Rürup-Rente Rürup-Sparformen im Check

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Für gutverdienende Selbst­ständige ist sie Steu­ersparmodell und Alters­vorsorge in einem. Fünf klassische Rürup-Renten sind gut.

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Rürup-Rente - Rürup-Sparformen im Check

Über den Dächern von Berlin liegt das Büro von Christiane Hauschildt. Die selbst­ständige Rechts­anwältin organisiert ihre Alters­vorsorge in eigener Regie. Auch eine Rürup-Rente gehört dazu. „Die Steuer­förderung ist interes­sant“, sagt die 41-Jährige.

Alters­vorsorge mit einer Rürup-Renten­versicherung oder einem Rürup-Fonds­sparplan – mehr als 1,3 Millionen Menschen machen das inzwischen so. Auch Christiane Hauschildt. Die selbst­ständige Rechts­anwältin hat zunächst eine private Renten­versicherung abge­schlossen und 2007 noch eine Rürup-Renten­versicherung dazu. „Die Steuer­förderung ist interes­sant“, bringt Hauschildt das Haupt­argument für die Rürup-Rente auf den Punkt.

Diese Alters­vorsorge heißt nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, sie wird aber auch Basisrente genannt. Wir haben uns alle drei Varianten angeschaut: fonds­gebundene Versicherungen (Fonds­policen) und Fonds­sparpläne (siehe “Rürup-Rente mit Fonds“ und folgende Seiten) sowie klassische Renten­versicherungen (diese und folgende Seiten). Klassisch heißt: die Versicherer investieren die Beiträge der Kunden sicher­heits­orientiert.

Die Steuer­förderung bleibt auch im kommenden Jahr gut. Doch zwei Punkte ändern sich für die klassische Rürup-Renten­versicherung, wie für die private Renten­versicherung auch:

  • Bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen werden, steigt der frühest­mögliche Renten­beginn von derzeit 60 auf 62 Jahre.
  • Der Garan­tiezins sinkt für ab 2012 neu geschlossene Verträge von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent.

Wer sich für eine Rürup-Rente entschieden hat, sollte deshalb noch dieses Jahr einen Vertrag abschließen, um die etwas höhere Garantie mitzunehmen. Der Garan­tiezins ist aber nicht das ausschlag­gebende Argument für einen Abschluss. Denn eine Rürup-Rente ist längst nicht für jeden geeignet (siehe „Unser Rat“).

Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbst­ständige, weil sie die anderen beiden Formen der staatlich geförderten Alters­vorsorge, die Riester-Rente und Betriebs­rente, in der Regel nicht in Anspruch nehmen können. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.

Rürup-Sparern gewährt der Staat Steuer­vorteile für weit größere Summen als Riester-Sparern. Von den Einzahlungen in einen Riester-Vertrag werden maximal 2 100 Euro pro Jahr steuerlich gefördert.

Bei der Rürup-Rente erkennt das Finanz­amt pro Jahr Beiträge bis zu 20 000 Euro von Allein­stehenden und 40 000 Euro von Ehepaaren an. Davon zieht die Behörde in diesem Jahr 72 Prozent als Sonder­ausgaben ab. 2012 sind es schon 74 Prozent. Und stufen­weise steigt dieser Prozent­satz bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.

Vorteil für Gutverdiener

Dabei gibt es eine Faust­regel: Wer viel verdient und viel Steuern zahlt, profitiert viel stärker von den Steuer­vorteilen als ein Durch­schnitts- oder ein Gering­verdiener.

Beispiel: Ein 40-jähriger Selbst­ständiger schließt im November 2011 einen Rürup-Vertrag ab. Er will jähr­lich bis zu seinem 65. Geburts­tag 6 000 Euro einzahlen. Bei seinem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro (Grenz­steu­ersatz 42 Prozent) bringt ihm dies 2011 eine Steuerersparnis von 1 815 Euro ohne Solidaritäts­zuschlag.

