FAQ Rürup-Rente: Sie fragen, wir antworten
Wer darf eigentlich Rürup-Verträge verkaufen? Wie flexibel und sicher ist so ein Altersvorsorgevertrag? Sind Krankenkassenbeiträge fällig? Hier beantworten wir häufige Fragen unserer Leserinnen und Leser zum Thema Rürup-Rente.
Flexibilität der Verträge
- Kann meine Rente auch früher oder später beginnen als bei Vertragsschluss vereinbart?
- Kann meine Rente auch früher oder später beginnen als bei Vertragsschluss vereinbart?
- Ist es möglich den bei Vertragsschluss vereinbarten Beitrag im Vertragsverlauf zu senken, wenn ich mir diesen Beitrag nicht mehr leisten kann?
- Kann ich bei Rentenbeginn wenigstens einen Teil des Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt bekommen?
- Kann ich meinen Rürup-Vertrag weiterführen, wenn ich nach einer Zeit der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechsle?
Krankenkassenbeiträge
Rendite und Sicherheit
Rürup-Verträge mit Zusatzschutz
Anbieter
Werden Rürup-Verträge nur von Versicherern angeboten?
Nein. Auch Banken und Fondsgesellschaften dürfen Rürup-Verträge verkaufen. Allerdings bietet bisher nur die Dekabank einen Rürup-Fonds an. Ansonsten verkaufen Banken die Rürup-Rentenversicherungen ihrer Tochtergesellschaften. Rürup-Rentenversicherungen werden von Versicherungsgesellschaften als klassische oder als fondsgebundene Variante angeboten. Bei der klassischen Variante wird der Sparbeitrag des Kunden überwiegend in sicheren Zinspapieren angelegt. Bei der fondsgebundenen Variante trägt der Kunde das Risiko.
Flexibilität der Verträge
Kann meine Rente auch früher oder später beginnen als bei Vertragsschluss vereinbart?
Ja. Wenn Sie beispielsweise bei Vertragsschluss eine Rente ab 65 vereinbart haben, können Sie den Rentenbeginn auf frühestens 60 vorziehen – vorausgesetzt Ihr Vertrag erlaubt dies. Davon hängt es auch ab, ob die Rente später beginnen kann als ursprünglich vereinbart.
Kann meine Rente auch früher oder später beginnen als bei Vertragsschluss vereinbart?
Ja. Wenn Sie beispielsweise bei Vertragsschluss eine Rente ab 65 vereinbart haben, können Sie den Rentenbeginn auf frühestens 60 vorziehen – vorausgesetzt Ihr Vertrag erlaubt dies. Davon hängt es auch ab, ob die Rente später beginnen kann als ursprünglich vereinbart.
Ist es möglich den bei Vertragsschluss vereinbarten Beitrag im Vertragsverlauf zu senken, wenn ich mir diesen Beitrag nicht mehr leisten kann?
Für Rürup-Rentenversicherungen gilt das Gleiche wie für alle anderen privaten Rentenversicherungen: Der Kunde muss sich zu Beginn des Vertrages auf die Höhe der monatlichen oder jährlichen Einzahlung sowie die Laufzeit des Vertrages festlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob er ganz genau sagen kann, die eingegangenen Verpflichtungen auch in Zukunft in voller Höhe einhalten zu können.
Die nachträgliche Reduzierung des Beitrags führt leider zu Renditeeinbußen. Denn bei den meisten Versicherungen ist es üblich, dass der Kunde die Abschluss- und Vermittlungskosten im Voraus zahlen muss. Die Höhe dieser Kosten hängt von den gesamten Einzahlungen für die vereinbarte Laufzeit ab. Reduziert der Kunde später den Beitrag oder stellt er den Vertrag ganz beitragsfrei, bekommt er die zu viel gezahlten Abschluss- und Vermittlungskosten nicht zurück.
Vor allem bei Verträgen mit langen Laufzeiten von 15 Jahren und mehr, führt eine vorzeitige Beendigung der Einzahlung daher dazu, dass die Gesamtrendite des Vertrages stark sinkt. Aus diesem Grund müssen Kunden vor der Unterschrift unter einen Rürup-Vertrag genau überlegen, welche Beitragshöhe sie wählen und für welche Laufzeit sie Beiträge zahlen möchten. Wer damit rechnet, dass er in Zukunft mehr verdienen wird und einen höheren Beitrag zahlen kann, wählt einen Vertrag mit einer Erhöhungsoption.
