesorgt, dass es auch andere attraktive Altersvorsorgeangebote gibt. Für jüngere Selbstständige ist eine private Rentenversicherung interessant oder eine Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht. Die Beiträge dafür zahlt der Versicherte zwar aus versteuerten Einkommen. Doch von der späteren Rente wird aufgrund des Alterseinkünftegesetzes nur ein auf 18 Prozent abgesenkter Ertragsanteil besteuert, wenn die Rente mit 65 Jahren beginnt.
Finanztest: Versicherte, die für sonstige Vorsorgeaufwendungen wie beispielsweise private Krankenversicherung, Risikolebensversicherung und andere Versicherungen den Maximalbetrag von 5 069 Euro absetzen, müssen viel Geld in die Hand nehmen, wenn sie eine Rürup-Rente rentabel machen wollen. Die ersten 4 448 Euro vom Jahresbeitrag verpuffen komplett.
Rürup: Das ist ein Problem. Hier ist wohl eine gesetzestechnische Panne passiert, die in der Tat zu einem Verpuffungseffekt führt. Ich habe aber schon Vorschläge gemacht, wie dieser beseitigt werden kann.
Finanztest: Welche?
Rürup: Am einfachsten wäre es, die Rürup-Rente nicht in die Günstigerprüfung einzubeziehen (Anm. der Redaktion: siehe „Steuersätze und Günstigerprüfung“).
Finanztest: Also den alten Sonderausgabenabzug in Höhe von 5 069 Euro beibehalten und die Beiträge für die Rürup-Rente draufsatteln?
Rürup: Es müsste gewährleistet sein, dass mindestens so viel an Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann wie nach dem alten Recht. Dieser Sockel müsste dann um die Beiträge für die neu abgeschlossene Rürup-Rente erhöht werden.