Angenommen er verdient bis zum 65. Geburts­tag durch­gehend so viel wie derzeit, dann kommt er auf eine Steuerersparnis von rund 57 714 Euro. Von den insgesamt 150 000 Euro Beiträgen muss er deshalb unterm Strich nur 92 286 Euro selbst aufwenden.

Verdient er allerdings weniger oder kann er weniger einzahlen, fällt die Steuerersparnis geringer aus. Und wer kaum Steuern zahlt, profitiert gar nicht. Gering­verdiener und selbst­ständige Einzel­kämpfer, die nicht viel Geld übrig haben, sollten die Finger von der Rürup-Rente lassen. Die Aufgabe des Staates, auch gering­verdienenden Selbst­ständigen eine auskömm­liche Alters­vorsorge zu ermöglichen – sie ist noch ungelöst.

Vorteil für Ältere

Wie hoch im Einzel­fall die Rendite einer Rürup-Rente ist, hängt auch davon ab, wann der Sparer in Rente geht. Rürup-Rentner müssen je nach Renten­beginn einen steigenden Anteil der Rürup-Rente versteuern. Wer zum Beispiel 2011 in Rente geht, muss 62 Prozent versteuern.

Der Prozent­satz steigt mit jedem Rentner­jahr­gang stufen­weise an. Wer erst 2040 ins Renten­alter kommt, muss 100 Prozent seiner Rente beim Finanz­amt abrechnen. Ältere Rürup-Sparer, die demnächst in Rente gehen, dürfen sich deshalb über eine höhere Rendite freuen als jüngere.

Beispiel: Der 40-jährige Sparer aus unserem Beispiel wird seine Rürup-Rente zu 95 Prozent versteuern müssen. Angenommen sein Steu­ersatz liegt im Renten­alter 10 Prozent nied­riger als im Berufs­leben, dann zahlt er auf eine Rürup-Rente von 750 Euro im Monat (das sind 9 000 Euro im Jahr) jähr­lich 2 736 Euro Steuern. Von den 9  000 Euro Rente im Jahr bleiben ihm nur 6 264 Euro.

Nicht zu viel einzahlen

Rürup-Rente - Rürup-Sparformen im Check

Angestellte wie der Industrie­kauf­mann Horst Schilling können weniger in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Denn ihre Beiträge für die gesetzliche Rente mindern den Förderhöchst­betrag von 20 000 Euro für Allein­stehende.

Die 20 000 Euro Einzahlung, die das Finanz­amt bei einem Allein­stehenden maximal fördert, können viele Rürup-Sparer nicht voll­ständig nutzen. Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufs­stän­disches Versorgungs­werk mindern den Betrag, den sie geltend machen können.

Beispiel: In diesem Jahr zahlt ein allein­stehender Tier­arzt 14 000 Euro Rentenbeitrag in sein berufs­stän­disches Versorgungs­werk ein. Diese Summe mindert den Förderhöchst­betrag von 20 000 Euro. Er könnte deshalb noch maximal 6 000 Euro Beitrag für einen Rürup-Vertrag angeben. Im Jahr 2011 berück­sichtigt das Finanz­amt von diesen 6 000 Euro 72 Prozent, also 4 320 Euro, als Sonder­ausgaben.

Auch Beiträge für die gesetzliche Rente mindern den Förderhöchst­betrag. Dies gilt beispiels­weise für den angestellten Industrie­kauf­mann Horst Schilling. Er zahlt im Jahr 7 460 Euro in einen Rürup-Vertrag. Und er ärgert sich über seinen Anbieter Bayern-Versicherung, der ihn dazu bewegen wollte, noch mehr einzuzahlen, weil er angeblich noch weit vom Förderhöchst­betrag für Allein­stehende entfernt sei.

