Wer darf eigentlich Rürup-Verträge verkaufen? Wie flexibel und sicher ist so ein Altersvorsorgevertrag? Sind Krankenkassenbeiträge fällig? Hier beantworten wir häufige Fragen unserer Leserinnen und Leser zum Thema Rürup-Rente.
Werden Rürup-Verträge nur von Versicherern angeboten?
Nein. Auch Banken und Fondsgesellschaften dürfen Rürup-Verträge verkaufen. Allerdings bieten nur Deka, DWS und Raisin Rürup-Fondssparpläne an. Ansonsten verkaufen Banken die Rürup-Rentenversicherungen ihrer Tochtergesellschaften. Rürup-Rentenversicherungen werden von Versicherungsgesellschaften als klassische Produkte mit Garantien angeboten, als fondsgebundene Produkte ohne Garantien auf die eingezahlten Beiträge sowie als Mischformen wie Fondspolicen mit Beitragsgarantien oder klassische Produkte, bei denen die Wertentwicklung an einen Börsenindex geknüpft ist.
Tipp: Bewertungen der Stiftung Warentest zu klassischen Rentenversicherungen und fondsgebundenen Policen finden Sie in unserem Rürup-Renten-Vergleich.
Flexibilität der Verträge
Kann meine Rente auch früher oder später beginnen als bei Vertragsschluss vereinbart?
Ja. Wenn Sie beispielsweise bei Vertragsschluss eine Rente ab 65 vereinbart haben, können Sie den Rentenbeginn auf frühestens 60 vorziehen – vorausgesetzt Ihr Vertrag erlaubt dies. Davon hängt es auch ab, ob die Rente später beginnen kann als ursprünglich vereinbart.
Ist es möglich, den bei Vertragsschluss vereinbarten Beitrag im Vertragsverlauf zu senken, wenn ich mir diesen Beitrag nicht mehr leisten kann?
Für Rürup-Rentenversicherungen gilt das Gleiche wie für alle anderen privaten Rentenversicherungen: Der Kunde muss sich zu Beginn des Vertrages auf die Höhe der monatlichen oder jährlichen Einzahlung sowie die Laufzeit des Vertrages festlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob er ganz genau sagen kann, die eingegangenen Verpflichtungen auch in Zukunft in voller Höhe einhalten zu können.
Die nachträgliche Reduzierung des Beitrags führt leider zu Renditeeinbußen. Denn bei den meisten Versicherungen ist es üblich, dass der Kunde die Abschluss- und Vermittlungskosten im Voraus zahlen muss. Die Höhe dieser Kosten hängt von den gesamten Einzahlungen für die vereinbarte Laufzeit ab. Reduziert der Kunde später den Beitrag oder stellt er den Vertrag ganz beitragsfrei, bekommt er die zu viel gezahlten Abschluss- und Vermittlungskosten nicht zurück.
Vor allem bei Verträgen mit langen Laufzeiten von 15 Jahren und mehr führt eine vorzeitige Beendigung der Einzahlung daher dazu, dass die Gesamtrendite des Vertrages stark sinkt. Aus diesem Grund müssen Kunden vor der Unterschrift unter einen Rürup-Vertrag genau überlegen, welche Beitragshöhe sie wählen und für welche Laufzeit sie Beiträge zahlen möchten. Wer damit rechnet, dass er in Zukunft mehr verdienen wird und einen höheren Beitrag zahlen kann, wählt einen Vertrag mit einer Erhöhungsoption.
Kann ich bei Rentenbeginn wenigstens einen Teil des Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt bekommen?
Nein. Anders als bei der Riester-Rente kann ein Sparer, der mit einem Rürup-Vertrag fürs Alter vorsorgt, bei Rentenbeginn überhaupt kein Geld entnehmen. Was er angespart hat, mündet immer in eine lebenslange Rente, die frühestens mit 60 Jahren beginnen darf.