Kann ich bei Rentenbeginn wenigstens einen Teil des Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt bekommen?
Nein. Anders als bei der Riester-Rente kann ein Sparer, der mit einem Rürup-Vertrag fürs Alter vorsorgt, bei Rentenbeginn überhaupt kein Geld entnehmen. Was er angespart hat, mündet immer in eine lebenslange Rente, die frühestens mit 60 Jahren beginnen darf.
Kann ich meinen Rürup-Vertrag weiterführen, wenn ich nach einer Zeit der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechsle?
Ja. Allerdings können Sie als Single dann nicht mehr die Höchstförderung von 25 046 Euro für Ihren Rürup-Beitrag nutzen. Sie müssen davon den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Bei einem Bruttolohn von 50 000 Euro jährlich werden höchstens 15 746 Euro Jahresbeitrag gefördert (20 046 Euro minus 18,6 Prozent Rentenbeitrag von 50 000 Euro). 90 Prozent davon zieht das Finanzamt in diesem Jahr als Sonderausgaben ab.
Krankenkassenbeiträge
Werden von der Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge abgezogen?
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden auf die Auszahlung der Rente keine Beiträge fällig. Bei freiwillig versicherten Rentnern fallen Kassenbeiträge an, wenn sich der Rentner mit seinen sonstigen versicherungspflichtigen Einkünften noch unter der Beitragsbemessungsgrenze befindet und die Satzung der Kasse die Heranziehung der Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen bestimmt. Welche Einkünfte die Kassen von freiwillig Versicherten zur Beitragsbemessung heranziehen, hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab.
Rendite und Sicherheit
Warum ist die Rürup-Rendite für jüngere Sparer geringer als für ältere?
Jüngere Sparer profitieren weniger, weil sie im Alter mehr Steuern auf ihre Rürup-Rente zahlen müssen als die älteren. Für die Rürup-Rente gelten die gleichen Steuerregeln wie für die gesetzliche Rente: Die Beiträge werden schrittweise von der Steuer freigestellt. Im Gegenzug müssen Rürup-Rentner einen je nach Rentenbeginn steigenden Anteil ihrer Rente versteuern. Derzeit sind 90 Prozent der Beiträge steuerfrei. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr stufenweise auf 100 Prozent bis 2025.
Auf der anderen Seite sind Rürup-Renten, deren Auszahlung 2040 beginnt, voll steuerpflichtig. Wer zum Beispiel 1974 geboren wurde und bis Rentenbeginn 2041 noch 33 Jahre Beiträge zahlt, muss seine Rürup-Rente später voll versteuern. Seine Beiträge kann er jedoch nicht zu 100 Prozent steuermindernd geltend machen. In diesem Jahr geht das nur für 90 Prozent der Beiträge. 2021 sind es 92 Prozent und erst ab 2025 sind 100 Prozent der Beiträge steuerfrei.
Der Rürup-Sparer in diesem Beispiel hat einen Teil seiner Beiträge also aus versteuertem Einkommen bezahlt. Und seine Rente ist komplett steuerpflichtig. Ihn trifft also teilweise eine doppelte Besteuerung. Weil er im Alter auf seine geringeren Einkünfte weniger Steuern zahlen muss, macht er durch die staatliche Förderung zwar noch ein Plus auf die Verzinsung des Produkts. Doch die Rendite seines Rürup-Vertrags ist viel geringer als bei älteren Kunden. Eine doppelte Besteuerung trifft systematisch alle, die 1960 und später geboren wurden. Erst ganz junge Vorsorgesparer, die Jahrgänge ab 1987, entgehen der Doppelbesteuerungsfalle.
Wie sind meine eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rentenversicherung bei eventuellen finanziellen Problemen oder gar einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft geschützt?
Kommt es bei einer Versicherung zu finanziellen Problemen, hat dies zuerst Wirkungen auf die Höhe der künftigen Überschussbeteiligungen, die das Unternehmen reduzieren kann.
Wird die finanzielle Schieflage dadurch nicht abgewendet, ergreift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufsichtrechtliche Maßnahmen. Hierzu ist sie verpflichtet, wenn die Gefahr besteht, dass die Versicherung die garantierten Überschussbeteiligungen nicht mehr gewährleisten kann. In der ersten Stufe legt das betroffene Unternehmen der Bafin einen Maßnahmenkatalog vor, wie es die Schieflage beheben will. Sollten die internen Lösungen zu keinem Erfolg führen, greift Stufe zwei.
