
Selbstständige Architekten können über ihr Versorgungswerk fürs Alter vorsorgen – und zusätzlich eine Rürup-Rente abschließen. Ob sich das für sie lohnt, sollten sie mit ihrem Steuerberater besprechen
Selbstständige können staatlich gefördert für eine Rente sparen – mit einem Rürup-Vertrag. Auch diese Form der Altersvorsorge heißt, wie die Riester-Rente, nach ihrem Erfinder. Hier ist es der Ökonom und ehemalige Regierungsberater Bert Rürup. Von Versicherern und Banken wird diese Altersvorsorge auch Basis-Rente genannt. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es für die Rürup-Rente keine Zulagen, sondern „nur“ eine steuerliche Förderung. In diesem Special haben die Altersvorsorge-Spezialisten der Stiftung Warentest die wichtigsten Infos zur Rürup-Rente zusammengestellt und geben Hinweise auf Tests, Rechner und weiterführenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Anspruch. Die Bundesregierung hat die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige eingeführt – damit es auch für sie eine staatlich geförderte Altersvorsorge gibt. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.
Formen der Rürup-Rente. Es gibt die Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung mit vorwiegend festverzinslicher Anlage der Beiträge und maximalem Garantiezins (derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge), als Klassik-Rentenprodukt mit abgesenkten Garantien, als fondsgebundene Rentenversicherung und als Fondssparplan.
Förderung. 2020 lassen sich maximal 25 046 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. 90 Prozent dieser Summe, also 22 542 Euro, erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an.
Auszahlung. Die Rürup-Rente wird nur als monatliche Rente ausgezahlt. Es gibt keine Kapitalzahlung auf einen Schlag. Auch eine Teilkapitalzahlung ist nicht möglich. Die Rente muss entweder voll oder teilweise versteuert werden – je nach Rentenbeginn. Dabei gelten die gleichen Steuerregeln wie bei der gesetzlichen Rente.
Alternativen. Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können dort freiwillige Beiträge zahlen und sich so eine lebenslange Rente sichern. Auch können sie mit Aktienfonds für eine regelmäßige Auszahlung im Alter sparen, beispielsweise mit dem von Finanztest entwickelten Pantoffel-Sparplan. Eine lebenslange Auszahlung auch im hundertsten Lebensjahr und darüber hinaus gibt es ganz sicher aber nur mit einer Rentenversicherung, egal ob gesetzlich oder mit einem Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen.
Vorsorge für Selbstständige
Selbstständige können keine betriebliche ‧Altersvorsorge abschließen und in der Regel auch nicht riestern. Deshalb kommt für sie die Rürup-Rente infrage, die dritte Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie heißt auch Basis-Rente. Doch als Basis für eine dauerhaft verlässliche Altersvorsorge ist sie längst nicht für alle Selbstständigen geeignet. Rürup-Sparern winken nur Steuervorteile (keine Zulagen). Davon profitieren vor allem Gutverdiener, Solo-Selbstständige mit einem geringen Monatseinkommen aber nicht. 2020 lassen sich maximal 25 046 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. 90 Prozent dieser Summe, also 22 542 Euro, erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an. Stufenweise steigt dieser Prozentsatz bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Bei Angestellten und Selbstständigen, die Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen, ist die maximale Rürup-Förderung jedoch geringer. Denn diese Beiträge zählen mit bei der Bestimmung des gesamten maximal steuerlich absetzbaren Beitrags.
Rentenversicherung und Fondssparplan
Die Rürup-Rente gibt es als Fondssparplan, als fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice), und als klassische Rentenversicherung. Klassisch heißt: die Versicherer investieren die Beiträge der Kunden sicherheitsorientiert, nicht in Aktien. Hierbei gibt es die Variante mit maximalem Garantiezins von derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge („alte Klassik“) sowie die Variante mit abgesenkten Garantien („neue Klassik). Bei einem Fondssparplan fließen die Beiträge in ein Fondsportfolio einer Fondsgesellschaft. Bei einer Fondspolice investiert der Versicherer in Fonds. Für alle Varianten gilt: Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine gesetzlich festgeschriebene Garantie der eingezahlten Beiträge. Rürup-Vorsorgesparer können also am Ende Verlust machen, wenn ihr Vertrag schlecht gelaufen ist.
