Rürup-Rente So können Selbst­ständige ihre Alters­vorsorge aufbessern

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Rürup-Rente - So können Selbst­ständige ihre Alters­vorsorge aufbessern

Alters­vorsorge. Selbst­ständige Architekten sind oft über ihr Versorgungs­werk abge­sichert – können aber zusätzlich eine Rürup-Rente abschließen. © Alamy Stock Photo / DCPhoto

Selbst­ständige können mit einer Rürup-Police staatlich gefördert für eine Rente sparen. Wie diese Basis-Rente funk­tioniert, erklären unsere Alters­vorsorge-Experten hier.

Das Wichtigste in Kürze

Anspruch. Die Bundes­regierung hat die Rürup-Rente vor allem für Selbst­ständige einge­führt – damit es auch für sie eine staatlich geförderte Alters­vorsorge gibt. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.

Formen der Rürup-Rente. Es gibt die Rürup-Rente als klassische Renten­versicherung mit vorwiegend fest­verzins­licher Anlage der Beiträge und maximalem Garan­tiezins (derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge), als Klassik-Renten­produkt mit abge­senkten Garan­tien, als fonds­gebundene Renten­versicherung und als Fonds­sparplan (Rürup-Renten-Vergleich).

Förderung. 2021 lassen sich maximal 25 787 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Davon erkennt das Finanz­amt in diesem Jahr 92 Prozent als Sonder­ausgaben an; bei Ledigen also 23 724 Euro. Für Ehepaare oder einge­tragene Lebens­partner vermindert sich das zu versteuernde Einkommen sogar um das Doppelte. 2022 sind 94 Prozent des Beitrags absetz­bar. Stufen­weise steigt dieser Prozent­satz bis 2025 auf 100 Prozent.

Auszahlung. Die Rürup-Rente wird nur als monatliche Rente ausgezahlt. Es gibt keine Kapitalzahlung auf einen Schlag. Auch eine Teil­kapitalzahlung ist nicht möglich. Die Rente muss entweder voll oder teil­weise versteuert werden – je nach Renten­beginn. Dabei gelten die gleichen Steuer­regeln wie bei der gesetzlichen Rente.

Alternativen. Selbst­ständige, die nicht pflicht­versichert in der gesetzlichen Renten­versicherung sind, können dort freiwil­lige Beiträge zahlen und sich so eine lebens­lange Rente sichern. Auch können sie mit Aktienfonds für eine regel­mäßige Auszahlung im Alter sparen, beispiels­weise mit dem von Finanztest entwickelten Pantoffel-Sparplan. Eine lebens­lange Auszahlung auch im hundertsten Lebens­jahr und darüber hinaus gibt es ganz sicher aber nur mit einer Renten­versicherung, egal ob gesetzlich oder mit einem Vertrag bei einem Versicherungs­unternehmen.

Vorsorge für Selbst­ständige

Selbst­ständige können keine betriebliche Altersvorsorge abschließen und in der Regel auch nicht riestern. Deshalb kommt für sie die Rürup-Rente infrage, die dritte Form der staatlich geförderten Alters­vorsorge. Sie heißt auch Basis-Rente. Doch als Basis für eine dauer­haft verläss­liche Alters­vorsorge ist sie längst nicht für alle Selbst­ständigen geeignet. Rürup-Sparern winken nur Steuer­vorteile (keine Zulagen). Davon profitieren vor allem Gutverdiener, Solo-Selbst­ständige mit einem geringen Monats­einkommen aber nicht. 2021 lassen sich maximal 25 787 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. 92 Prozent dieser Summe, also 23 724 Euro, erkennt das Finanz­amt als Sonder­ausgaben an. Stufen­weise steigt dieser Prozent­satz bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Bei Angestellten und Selbst­ständigen, die Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen, ist die maximale Rürup-Förderung jedoch geringer. Denn diese Beiträge zählen mit bei der Bestimmung des gesamten maximal steuerlich absetz­baren Beitrags.

Renten­versicherung und Fonds­sparplan

Die Rürup-Rente gibt es als Fonds­sparplan, als fonds­gebundene Renten­versicherung (Fonds­police) und als klassische Renten­versicherung (Rürup-Renten-Vergleich).

  • Klassische Renten­versicherung. Hier investiert der Versicherer die Beiträge der Kunden sicher­heits­orientiert, nicht in Aktien. Es gibt zwei Varianten: mit maximalem Garan­tiezins von derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge („alte Klassik“) oder mit abge­senkten Garan­tien („neue Klassik“).
  • Fonds­sparplan. Hier fließen die Beiträge in ein Fond­sport­folio einer Fonds­gesell­schaft.
  • Fonds­police. Bei dieser Anlageform investiert der Versicherer in Fonds.

