
Altersvorsorge. Selbstständige Architekten sind oft über ihr Versorgungswerk abgesichert – können aber zusätzlich eine Rürup-Rente abschließen. © Alamy Stock Photo / DCPhoto
Selbstständige können mit einer Rürup-Police staatlich gefördert für eine Rente sparen. Wie diese Basis-Rente funktioniert, erklären unsere Altersvorsorge-Experten hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch.
- Die Bundesregierung hat die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige eingeführt – damit es auch für sie eine staatlich geförderte Altersvorsorge gibt. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.
- Formen der Rürup-Rente.
- Es gibt die Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung mit vorwiegend festverzinslicher Anlage der Beiträge und maximalem Garantiezins (derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge), als Klassik-Rentenprodukt mit abgesenkten Garantien, als fondsgebundene Rentenversicherung und als Fondssparplan (Rürup-Renten-Vergleich).
- Förderung.
- 2021 lassen sich maximal 25 787 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Davon erkennt das Finanzamt in diesem Jahr 92 Prozent als Sonderausgaben an; bei Ledigen also 23 724 Euro. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner vermindert sich das zu versteuernde Einkommen sogar um das Doppelte. 2022 sind 94 Prozent des Beitrags absetzbar. Stufenweise steigt dieser Prozentsatz bis 2025 auf 100 Prozent.
- Auszahlung.
- Die Rürup-Rente wird nur als monatliche Rente ausgezahlt. Es gibt keine Kapitalzahlung auf einen Schlag. Auch eine Teilkapitalzahlung ist nicht möglich. Die Rente muss entweder voll oder teilweise versteuert werden – je nach Rentenbeginn. Dabei gelten die gleichen Steuerregeln wie bei der gesetzlichen Rente.
- Alternativen.
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können dort freiwillige Beiträge zahlen und sich so eine lebenslange Rente sichern. Auch können sie mit Aktienfonds für eine regelmäßige Auszahlung im Alter sparen, beispielsweise mit dem von Finanztest entwickelten Pantoffel-Sparplan. Eine lebenslange Auszahlung auch im hundertsten Lebensjahr und darüber hinaus gibt es ganz sicher aber nur mit einer Rentenversicherung, egal ob gesetzlich oder mit einem Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen.
Vorsorge für Selbstständige
Selbstständige können keine betriebliche Altersvorsorge abschließen und in der Regel auch nicht riestern. Deshalb kommt für sie die Rürup-Rente infrage, die dritte Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie heißt auch Basis-Rente. Doch als Basis für eine dauerhaft verlässliche Altersvorsorge ist sie längst nicht für alle Selbstständigen geeignet. Rürup-Sparern winken nur Steuervorteile (keine Zulagen). Davon profitieren vor allem Gutverdiener, Solo-Selbstständige mit einem geringen Monatseinkommen aber nicht. 2021 lassen sich maximal 25 787 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. 92 Prozent dieser Summe, also 23 724 Euro, erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an. Stufenweise steigt dieser Prozentsatz bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Bei Angestellten und Selbstständigen, die Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen, ist die maximale Rürup-Förderung jedoch geringer. Denn diese Beiträge zählen mit bei der Bestimmung des gesamten maximal steuerlich absetzbaren Beitrags.
Rentenversicherung und Fondssparplan
Die Rürup-Rente gibt es als Fondssparplan, als fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice) und als klassische Rentenversicherung (Rürup-Renten-Vergleich).
- Klassische Rentenversicherung. Hier investiert der Versicherer die Beiträge der Kunden sicherheitsorientiert, nicht in Aktien. Es gibt zwei Varianten: mit maximalem Garantiezins von derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge („alte Klassik“) oder mit abgesenkten Garantien („neue Klassik“).
- Fondssparplan. Hier fließen die Beiträge in ein Fondsportfolio einer Fondsgesellschaft.
- Fondspolice. Bei dieser Anlageform investiert der Versicherer in Fonds.