Unser Rat
Abschluss. Wenn Sie angestellt sind, lohnt sich ein Vertrag in der Regel nicht, denn Sie haben keine oder nur eine geringe Steuerersparnis. Dies gilt auch für Beamte. Sind Sie selbstständig, sollten Sie Ihre Steuerersparnis in der Ansparphase genau prüfen und die Steuerbelastung im Alter nicht vergessen. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Vertrag für Sie lohnt, fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entscheidung. Wenn Sie sich zu einen Vertragsabschluss entschlossen haben, entscheiden Sie sich zunächst für eine Vertragsvariante: klassische Rentenversicherung mit Höchstrechnungszins von derzeit 0,9 Prozent oder Rentenversicherung mit abgesenkter Garantie, fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan. Wählen Sie dann ein gutes Angebot aus. Unser Vergleich Rürup-Rente zeigt: Es gibt nur sehr wenige.
Altersvorsorge. Prüfen Sie Alternativen für Ihr Altersvorsorge. Als Selbstständiger können Sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies ist angesichts der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt derzeit günstiger als eine Rürup-Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist unabhängig vom Kapitalmarkt.
Wenig flexible Altersvorsorge
Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Es gibt keinen Rückkaufswert. Wer nicht weiter einzahlen will, kann seinen Vertrag beitragsfrei stellen. Dann läuft er weiter bis zum Beginn des Ruhestands. Aus dem dann geringeren Guthaben wird eine Rente gezahlt. Kunden können in der Sparphase den Anbieter wechseln. Doch ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der neue Anbieter weniger Kosten nimmt als der alte und die Kostenbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit geringer ist. Die Entscheidung für einen Rürup-Vertrag bedeutet für die Auszahlung ein für allemal: Es gibt eine monatliche Rente. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich.
Schutz für Hinterbliebene
Kunden mit einer Rürup-Rentenversicherung können einen lebenslange Rente für ihren Ehe- oder Lebenspartner vereinbaren. Dieser Schutz ist jedoch teuer. Viel günstiger ist eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, wird die Rente an den Hinterbliebenen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Rentenbeginn gezahlt. Enthält der Vertrag gar keinen Schutz für Hinterbliebene, gehen diese leer aus. Ein Vererben der Rürup-Rente ist nicht möglich.
Gleiche Steuerregeln für Rürup-Rente und gesetzliche Rente
Beiträge für eine Rürup-Rente werden steuerlich so behandelt wie die in die gesetzliche Rentenversicherung (Diese Abgaben zahlen Sie auf Ihre Rente). Also: Den Steuerkick gibt es für beide Vorsorgevarianten. In der Rentenphase ist die Besteuerung ebenfalls gleich geregelt. Beginnt die Rente im Jahr 2020, sind 80 Prozent davon steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz, der bis zum Jahr 2040 stufenweise auf 100 Prozent ansteigt, gilt sowohl für eine Rürup-Rente als auch für eine gesetzliche Rente. Wer sich 2040 zur Ruhe setzt, muss also die volle Rente versteuern. Allerdings gelten Freibeträge.
Tipp: Mithilfe unseres Rechners Steuerberechnung für Rentner können Sie Ihre Steuerbelastung im Alter einschätzen.
Die bessere Altersvorsorge
Eine Alternative für Selbstständige sind freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Bis zu 15 400 Euro Beitrag können sie 2020 einzahlen. Derzeit ist die gesetzliche Rentenversicherung die bessere Altersvorsorge – auch für nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige. Bei der gesetzlichen Rente werden Beiträge nicht gespart, sondern gleich an die Rentner „weitergereicht“. Dieses „Umlageverfahren“ ist nicht vom Kapitalmarkt abhängig; derzeit ein Vorteil.
Tipp:Wie viel Rente es für den freiwilligen Beitrag gibt, kann sich jeder mit Hilfe unseres Rechners freiwillige Rentenversicherung selbst ausrechnen.
Leseraufruf – Ihre Erfahrungen sind gefragt
Haben Sie Anregungen oder Vorschläge für unsere Berichterstattung zum Thema Rürup-Rente? Wie sind Ihre Erfahrungen mit Ihrem Anbieter? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an rueruprente@stiftung-warentest.de. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. Dankeschön!
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