Für gutverdienende Selbstständige ist sie Steuersparmodell und Altersvorsorge in einem. Fünf klassische Rürup-Renten sind gut.

Über den Dächern von Berlin liegt das Büro von Christiane Hauschildt. Die selbstständige Rechtsanwältin organisiert ihre Altersvorsorge in eigener Regie. Auch eine Rürup-Rente gehört dazu. „Die Steuerförderung ist interessant“, sagt die 41-Jährige.
Altersvorsorge mit einer Rürup-Rentenversicherung oder einem Rürup-Fondssparplan – mehr als 1,3 Millionen Menschen machen das inzwischen so. Auch Christiane Hauschildt. Die selbstständige Rechtsanwältin hat zunächst eine private Rentenversicherung abgeschlossen und 2007 noch eine Rürup-Rentenversicherung dazu. „Die Steuerförderung ist interessant“, bringt Hauschildt das Hauptargument für die Rürup-Rente auf den Punkt.
Diese Altersvorsorge heißt nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, sie wird aber auch Basisrente genannt. Wir haben uns alle drei Varianten angeschaut: fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen) und Fondssparpläne (siehe “Rürup-Rente mit Fonds“ und folgende Seiten) sowie klassische Rentenversicherungen (diese und folgende Seiten). Klassisch heißt: die Versicherer investieren die Beiträge der Kunden sicherheitsorientiert.
Die Steuerförderung bleibt auch im kommenden Jahr gut. Doch zwei Punkte ändern sich für die klassische Rürup-Rentenversicherung, wie für die private Rentenversicherung auch:
- Bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen werden, steigt der frühestmögliche Rentenbeginn von derzeit 60 auf 62 Jahre.
- Der Garantiezins sinkt für ab 2012 neu geschlossene Verträge von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent.
Wer sich für eine Rürup-Rente entschieden hat, sollte deshalb noch dieses Jahr einen Vertrag abschließen, um die etwas höhere Garantie mitzunehmen. Der Garantiezins ist aber nicht das ausschlaggebende Argument für einen Abschluss. Denn eine Rürup-Rente ist längst nicht für jeden geeignet (siehe „Unser Rat“).
Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbstständige, weil sie die anderen beiden Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge, die Riester-Rente und Betriebsrente, in der Regel nicht in Anspruch nehmen können. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.
Rürup-Sparern gewährt der Staat Steuervorteile für weit größere Summen als Riester-Sparern. Von den Einzahlungen in einen Riester-Vertrag werden maximal 2 100 Euro pro Jahr steuerlich gefördert.
Bei der Rürup-Rente erkennt das Finanzamt pro Jahr Beiträge bis zu 20 000 Euro von Alleinstehenden und 40 000 Euro von Ehepaaren an. Davon zieht die Behörde in diesem Jahr 72 Prozent als Sonderausgaben ab. 2012 sind es schon 74 Prozent. Und stufenweise steigt dieser Prozentsatz bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.
Vorteil für Gutverdiener
Dabei gibt es eine Faustregel: Wer viel verdient und viel Steuern zahlt, profitiert viel stärker von den Steuervorteilen als ein Durchschnitts- oder ein Geringverdiener.
Beispiel: Ein 40-jähriger Selbstständiger schließt im November 2011 einen Rürup-Vertrag ab. Er will jährlich bis zu seinem 65. Geburtstag 6 000 Euro einzahlen. Bei seinem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro (Grenzsteuersatz 42 Prozent) bringt ihm dies 2011 eine Steuerersparnis von 1 815 Euro ohne Solidaritätszuschlag.
Angenommen er verdient bis zum 65. Geburtstag durchgehend so viel wie derzeit, dann kommt er auf eine Steuerersparnis von rund 57 714 Euro. Von den insgesamt 150 000 Euro Beiträgen muss er deshalb unterm Strich nur 92 286 Euro selbst aufwenden.
Verdient er allerdings weniger oder kann er weniger einzahlen, fällt die Steuerersparnis geringer aus. Und wer kaum Steuern zahlt, profitiert gar nicht. Geringverdiener und selbstständige Einzelkämpfer, die nicht viel Geld übrig haben, sollten die Finger von der Rürup-Rente lassen. Die Aufgabe des Staates, auch geringverdienenden Selbstständigen eine auskömmliche Altersvorsorge zu ermöglichen – sie ist noch ungelöst.
Vorteil für Ältere
Wie hoch im Einzelfall die Rendite einer Rürup-Rente ist, hängt auch davon ab, wann der Sparer in Rente geht. Rürup-Rentner müssen je nach Rentenbeginn einen steigenden Anteil der Rürup-Rente versteuern. Wer zum Beispiel 2011 in Rente geht, muss 62 Prozent versteuern.
Der Prozentsatz steigt mit jedem Rentnerjahrgang stufenweise an. Wer erst 2040 ins Rentenalter kommt, muss 100 Prozent seiner Rente beim Finanzamt abrechnen. Ältere Rürup-Sparer, die demnächst in Rente gehen, dürfen sich deshalb über eine höhere Rendite freuen als jüngere.