Kann ich meinen Rürup-Vertrag weiterführen, wenn ich nach einer Zeit der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechsle?
Ja. Allerdings können Sie als Single dann nicht mehr die Höchstförderung von 25 787 Euro für Ihren Rürup-Beitrag nutzen. Sie müssen davon den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Bei einem Bruttolohn von 50 000 Euro jährlich werden höchstens 14 919 Euro Jahresbeitrag gefördert (25 787 Euro minus 18,6 Prozent Rentenbeitrag von 50 000 Euro). 92 Prozent davon zieht das Finanzamt in diesem Jahr als Sonderausgaben ab.
Krankenkassenbeiträge
Werden von der Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge abgezogen?
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden auf die Auszahlung der Rente keine Beiträge fällig. Bei freiwillig versicherten Rentnern fallen Kassenbeiträge an, wenn sich der Rentner mit seinen sonstigen versicherungspflichtigen Einkünften noch unter der Beitragsbemessungsgrenze befindet und die Satzung der Kasse die Heranziehung der Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen bestimmt. Welche Einkünfte die Kassen von freiwillig Versicherten zur Beitragsbemessung heranziehen, hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab.
Warum ist die Rürup-Rendite für jüngere Sparer geringer als für ältere?
Jüngere Sparer profitieren weniger, weil sie im Alter mehr Steuern auf ihre Rürup-Rente zahlen müssen als die älteren. Für die Rürup-Rente gelten die gleichen Steuerregeln wie für die gesetzliche Rente: Die Beiträge werden schrittweise von der Steuer freigestellt. Im Gegenzug müssen Rürup-Rentner einen je nach Rentenbeginn steigenden Anteil ihrer Rente versteuern. Derzeit sind 92 Prozent der Beiträge steuerfrei. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr stufenweise auf 100 Prozent bis 2025.
Auf der anderen Seite sind Rürup-Renten, deren Auszahlung 2040 beginnt, voll steuerpflichtig. Wer zum Beispiel 1974 geboren wurde und bis Rentenbeginn 2041 noch 33 Jahre Beiträge zahlt, muss seine Rürup-Rente später voll versteuern. Seine Beiträge kann er jedoch nicht zu 100 Prozent steuermindernd geltend machen. In diesem Jahr geht das nur für 92 Prozent der Beiträge. 2022 sind es 94 Prozent und erst ab 2025 sind 100 Prozent der Beiträge steuerfrei.
Der Rürup-Sparer in diesem Beispiel hat einen Teil seiner Beiträge also aus versteuertem Einkommen bezahlt. Und seine Rente ist komplett steuerpflichtig. Ihn trifft also teilweise eine doppelte Besteuerung. Weil er im Alter auf seine geringeren Einkünfte weniger Steuern zahlen muss, macht er durch die staatliche Förderung zwar noch ein Plus auf die Verzinsung des Produkts. Doch die Rendite seines Rürup-Vertrags ist viel geringer als bei älteren Kunden. Eine doppelte Besteuerung trifft systematisch alle, die 1960 und später geboren wurden. Erst ganz junge Vorsorgesparer, die Jahrgänge ab 1987, entgehen der Doppelbesteuerungsfalle.
Wie sind meine eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rentenversicherung bei eventuellen finanziellen Problemen oder gar einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft geschützt?
Kommt es bei einer Versicherung zu finanziellen Problemen, hat dies zuerst Wirkungen auf die Höhe der künftigen Überschussbeteiligungen, die das Unternehmen reduzieren kann. Wird die finanzielle Schieflage dadurch nicht abgewendet, ergreift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Hierzu ist sie verpflichtet, wenn die Gefahr besteht, dass die Versicherung die garantierten Überschussbeteiligungen nicht mehr gewährleisten kann. In der ersten Stufe legt das betroffene Unternehmen der Bafin einen Maßnahmenkatalog vor, wie es die Schieflage beheben will. Sollten die internen Lösungen zu keinem Erfolg führen, greift Stufe zwei.