Die Bafin wird nun entweder mit dem Vorstand oder einem Sonderbeauftragten versuchen, den Versicherungsbestand zu retten. Dieser Sonderbeauftragte erhält die sonst dem Vorstand des Unternehmens zustehenden Befugnisse und verwaltet das Unternehmen. Er leitet weitere Sanierungsmaßnahmen ein (nicht die Insolvenz). Aufgabe des Sonderbeauftragten ist, alle Maßnahmen zu treffen, die unter alleiniger Berücksichtigung der Interessen der Versicherten notwendig sind, um die Versicherungsverträge fortzuführen.
Das kann soweit gehen, dass entweder der Versicherungsbestand oder das gesamte Unternehmen auf einen anderen Versicherer übertragen wird. Klappt das auch nicht, springt eine Auffanggesellschaft ein, die Protektor Lebensversicherung AG. Sie wurde von den deutschen Versicherungsgesellschaften gegründet und hat die Aufgaben des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds. Die Protektor AG übernimmt die Verträge eines in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmens erst, wenn alle Sanierungspläne gescheitert sind. Die garantierten Leistungen können dann um 5 Prozent gekürzt werden.
Rürup-Verträge mit Zusatzschutz
Wird wenigstens ein Teil meines gesparten Kapitals an meine Ehefrau ausgezahlt, wenn ich schon wenige Monate nach Rentenbeginn sterbe?
Nein. Es sei denn, sie haben einen Hinterbliebenenschutz abgeschlossen, der auch in der Rentenphase greift. Dann bekommt ihre Frau eine Hinterbliebenenrente. Haben sie diesen zusätzlichen Schutz nicht vereinbart, kommt Ihr Kapital nach Ihrem Tod der Versichertengemeinschaft zugute.
Das ist ja eigentlich auch das, was einen Versicherungsvertrag von einer anderen Sparanlage unterscheidet. Die Versichertengemeinschaft teilt sich das Risiko des Schutzes für ein langes Leben. Wer älter wird, profitiert von dieser Versichertengemeinschaft, wer jung stirbt, zahlt drauf.
Wenn Sie einen Hinterbliebenenschutz möchten, können Sie ihn nur für die Zeit vor Beginn der Altersrente oder sowohl für diese Ansparphase als auch für die Rentenphase abschließen. Wer einen Teil seines Beitrags für die Hinterbliebenenabsicherung aufwendet, muss drastische Abstriche bei der Altersrente in Kauf nehmen. Dies gilt vor allem, wenn der Ehepartner oder die Kinder sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase abgesichert sein sollen.
Warum empfehlen Sie Rürup-Sparern eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und diese nicht in einen Rürup-Vertrag zu integrieren?
Zum einen schmälern Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsschutz die Altersrente. Außerdem sind Kombi-Produkte aus Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz für Kunden schwer zu durchschauen. Die vielen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachtenden Details überfordern viele Verbraucher schon. Kombiniert man dieses schwer durchschaubare Produkt mit einer Rentenversicherung, die an für sich auch nicht ein Glanzlicht der Transparenz darstellt, macht man es sich sehr schwer.
Es besteht die Gefahr, dass ein Kunde den Berufsunfähigkeitsschutz zu gering wählt oder die hohe Beitragsbelastung auf Dauer nicht durchhalten und den Vertrag kündigen muss. Damit ist in der Regel auch der Berufsunfähigkeitsschutz weg. Eine separate Fortführung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht möglich.
Beim Vergleich der Kombiprodukte schauen die Verbraucher vornehmlich auf die Höhe der zu erzielenden Rente. Doch diese sollte nicht das vorrangige Kriterium für die Auswahl darstellen. Dreh- und Angelpunkt einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind deren Vertragsbedingungen. Viele Anbieter haben Tarife mit günstigeren und damit auch schlechteren Bedingungen sowie teuere und bessere Bedingungen im Angebot.
Im Paket mit einer Rentenversicherung passiert es leicht, dass man einen Vertrag mit schlechteren Bedingungen erhält. Achten Sie bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auf die Qualität der Bedingungen, das heißt, die Verwendung von verbraucherfreundlichen Regelungen.
Manchmal sind die Versicherer beim Abschluss eines Kombivertrages bei der Gesundheitsprüfung nicht so streng, wie bei den selbstständigen Verträgen. Wir empfehlen trotzdem zuerst eine Vielzahl von Anträgen für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen. Erst wenn diese Strategie nicht fruchtet, kann man versuchen, auf anderem Wege den Schutz zu bekommen.