Rürup-Rente

Gesetzliche Vorschriften: Strenge Regeln

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Rürup-Rente

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Nur eine Rente. Mit einem Rürup-Vertrag entscheiden sich Sparer ein für allemal für eine Rente. Eine Kapital­auszahlung ist nicht möglich – auch keine Teil­auszahlung. Die Rente kann erst mit 60 Jahren beginnen, bei ab 2012 geschlossenen Verträgen frühestens mit 62. Ein Rürup-Vertrag ist also weniger flexibel als eine private Renten­versicherung.

Kündigung ausgeschlossen. Sparer können ihren Vertrag nicht kündigen und keinen Rück­kaufs­wert kassieren. Sie können nur aufhören, einzuzahlen, das heißt den Vertrag beitrags­frei stellen. Doch wenn dann nur wenig Deckungs­kapital vorhanden ist, sind im ungüns­tigsten Fall alle Einzahlungen verloren.
Tipp: Verlangen Sie vom Versicherer eine Verlaufs­tabelle, die zeigt, wie hoch die beitrags­freie Rente in jedem Jahr der Vertrags­lauf­zeit ist.

Vertrag wechseln. Kunden dürfen laut Gesetz mit ihrem angesparten Kapital zu einem anderen Anbieter wechseln – voraus­gesetzt die Vertrags­bedingungen des Anbieters lassen dies zu. Dies tun nur wenige.

Vererben und beleihen unmöglich. Kunden können ihre Rürup-Rente nicht vererben. Es ist außerdem nicht erlaubt, den Vertrag zu beleihen, beispiels­weise um an ein Darlehen zu kommen.

Hinterbliebenen­schutz. Für Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebens­jahr, nicht jedoch für unver­heiratete Partner, können Kunden eine Hinterbliebenenrente vereinbaren. In diesen Schutz dürfen höchs­tens 49 Prozent des Beitrags fließen.
Tipp: Dieser Schutz schmälert Ihre Alters­rente. Sichern Sie Ihre Familie güns­tiger ab, zum Beispiel mit einer Risiko­lebens­versicherung.

Schutz vor Pfändung. Das für eine Rürup-Rente angesparte Kapital kann nicht gepfändet werden. Es ist außerdem Hartz-IV-sicher.

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zettelchen am 19.01.2016 um 15:39 Uhr
Abzocke bei Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen

Ich habe vor 3 Jahren einen Rürupvertrag bei der Allianz abgeschlossen und zahle monatlich einen festen Betrag ein. Jedes Jahr mache ich zum Jahresende, wenn das Geschäft gut gelaufen ist eine Sonderzahlung, Letzes Jahr waren das 8000,- Euro. Von diesen 8000 ,- Euro bedient sich die Allianz mit SATTEN 560 EURO mit Gebühren. Das nenne ich einfach mal Abzocke !!
Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, habe ich damals explizit angefragt ob denn gebühren oder kosten für die Sonderzahlungen anfallen - darauf meinte mein Berater, das sei ihm nicht bekannt. als ich nun diesen Bescheid ihn vorlegte sage er mir dass er seit Jahren Schulungen besucht und er noch nie etwas von solchen Gebühren erfahren hat. Für mich steht eines fest - diese Gebühren werden ganz gut im Kleingedruckten versteckt und auch die Berater werden darüber auch nicht informiert damit schnell unterschrieben wird. Das ist Abschlussentscheident und gehört auf die 1. Seite - Stattdessen werden tolle Bilder gezeigt !!

joll am 23.03.2013 um 16:42 Uhr
sinnloser test, Geld zum Fenster rausgewofen

Die Fallbeispiele sind sinnlos, weil überhaupt nicht die steuerliche Absetzbarkeit berücksichtigt wird, die ja langsam steigt und ab 2025 dann relativ hohe Werte einnehmen kann. Zahle ich heute 6000 € wie in dem einen Bsp. zahle ich fast 5000 € aus meinem versteuerten Einkommen, wo dann meine Rente ab 2040 dann nochmal zu 100 % versteuert wird wird - da gehört der Finger drauf gelegt test!!! Wie sinnlos ist das denn? Aber offensichtlich gibt es keine Verträge die das irgendwie abbilden, auch die Dynamisierung nicht! Und auch die Krankenkassenbeiträge mindern nochmal die Einzahl-Beiträge die ich steuersparend bei Rürup einzahle! Es wäre schön gewesen, anhand mehrerer "aus dem Leben gegriffener Bsp." mal zu sehen, wie sich Steuerersparniss, Kostenverteilung usw. über die Jahre verteilen.
Und beim Hinterbliebenenschutz auf eine Risikoversicherung zu verweisen mag ja an sich sachlich richtig sein, aber beim Ableben bleibt das ganze Geld bei der Versicherung, was soll daran gut sein, test?

ungebundenerKölner am 11.02.2013 um 16:56 Uhr
???

Hallo test-Team,
Sie schreiben, das der Rentenfaktor bei keiner Police feststeht.
Das stimmt so nicht.
HDI, Stuttgarter und Nürnberger z.B. haben Tarife, in denen der Kunde einen heute feststehenden Rentenfaktor garantiert bekommt.
Und dies auf einem ordentlichen Niveau.
Und ohne Treuhänderklausel, also ohne Hintertürchen.
Daneben 100 % Garantie der eingezahlten Beiträge, bis zu 25 Jahre Rentengarantiezeit, und höchste Investmentchanchen, da 3-Topf-Hybrid.
Solche Policen vermisse ich in Ihrem Test.
Und nebenher ist das Thema Kosten einfach nicht fair beleuchtet.
Direktversicherer sind meist statische Zwei-Topf-Hybride, und die Fondsauswahl ist nicht gut. Daneben wird der Rentenfaktor nicht garantiert.
Die im Zweifel höheren Kosten zu Beginn, sind in Bezug auf die spätere Rente und die sonstige Produktqualität fast völlig zu vernachlässigen.
Immer wird nur auf die Kosten zu Beginn hingewiesen, das aber ist schlicht realitätsfremd und kurzsichtig.
MfG

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.12.2012 um 15:03 Uhr
AachenMünchener

@barbsi, @haenker24: Die AachenMünchener hat die Teilnahme am Test verweigert.

barbsi am 13.11.2012 um 16:58 Uhr
Fehtl eine Versicherung???

Wurde die AachenMünchener nicht getestet????