Die Bafin wird nun entweder mit dem Vorstand oder einem Sonderbeauftragten versuchen, den Versicherungsbestand zu retten. Dieser Sonderbeauftragte erhält die sonst dem Vorstand des Unternehmens zustehenden Befugnisse und verwaltet das Unternehmen. Er leitet weitere Sanierungsmaßnahmen ein (nicht die Insolvenz). Aufgabe des Sonderbeauftragten ist, alle Maßnahmen zu treffen, die unter alleiniger Berücksichtigung der Interessen der Versicherten notwendig sind, um die Versicherungsverträge fortzuführen.
Das kann soweit gehen, dass entweder der Versicherungsbestand oder das gesamte Unternehmen auf einen anderen Versicherer übertragen wird. Klappt das auch nicht, springt eine Auffanggesellschaft ein, die Protektor Lebensversicherung AG. Sie wurde von den deutschen Versicherungsgesellschaften gegründet und hat die Aufgaben des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds. Die Protektor AG übernimmt die Verträge eines in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmens erst, wenn alle Sanierungspläne gescheitert sind. Die garantierten Leistungen können dann um 5 Prozent gekürzt werden.
Rürup-Verträge mit Zusatzschutz
Wird wenigstens ein Teil meines gesparten Kapitals an meine Ehefrau ausgezahlt, wenn ich schon wenige Monate nach Rentenbeginn sterbe?
Nein. Es sei denn, sie haben einen Hinterbliebenenschutz abgeschlossen, der auch in der Rentenphase greift. Dann bekommt ihre Frau eine Hinterbliebenenrente. Haben sie diesen zusätzlichen Schutz nicht vereinbart, kommt Ihr Kapital nach Ihrem Tod der Versichertengemeinschaft zugute.
Das ist ja eigentlich auch das, was einen Versicherungsvertrag von einer anderen Sparanlage unterscheidet. Die Versichertengemeinschaft teilt sich das Risiko des Schutzes für ein langes Leben. Wer älter wird, profitiert von dieser Versichertengemeinschaft, wer jung stirbt, zahlt drauf.
Wenn Sie einen Hinterbliebenenschutz möchten, können Sie ihn nur für die Zeit vor Beginn der Altersrente oder sowohl für diese Ansparphase als auch für die Rentenphase abschließen. Wer einen Teil seines Beitrags für die Hinterbliebenenabsicherung aufwendet, muss drastische Abstriche bei der Altersrente in Kauf nehmen. Dies gilt vor allem, wenn der Ehepartner oder die Kinder sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase abgesichert sein sollen.
Warum empfehlen Sie Rürup-Sparern eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und diese nicht in einen Rürup-Vertrag zu integrieren?
Zum einen schmälern Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsschutz die Altersrente. Außerdem sind Kombi-Produkte aus Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz für Kunden schwer zu durchschauen. Die vielen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachtenden Details überfordern viele Verbraucher schon. Kombiniert man dieses schwer durchschaubare Produkt mit einer Rentenversicherung, die an für sich auch nicht ein Glanzlicht der Transparenz darstellt, macht man es sich sehr schwer.
Es besteht die Gefahr, dass ein Kunde den Berufsunfähigkeitsschutz zu gering wählt oder die hohe Beitragsbelastung auf Dauer nicht durchhalten und den Vertrag kündigen muss. Damit ist in der Regel auch der Berufsunfähigkeitsschutz weg. Eine separate Fortführung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht möglich.
Beim Vergleich der Kombiprodukte schauen die Verbraucher vornehmlich auf die Höhe der zu erzielenden Rente. Doch diese sollte nicht das vorrangige Kriterium für die Auswahl darstellen. Dreh- und Angelpunkt einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind deren Vertragsbedingungen. Viele Anbieter haben Tarife mit günstigeren und damit auch schlechteren Bedingungen sowie teuere und bessere Bedingungen im Angebot.