Für alle Varianten gilt: Im Gegen­satz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine gesetzlich fest­geschriebene Garantie der einge­zahlten Beiträge. Rürup-Vorsorgesparer können also am Ende Verlust machen, wenn ihr Vertrag schlecht gelaufen ist.

Unser Rat

Abschluss. Wenn Sie angestellt sind, lohnt sich ein Vertrag in der Regel nicht, denn Sie haben keine oder nur eine geringe Steuerersparnis. Dies gilt auch für Beamte. Sind Sie selbst­ständig, sollten Sie Ihre Steuerersparnis in der Anspar­phase genau prüfen und die Steuerbelastung im Alter nicht vergessen. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Vertrag für Sie lohnt, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entscheidung. Wenn Sie sich zu einen Vertrags­abschluss entschlossen haben, entscheiden Sie sich zunächst für eine Vertrags­variante: klassische Renten­versicherung mit Höchst­rechnungs­zins von derzeit 0,9 Prozent oder Renten­versicherung mit abge­senkter Garantie, fonds­gebundene Renten­versicherung oder Fonds­sparplan. Wählen Sie dann ein gutes Angebot aus. Unser Rürup-Renten-Vergleich zeigt: Es gibt nur sehr wenige.

Alters­vorsorge. Prüfen Sie Alternativen für Ihre Alters­vorsorge. Als Selbst­ständiger können Sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies ist angesichts der nied­rigen Zinsen am Kapitalmarkt derzeit güns­tiger als eine Rürup-Rente. Die gesetzliche Renten­versicherung ist unabhängig vom Kapitalmarkt.

Wenig flexible Alters­vorsorge

Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Es gibt keinen Rück­kaufs­wert. Wer nicht weiter einzahlen will, kann seinen Vertrag beitrags­frei stellen. Dann läuft er weiter bis zum Beginn des Ruhe­stands. Aus dem dann geringeren Guthaben wird eine Rente gezahlt. Kunden können in der Spar­phase den Anbieter wechseln. Doch ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der neue Anbieter weniger Kosten nimmt als der alte und die Kostenbelastung über die gesamte Vertrags­lauf­zeit geringer ist. Die Entscheidung für einen Rürup-Vertrag bedeutet für die Auszahlung ein für allemal: Es gibt eine monatliche Rente. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich.

Schutz für Hinterbliebene

Kunden mit einer Rürup-Renten­versicherung können eine lebens­lange Rente für ihren Ehe- oder Lebens­partner vereinbaren. Dieser Schutz ist jedoch teuer. Viel güns­tiger ist eine Renten­garan­tiezeit von zehn Jahren. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, wird die Rente an den Hinterbliebenen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Renten­beginn gezahlt. Enthält der Vertrag gar keinen Schutz für Hinterbliebene, gehen diese leer aus. Ein Vererben der Rürup-Rente ist nicht möglich.

Gleiche Steuer­regeln für Rürup-Rente und gesetzliche Rente

Beiträge für eine Rürup-Rente werden steuerlich so behandelt wie die in die gesetzliche Renten­versicherung (Diese Abgaben zahlen Sie auf Ihre Rente). Also: Den Steuerkick gibt es für beide Vorsorgevarianten. In der Renten­phase ist die Besteuerung ebenfalls gleich geregelt. Beginnt die Rente im Jahr 2020, sind 80 Prozent davon steuer­pflichtig. Dieser Prozent­satz, der bis zum Jahr 2040 stufen­weise auf 100 Prozent ansteigt, gilt sowohl für eine Rürup-Rente als auch für eine gesetzliche Rente. Wer sich 2040 zur Ruhe setzt, muss also die volle Rente versteuern. Allerdings gelten Frei­beträge.

Tipp: Mithilfe unseres Rechners können Sie Ihre Steuerbelastung im Alter einschätzen (Steuerberechnung für Rentner).

Die bessere Alters­vorsorge

Eine Alternative für Selbst­ständige sind freiwil­lige Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung. Bis zu 15 847 Euro Beitrag können sie 2021 einzahlen. Derzeit ist die gesetzliche Rentenversicherung die bessere Altersvorsorge – auch für nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versicherte Selbst­ständige. Bei der gesetzlichen Rente werden Beiträge nicht gespart, sondern gleich an die Rentner „weitergereicht“. Dieses „Umlage­verfahren“ ist nicht vom Kapitalmarkt abhängig – derzeit ein Vorteil.