Schillings Beitrag zur gesetzlichen Renten­versicherung ließ der Versicherer in seiner Rechnung einfach außer acht. „Meine Vorsorgeaufwendungen für die Steuer habe ich längst ausgeschöpft“, so Schilling.

Renten­garantie im Test

Wie hoch die Rente später einmal sein wird, hängt wesentlich von den Abschluss- und Verwaltungs­kosten des Versicherers ab sowie von dem Kapital­anlage­erfolg, den er für die Kunden erzielt. Je höher die Kosten, desto weniger fließt in den Spartopf und desto nied­riger ist die Rente.

Dies zeigt unser Test. Von den 62 klassischen Rürup-Renten­versicherungen im Test erreichten jeweils fünf für Frauen und Männer das Qualitäts­urteil gut. Bei dieser Variante der Rürup-Rente erfährt der Kunde bereits vor Vertrags­schluss, wie hoch seine Rente im Alter mindestens sein wird. Das macht die Vorsorge plan­bar.

Die Höhe der garan­tierten Rente, auch Renten­zusage genannt, war ein wichtiges Kriterium in unserem Test und ging mit 40 Prozent in unser Qualitäts­urteil ein.

Je nied­riger die garan­tierte Rente ist, desto mehr zieht der Versicherer für Kosten ab. Dies gilt auch für Zusatz­leistungen, die oft gar nicht sinn­voll sind, die der Kunde aber bei einigen Anbietern dennoch mit abschließen muss, wie einen Hinterbliebenen­schutz. Sehr teuer sind zum Beispiel die Tarife der Sparkassen Versicherung Sachsen, Alte Leipziger und Generali.

Unsere 40-jährige Modell­kundin erhält je nach Anbieter eine garan­tierte Rente zwischen 633 und 724 Euro im Monat. Dafür zahlt sie 25 Jahre lang jähr­lich einen Beitrag von 6 000 Euro.

Männer erhalten wegen ihrer kürzeren Lebens­erwartung mehr. Unser ebenfalls 40-jähriger Modell­kunde bekommt garan­tiert zwischen 681 und 787 Euro im Monat.

Doch wichtig ist auch der zusätzliche Renten­anteil aus Über­schüssen. Versicherer, die das Geld ihrer Kunden gut angelegt haben, können sie auch ordentlich an den erwirt­schafteten Über­schüssen beteiligen. Den Anla­geerfolg des Unter­nehmens haben wir ebenfalls mit 40 Prozent in unser Qualitäts­urteil einbezogen.

Selbst­ständige brauchen Flexibilität

Gerade für Selbst­ständige ist ein flexibler Vertrag wichtig. Oft haben sie ein schwankendes Einkommen und können die Beiträge nicht regel­mäßig zahlen. Dann hilft es dem Sparer, wenn der Versicherer die Beiträge zinslos stundet. Nur neun Versicherer im Test ermöglichen dies.

Wenn die Auftrags­lage gut ist, möchte ein Selbst­ständiger auch die Möglich­keit haben, von diesem Extra­verdienst etwas zusätzlich in seine Alters­vorsorge zu stecken. Dies ist immerhin bei 25 Anbietern möglich.

Kunden, die nicht weiter einzahlen können oder wollen, können ihren Vertrag beitrags­frei stellen. Fangen sie bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag an, zahlen sie erneut Abschluss­kosten. Die müssen sie auch zahlen, wenn sie mit dem bisher angesparten Geld zu einem anderen Versicherer wechseln. Ein solcher Anbieter­wechsel ist gesetzlich möglich. Der Kunde darf sein bisher angespartes Guthaben einem neuen Anbieter über­tragen.

Doch der Wechsel muss im Vertrag geregelt sein. Nur sechs Anbieter im Tester­möglichen dies: CosmosDirekt, Hanno­versche, mamax, neue leben, PB Leben und Zurich Deutscher Herold.