Im Paket mit einer Rentenversicherung passiert es leicht, dass man einen Vertrag mit schlechteren Bedingungen erhält. Achten Sie bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auf die Qualität der Bedingungen, das heißt, die Verwendung von verbraucherfreundlichen Regelungen.
Manchmal sind die Versicherer beim Abschluss eines Kombivertrages bei der Gesundheitsprüfung nicht so streng wie bei den selbstständigen Verträgen. Wir empfehlen trotzdem, zuerst eine Vielzahl von Anträgen für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen. Erst wenn diese Strategie nicht fruchtet, kann man versuchen, auf anderem Wege den Schutz zu bekommen.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 06.12.2021 um 12:07 Uhr
Auszahlungsbeginn der Rürup-Rente
@HM007: Ja, was die Voraussetzung der EStG an der steuerlichen Förderung der Beiträge für einen Rürup-Vertrag betrifft, gibt es für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen worden sind, für die erstmalige Auszahlung der Rente die Altersgrenze von 62. Jahren. Ob im konkreten Fall bereits ein Auszahlungsbeginn mit 62 möglich ist, steht in den Bedingungen des Vertrages. Denn die Anbieter sind nicht verpflichtet, die Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr zu ermöglichen. Zum Hinzuverdienst für Frührentner Als Hinzuverdienst, der zur Kürzung der Frührente führen kann, gelten Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung (Bruttolohn), Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb sowie aus selbständiger Arbeit. Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Frührente und zur Sonderregelung für 2022: www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/
Kann man eine Auszahlung der Rürup Rente, z.B. für ab 2012 geschlossene Verträge, schon mit 62 beginnen. Oder existiert eine Zusammenhang mit dem möglichen Start der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. ab 63 für langjährig Versicherte, oder gar der Regelaltersgrenze ? Weiterhin: werden Rurüp Zahlungen in diesem Zusammenhang als weitere Einkünfte betrachtet, bevor man die Regelaltersgrenze erreicht, und muss man daher evtl. eine Reduktion der gesetzlichen Rente erwarten bis zur Regelaltersgrenze ?
@TAP369: Die Möglichkeit, die Steuern auf eine Abfindung zu senken, gibt es nicht nur beim Abschluss einer Rürup-Rente. Entscheidend für die Steuerersparnis bei allen Möglichkeiten ist, dass der absetzbare Teil der Einzahlung in die Altersversorgung bei Angestellten nicht bereits mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft - oder nahezu ausgeschöpft - ist. Denn dann bleibt nichts mehr übrig, um die Vor- und Nachteile der Alternativen konkret zu berechnen. Wer eine Abfindung in die Altersversorgung stecken will, hat mehrere Möglichkeiten dazu und sollte sich u.U. individuelle beraten lassen, um für sich die beste Alternative zu finden. Wie in Finanztest 06/2021 auf Seite 35 berichtet, hat die Einzahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung die folgenden Vorteile: - keine Sozialabgaben - die Hälfte der Einzahlung erfolgt steuerfrei -die andere Hälfte unterliegt der Fünftelregelung www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0 Im Artikel zur Abfindung in Finanztest 04/2021, Seite 73 weisen wir auf den Steuervorteil der Einzahlung in die Rürup-Rente hin. Vorteile: - keine Sozialabgaben -die Einzahlung unterliegt der Fünftelregelung www.test.de/Jobkuendigung-Kuendigung-bekommen-5207610-5727202 Wer einen hohen Betrag der Abfindung in die private Altersvorsorge stecken möchte, dem empfehlen wir, sich individuell beraten zu lassen (maa)
Bei einer Abfindung kann sich auch für Angestellte bzw. Arbeiter eine Rürup-Rente steuerlich lohnen. Grund: Von einer Abfindung gehen keine Sozialabgaben ab, d.h. für die Abfindung wird auch kein Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Die Einzahlung einer Abfindung als eine Einmalzahlung in eine Rürup-Rente sollte sich somit für Angestellte bzw. Arbeiter steuerlich genauso lohnen, wie eine Rürup-Rente für Selbständige. Frage an Stiftung Warentest: Lohnt sich im diesem Fall nicht ein Rürup-Vertrag auch für Angestellte bzw. Arbeiter?