Für alle Varianten gilt: Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine gesetzlich festgeschriebene Garantie der eingezahlten Beiträge. Rürup-Vorsorgesparer können also am Ende Verlust machen, wenn ihr Vertrag schlecht gelaufen ist.
Unser Rat
- Abschluss.
- Wenn Sie angestellt sind, lohnt sich ein Vertrag in der Regel nicht, denn Sie haben keine oder nur eine geringe Steuerersparnis. Dies gilt auch für Beamte. Sind Sie selbstständig, sollten Sie Ihre Steuerersparnis in der Ansparphase genau prüfen und die Steuerbelastung im Alter nicht vergessen. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Vertrag für Sie lohnt, fragen Sie Ihren Steuerberater.
- Entscheidung.
- Wenn Sie sich zu einen Vertragsabschluss entschlossen haben, entscheiden Sie sich zunächst für eine Vertragsvariante: klassische Rentenversicherung mit Höchstrechnungszins von derzeit 0,9 Prozent oder Rentenversicherung mit abgesenkter Garantie, fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan. Wählen Sie dann ein gutes Angebot aus. Unser Rürup-Renten-Vergleich zeigt: Es gibt nur sehr wenige.
- Altersvorsorge.
- Prüfen Sie Alternativen für Ihre Altersvorsorge. Als Selbstständiger können Sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies ist angesichts der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt derzeit günstiger als eine Rürup-Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist unabhängig vom Kapitalmarkt.
Wenig flexible Altersvorsorge
Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Es gibt keinen Rückkaufswert. Wer nicht weiter einzahlen will, kann seinen Vertrag beitragsfrei stellen. Dann läuft er weiter bis zum Beginn des Ruhestands. Aus dem dann geringeren Guthaben wird eine Rente gezahlt. Kunden können in der Sparphase den Anbieter wechseln. Doch ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der neue Anbieter weniger Kosten nimmt als der alte und die Kostenbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit geringer ist. Die Entscheidung für einen Rürup-Vertrag bedeutet für die Auszahlung ein für allemal: Es gibt eine monatliche Rente. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich.
Schutz für Hinterbliebene
Kunden mit einer Rürup-Rentenversicherung können eine lebenslange Rente für ihren Ehe- oder Lebenspartner vereinbaren. Dieser Schutz ist jedoch teuer. Viel günstiger ist eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, wird die Rente an den Hinterbliebenen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Rentenbeginn gezahlt. Enthält der Vertrag gar keinen Schutz für Hinterbliebene, gehen diese leer aus. Ein Vererben der Rürup-Rente ist nicht möglich.
Gleiche Steuerregeln für Rürup-Rente und gesetzliche Rente
Beiträge für eine Rürup-Rente werden steuerlich so behandelt wie die in die gesetzliche Rentenversicherung (Diese Abgaben zahlen Sie auf Ihre Rente). Also: Den Steuerkick gibt es für beide Vorsorgevarianten. In der Rentenphase ist die Besteuerung ebenfalls gleich geregelt. Beginnt die Rente im Jahr 2020, sind 80 Prozent davon steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz, der bis zum Jahr 2040 stufenweise auf 100 Prozent ansteigt, gilt sowohl für eine Rürup-Rente als auch für eine gesetzliche Rente. Wer sich 2040 zur Ruhe setzt, muss also die volle Rente versteuern. Allerdings gelten Freibeträge.
Tipp: Mithilfe unseres Rechners können Sie Ihre Steuerbelastung im Alter einschätzen (Steuerberechnung für Rentner).
Die bessere Altersvorsorge
Eine Alternative für Selbstständige sind freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Bis zu 15 847 Euro Beitrag können sie 2021 einzahlen. Derzeit ist die gesetzliche Rentenversicherung die bessere Altersvorsorge – auch für nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige. Bei der gesetzlichen Rente werden Beiträge nicht gespart, sondern gleich an die Rentner „weitergereicht“. Dieses „Umlageverfahren“ ist nicht vom Kapitalmarkt abhängig – derzeit ein Vorteil.