Förderung nur mit Zertifikat

Für die Rürup-Rente gelten strenge gesetzliche Vorgaben (siehe „Gesetzliche Vorschriften“). Nur Tarife, die sie erfüllen, bekommen vom Bundes­zentral­amt für Steuern ein Zertifikat. Dies ist die Voraus­setzung für die steuerliche Förderung.

Als die Rürup-Rente 2005 auf den Markt kam, war dies noch anders. Der Finanz­beamte, der die Steuererklärung bearbeitete, musste in jedem Einzel­fall prüfen, ob der Vertrag die Voraus­setzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Die Anbieter wollten keine Zertifizierung. Zu bürokratisch, zu kompliziert – so der Einwand.

Doch nach und nach kam heraus, dass Anbieter mit ihren Kunden Verträge abge­schlossen hatten, die die Voraus­setzungen für die Förderung nicht erfüllten. Etliche mussten nachbessern. Und in 19 Fällen nahmen Anbieter den Antrag auf Zertifizierung ganz zurück, „um einer Ablehnung des Antrags durch das Bundes­zentral­amt für Steuern zuvor­zukommen“, so die Sprecherin des Bundes­finanz­ministeriums Silke Bruns.

Versicherer, die nachbessern mussten, haben ihren Kunden die neuen Bedingungen zuge­schickt. Diese sollen sie mit ihrer Unter­schrift bestätigen. Zunächst galt dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2011. Im Oktober wurde sie verlängert bis 31. Dezember 2011. Unter­schreiben die Kunden nicht, verlieren sie die steuerliche Förderung – auch rück­wirkend.

Tohuwabohu um die Bedingungen

So bekamen auch die Kunden der Heidel­berger Leben Post von ihrem Versicherer: Die Vertrags­bedingungen müssten angepasst werden, „um das Produkt an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzugleichen“.

Auf unsere Nach­frage, was er darunter versteht, erwähnt der Unter­nehmens­sprecher an erster Stelle eine neue Klausel, „welche regelt, dass bei Wider­sprüchen zwischen dem Gesetz und den Versicherungs­bedingungen immer die Rege­lungen des Gesetzes gelten“. Der Versicherer schreibt also zur Sicherheit in seine Bedingungen, dass er sich an die Gesetze hält – egal was vielleicht an anderer Stelle steht.

Unerwähnt lässt der Sprecher, dass die Heidel­berger Leben ihren Kunden in den ursprüng­lichen Bedingungen Leistungen zugesagt hat, die nach den gesetzlichen Vorgaben für die Rürup-Rente von Anfang an gar nicht erlaubt waren, beispiels­weise eine Einmalzahlung bei Berufs­unfähigkeit. Erlaubt war und ist nur eine Rente.

„Die neuen Bedingungen bedeuten für mich Leistungs­einschränkungen. Die Beiträge soll ich jedoch in voller Höhe weiterzahlen“, ärgert sich Stefanie Becker. Als die Beamtin aus Bonn beim Versicherer nach­fragt, wird sie von der Heidel­berger Leben falsch informiert. „Die Sofort­hilfe­leistung wird als Renten­leistung gezahlt“, schreibt ihr das Unternehmen – obwohl in den alten Bedingungen eindeutig eine „Einmalzahlung“ zugesagt wird. Stefanie Becker hat sich inzwischen beim Versicherungs­ombuds­mann beschwert.

So etwas wie Stefanie Becker kann Sparern, die neu einen Vertrag schließen, nicht mehr passieren. Das Zertifikat gibt ihnen Sicherheit. Ein Stempel für die Qualität der Versicherung ist es allerdings nicht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • zettelchen am 19.01.2016 um 15:39 Uhr
    Abzocke bei Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen