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@HM007: Ja, was die Voraussetzung der EStG an der steuerlichen Förderung der Beiträge für einen Rürup-Vertrag betrifft, gibt es für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen worden sind, für die erstmalige Auszahlung der Rente die Altersgrenze von 62. Jahren.
Ob im konkreten Fall bereits ein Auszahlungsbeginn mit 62 möglich ist, steht in den Bedingungen des Vertrages. Denn die Anbieter sind nicht verpflichtet, die Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr zu ermöglichen.
Zum Hinzuverdienst für Frührentner
Als Hinzuverdienst, der zur Kürzung der Frührente führen kann, gelten Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung (Bruttolohn), Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb sowie aus selbständiger Arbeit.
Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Frührente und zur Sonderregelung für 2022:
www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/
Kann man eine Auszahlung der Rürup Rente, z.B. für ab 2012 geschlossene Verträge, schon mit 62 beginnen. Oder existiert eine Zusammenhang mit dem möglichen Start der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. ab 63 für langjährig Versicherte, oder gar der Regelaltersgrenze ?
Weiterhin: werden Rurüp Zahlungen in diesem Zusammenhang als weitere Einkünfte betrachtet, bevor man die Regelaltersgrenze erreicht, und muss man daher evtl. eine Reduktion der gesetzlichen Rente erwarten bis zur Regelaltersgrenze ?
@TAP369: Die Möglichkeit, die Steuern auf eine Abfindung zu senken, gibt es nicht nur beim Abschluss einer Rürup-Rente.
Entscheidend für die Steuerersparnis bei allen Möglichkeiten ist, dass der absetzbare Teil der Einzahlung in die Altersversorgung bei Angestellten nicht bereits mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft - oder nahezu ausgeschöpft - ist. Denn dann bleibt nichts mehr übrig, um die Vor- und Nachteile der Alternativen konkret zu berechnen.
Wer eine Abfindung in die Altersversorgung stecken will, hat mehrere Möglichkeiten dazu und sollte sich u.U. individuelle beraten lassen, um für sich die beste Alternative zu finden.
Wie in Finanztest 06/2021 auf Seite 35 berichtet, hat die Einzahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung die folgenden Vorteile:
- keine Sozialabgaben
- die Hälfte der Einzahlung erfolgt steuerfrei
-die andere Hälfte unterliegt der Fünftelregelung
www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0
Im Artikel zur Abfindung in Finanztest 04/2021, Seite 73 weisen wir auf den Steuervorteil der Einzahlung in die Rürup-Rente hin. Vorteile:
- keine Sozialabgaben
-die Einzahlung unterliegt der Fünftelregelung
www.test.de/Jobkuendigung-Kuendigung-bekommen-5207610-5727202
Wer einen hohen Betrag der Abfindung in die private Altersvorsorge stecken möchte, dem empfehlen wir, sich individuell beraten zu lassen
(maa)
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Bei einer Abfindung kann sich auch für Angestellte bzw. Arbeiter eine Rürup-Rente steuerlich lohnen. Grund: Von einer Abfindung gehen keine Sozialabgaben ab, d.h. für die Abfindung wird auch kein Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Die Einzahlung einer Abfindung als eine Einmalzahlung in eine Rürup-Rente sollte sich somit für Angestellte bzw. Arbeiter steuerlich genauso lohnen, wie eine Rürup-Rente für Selbständige. Frage an Stiftung Warentest: Lohnt sich im diesem Fall nicht ein Rürup-Vertrag auch für Angestellte bzw. Arbeiter?