Tipp: Wie viel Rente es für den freiwilligen Beitrag gibt, kann sich jeder mit Hilfe unseres Rechners selbst ausrechnen (Freiwillige Rentenbeiträge: Wann sich die Extra-Einzahlungen lohnen).
Leseraufruf – Ihre Erfahrungen sind gefragt
Haben Sie Anregungen oder Vorschläge für unsere Berichterstattung zum Thema Rürup-Rente? Wie sind Ihre Erfahrungen mit Ihrem Anbieter? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an rueruprente@stiftung-warentest.de. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. Dankeschön!
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@HM007: Ja, was die Voraussetzung der EStG an der steuerlichen Förderung der Beiträge für einen Rürup-Vertrag betrifft, gibt es für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen worden sind, für die erstmalige Auszahlung der Rente die Altersgrenze von 62. Jahren.
Ob im konkreten Fall bereits ein Auszahlungsbeginn mit 62 möglich ist, steht in den Bedingungen des Vertrages. Denn die Anbieter sind nicht verpflichtet, die Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr zu ermöglichen.
Zum Hinzuverdienst für Frührentner
Als Hinzuverdienst, der zur Kürzung der Frührente führen kann, gelten Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung (Bruttolohn), Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb sowie aus selbständiger Arbeit.
Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Frührente und zur Sonderregelung für 2022:
www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/
Kann man eine Auszahlung der Rürup Rente, z.B. für ab 2012 geschlossene Verträge, schon mit 62 beginnen. Oder existiert eine Zusammenhang mit dem möglichen Start der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. ab 63 für langjährig Versicherte, oder gar der Regelaltersgrenze ?
Weiterhin: werden Rurüp Zahlungen in diesem Zusammenhang als weitere Einkünfte betrachtet, bevor man die Regelaltersgrenze erreicht, und muss man daher evtl. eine Reduktion der gesetzlichen Rente erwarten bis zur Regelaltersgrenze ?
@TAP369: Die Möglichkeit, die Steuern auf eine Abfindung zu senken, gibt es nicht nur beim Abschluss einer Rürup-Rente.
Entscheidend für die Steuerersparnis bei allen Möglichkeiten ist, dass der absetzbare Teil der Einzahlung in die Altersversorgung bei Angestellten nicht bereits mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft - oder nahezu ausgeschöpft - ist. Denn dann bleibt nichts mehr übrig, um die Vor- und Nachteile der Alternativen konkret zu berechnen.
Wer eine Abfindung in die Altersversorgung stecken will, hat mehrere Möglichkeiten dazu und sollte sich u.U. individuelle beraten lassen, um für sich die beste Alternative zu finden.
Wie in Finanztest 06/2021 auf Seite 35 berichtet, hat die Einzahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung die folgenden Vorteile:
- keine Sozialabgaben
- die Hälfte der Einzahlung erfolgt steuerfrei
-die andere Hälfte unterliegt der Fünftelregelung
www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0
Im Artikel zur Abfindung in Finanztest 04/2021, Seite 73 weisen wir auf den Steuervorteil der Einzahlung in die Rürup-Rente hin. Vorteile:
- keine Sozialabgaben
-die Einzahlung unterliegt der Fünftelregelung
www.test.de/Jobkuendigung-Kuendigung-bekommen-5207610-5727202
Wer einen hohen Betrag der Abfindung in die private Altersvorsorge stecken möchte, dem empfehlen wir, sich individuell beraten zu lassen
(maa)
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Bei einer Abfindung kann sich auch für Angestellte bzw. Arbeiter eine Rürup-Rente steuerlich lohnen. Grund: Von einer Abfindung gehen keine Sozialabgaben ab, d.h. für die Abfindung wird auch kein Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Die Einzahlung einer Abfindung als eine Einmalzahlung in eine Rürup-Rente sollte sich somit für Angestellte bzw. Arbeiter steuerlich genauso lohnen, wie eine Rürup-Rente für Selbständige. Frage an Stiftung Warentest: Lohnt sich im diesem Fall nicht ein Rürup-Vertrag auch für Angestellte bzw. Arbeiter?