    Ich habe vor 3 Jahren einen Rürupvertrag bei der Allianz abgeschlossen und zahle monatlich einen festen Betrag ein. Jedes Jahr mache ich zum Jahresende, wenn das Geschäft gut gelaufen ist eine Sonderzahlung, Letzes Jahr waren das 8000,- Euro. Von diesen 8000 ,- Euro bedient sich die Allianz mit SATTEN 560 EURO mit Gebühren. Das nenne ich einfach mal Abzocke !!
    Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, habe ich damals explizit angefragt ob denn gebühren oder kosten für die Sonderzahlungen anfallen - darauf meinte mein Berater, das sei ihm nicht bekannt. als ich nun diesen Bescheid ihn vorlegte sage er mir dass er seit Jahren Schulungen besucht und er noch nie etwas von solchen Gebühren erfahren hat. Für mich steht eines fest - diese Gebühren werden ganz gut im Kleingedruckten versteckt und auch die Berater werden darüber auch nicht informiert damit schnell unterschrieben wird. Das ist Abschlussentscheident und gehört auf die 1. Seite - Stattdessen werden tolle Bilder gezeigt !!

  • joll am 23.03.2013 um 16:42 Uhr
    sinnloser test, Geld zum Fenster rausgewofen

    Die Fallbeispiele sind sinnlos, weil überhaupt nicht die steuerliche Absetzbarkeit berücksichtigt wird, die ja langsam steigt und ab 2025 dann relativ hohe Werte einnehmen kann. Zahle ich heute 6000 € wie in dem einen Bsp. zahle ich fast 5000 € aus meinem versteuerten Einkommen, wo dann meine Rente ab 2040 dann nochmal zu 100 % versteuert wird wird - da gehört der Finger drauf gelegt test!!! Wie sinnlos ist das denn? Aber offensichtlich gibt es keine Verträge die das irgendwie abbilden, auch die Dynamisierung nicht! Und auch die Krankenkassenbeiträge mindern nochmal die Einzahl-Beiträge die ich steuersparend bei Rürup einzahle! Es wäre schön gewesen, anhand mehrerer "aus dem Leben gegriffener Bsp." mal zu sehen, wie sich Steuerersparniss, Kostenverteilung usw. über die Jahre verteilen.
    Und beim Hinterbliebenenschutz auf eine Risikoversicherung zu verweisen mag ja an sich sachlich richtig sein, aber beim Ableben bleibt das ganze Geld bei der Versicherung, was soll daran gut sein, test?

  • ungebundenerKölner am 11.02.2013 um 16:56 Uhr
    ???

    Hallo test-Team,
    Sie schreiben, das der Rentenfaktor bei keiner Police feststeht.
    Das stimmt so nicht.
    HDI, Stuttgarter und Nürnberger z.B. haben Tarife, in denen der Kunde einen heute feststehenden Rentenfaktor garantiert bekommt.
    Und dies auf einem ordentlichen Niveau.
    Und ohne Treuhänderklausel, also ohne Hintertürchen.
    Daneben 100 % Garantie der eingezahlten Beiträge, bis zu 25 Jahre Rentengarantiezeit, und höchste Investmentchanchen, da 3-Topf-Hybrid.
    Solche Policen vermisse ich in Ihrem Test.
    Und nebenher ist das Thema Kosten einfach nicht fair beleuchtet.
    Direktversicherer sind meist statische Zwei-Topf-Hybride, und die Fondsauswahl ist nicht gut. Daneben wird der Rentenfaktor nicht garantiert.
    Die im Zweifel höheren Kosten zu Beginn, sind in Bezug auf die spätere Rente und die sonstige Produktqualität fast völlig zu vernachlässigen.
    Immer wird nur auf die Kosten zu Beginn hingewiesen, das aber ist schlicht realitätsfremd und kurzsichtig.
    MfG

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.12.2012 um 15:03 Uhr
    AachenMünchener

    @barbsi, @haenker24: Die AachenMünchener hat die Teilnahme am Test verweigert.

  • barbsi am 13.11.2012 um 16:58 Uhr
    Fehtl eine Versicherung???

    Wurde die AachenMünchener nicht getestet????