Tipp: Wie viel Rente es für den freiwil­ligen Beitrag gibt, kann sich jeder mit Hilfe unseres Rechners selbst ausrechnen (Freiwillige Rentenbeiträge: Wann sich die Extra-Einzahlungen lohnen).

Leser­aufruf – Ihre Erfahrungen sind gefragt

Haben Sie Anregungen oder Vorschläge für unsere Bericht­erstattung zum Thema Rürup-Rente? Wie sind Ihre Erfahrungen mit Ihrem Anbieter? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an rueruprente@stiftung-warentest.de. Selbst­verständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.­ Dankeschön!

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2021 um 12:07 Uhr
    Auszahlungsbeginn der Rürup-Rente

    @HM007: Ja, was die Voraussetzung der EStG an der steuerlichen Förderung der Beiträge für einen Rürup-Vertrag betrifft, gibt es für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen worden sind, für die erstmalige Auszahlung der Rente die Altersgrenze von 62. Jahren.
    Ob im konkreten Fall bereits ein Auszahlungsbeginn mit 62 möglich ist, steht in den Bedingungen des Vertrages. Denn die Anbieter sind nicht verpflichtet, die Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr zu ermöglichen.
    Zum Hinzuverdienst für Frührentner
    Als Hinzuverdienst, der zur Kürzung der Frührente führen kann, gelten Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung (Bruttolohn), Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb sowie aus selbständiger Arbeit.
    Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Frührente und zur Sonderregelung für 2022:
    www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/

  • HM007 am 04.12.2021 um 17:13 Uhr
    Rürup Rente beziehen vor GRV Beginn

    Kann man eine Auszahlung der Rürup Rente, z.B. für ab 2012 geschlossene Verträge, schon mit 62 beginnen. Oder existiert eine Zusammenhang mit dem möglichen Start der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. ab 63 für langjährig Versicherte, oder gar der Regelaltersgrenze ?
    Weiterhin: werden Rurüp Zahlungen in diesem Zusammenhang als weitere Einkünfte betrachtet, bevor man die Regelaltersgrenze erreicht, und muss man daher evtl. eine Reduktion der gesetzlichen Rente erwarten bis zur Regelaltersgrenze ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.07.2021 um 12:54 Uhr
    Abfindungen/Steuervorteile Altersvorsorgebeiträge

    @TAP369: Die Möglichkeit, die Steuern auf eine Abfindung zu senken, gibt es nicht nur beim Abschluss einer Rürup-Rente.
    Entscheidend für die Steuerersparnis bei allen Möglichkeiten ist, dass der absetzbare Teil der Einzahlung in die Altersversorgung bei Angestellten nicht bereits mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft - oder nahezu ausgeschöpft - ist. Denn dann bleibt nichts mehr übrig, um die Vor- und Nachteile der Alternativen konkret zu berechnen.
    Wer eine Abfindung in die Altersversorgung stecken will, hat mehrere Möglichkeiten dazu und sollte sich u.U. individuelle beraten lassen, um für sich die beste Alternative zu finden.
    Wie in Finanztest 06/2021 auf Seite 35 berichtet, hat die Einzahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung die folgenden Vorteile:
    - keine Sozialabgaben
    - die Hälfte der Einzahlung erfolgt steuerfrei
    -die andere Hälfte unterliegt der Fünftelregelung
    www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0
    Im Artikel zur Abfindung in Finanztest 04/2021, Seite 73 weisen wir auf den Steuervorteil der Einzahlung in die Rürup-Rente hin. Vorteile:
    - keine Sozialabgaben
    -die Einzahlung unterliegt der Fünftelregelung
    www.test.de/Jobkuendigung-Kuendigung-bekommen-5207610-5727202
    Wer einen hohen Betrag der Abfindung in die private Altersvorsorge stecken möchte, dem empfehlen wir, sich individuell beraten zu lassen
    (maa)

  • Stiftung_Warentest am 08.07.2021 um 11:48 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.

  • Tap369 am 07.07.2021 um 19:22 Uhr
    Rürup-Rente: Steuervorteile auch für Angestellte

    Bei einer Abfindung kann sich auch für Angestellte bzw. Arbeiter eine Rürup-Rente steuerlich lohnen. Grund: Von einer Abfindung gehen keine Sozialabgaben ab, d.h. für die Abfindung wird auch kein Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Die Einzahlung einer Abfindung als eine Einmalzahlung in eine Rürup-Rente sollte sich somit für Angestellte bzw. Arbeiter steuerlich genauso lohnen, wie eine Rürup-Rente für Selbständige. Frage an Stiftung Warentest: Lohnt sich im diesem Fall nicht ein Rürup-Vertrag auch für Angestellte bzw. Arbeiter?