Beispiel: Der 40-jährige Sparer aus unserem Beispiel wird seine Rürup-Rente zu 95 Prozent versteuern müssen. Angenommen sein Steuersatz liegt im Rentenalter 10 Prozent niedriger als im Berufsleben, dann zahlt er auf eine Rürup-Rente von 750 Euro im Monat (das sind 9 000 Euro im Jahr) jährlich 2 736 Euro Steuern. Von den 9 000 Euro Rente im Jahr bleiben ihm nur 6 264 Euro.
Nicht zu viel einzahlen

Angestellte wie der Industriekaufmann Horst Schilling können weniger in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Denn ihre Beiträge für die gesetzliche Rente mindern den Förderhöchstbetrag von 20 000 Euro für Alleinstehende.
Die 20 000 Euro Einzahlung, die das Finanzamt bei einem Alleinstehenden maximal fördert, können viele Rürup-Sparer nicht vollständig nutzen. Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk mindern den Betrag, den sie geltend machen können.
Beispiel: In diesem Jahr zahlt ein alleinstehender Tierarzt 14 000 Euro Rentenbeitrag in sein berufsständisches Versorgungswerk ein. Diese Summe mindert den Förderhöchstbetrag von 20 000 Euro. Er könnte deshalb noch maximal 6 000 Euro Beitrag für einen Rürup-Vertrag angeben. Im Jahr 2011 berücksichtigt das Finanzamt von diesen 6 000 Euro 72 Prozent, also 4 320 Euro, als Sonderausgaben.
Auch Beiträge für die gesetzliche Rente mindern den Förderhöchstbetrag. Dies gilt beispielsweise für den angestellten Industriekaufmann Horst Schilling. Er zahlt im Jahr 7 460 Euro in einen Rürup-Vertrag. Und er ärgert sich über seinen Anbieter Bayern-Versicherung, der ihn dazu bewegen wollte, noch mehr einzuzahlen, weil er angeblich noch weit vom Förderhöchstbetrag für Alleinstehende entfernt sei.
Schillings Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ließ der Versicherer in seiner Rechnung einfach außer acht. „Meine Vorsorgeaufwendungen für die Steuer habe ich längst ausgeschöpft“, so Schilling.
Rentengarantie im Test
Wie hoch die Rente später einmal sein wird, hängt wesentlich von den Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers ab sowie von dem Kapitalanlageerfolg, den er für die Kunden erzielt. Je höher die Kosten, desto weniger fließt in den Spartopf und desto niedriger ist die Rente.
Dies zeigt unser Test. Von den 62 klassischen Rürup-Rentenversicherungen im Test erreichten jeweils fünf für Frauen und Männer das Qualitätsurteil gut. Bei dieser Variante der Rürup-Rente erfährt der Kunde bereits vor Vertragsschluss, wie hoch seine Rente im Alter mindestens sein wird. Das macht die Vorsorge planbar.
Die Höhe der garantierten Rente, auch Rentenzusage genannt, war ein wichtiges Kriterium in unserem Test und ging mit 40 Prozent in unser Qualitätsurteil ein.
Je niedriger die garantierte Rente ist, desto mehr zieht der Versicherer für Kosten ab. Dies gilt auch für Zusatzleistungen, die oft gar nicht sinnvoll sind, die der Kunde aber bei einigen Anbietern dennoch mit abschließen muss, wie einen Hinterbliebenenschutz. Sehr teuer sind zum Beispiel die Tarife der Sparkassen Versicherung Sachsen, Alte Leipziger und Generali.
Unsere 40-jährige Modellkundin erhält je nach Anbieter eine garantierte Rente zwischen 633 und 724 Euro im Monat. Dafür zahlt sie 25 Jahre lang jährlich einen Beitrag von 6 000 Euro.
Männer erhalten wegen ihrer kürzeren Lebenserwartung mehr. Unser ebenfalls 40-jähriger Modellkunde bekommt garantiert zwischen 681 und 787 Euro im Monat.
Doch wichtig ist auch der zusätzliche Rentenanteil aus Überschüssen. Versicherer, die das Geld ihrer Kunden gut angelegt haben, können sie auch ordentlich an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen. Den Anlageerfolg des Unternehmens haben wir ebenfalls mit 40 Prozent in unser Qualitätsurteil einbezogen.
Selbstständige brauchen Flexibilität
Gerade für Selbstständige ist ein flexibler Vertrag wichtig. Oft haben sie ein schwankendes Einkommen und können die Beiträge nicht regelmäßig zahlen. Dann hilft es dem Sparer, wenn der Versicherer die Beiträge zinslos stundet. Nur neun Versicherer im Test ermöglichen dies.
Wenn die Auftragslage gut ist, möchte ein Selbstständiger auch die Möglichkeit haben, von diesem Extraverdienst etwas zusätzlich in seine Altersvorsorge zu stecken. Dies ist immerhin bei 25 Anbietern möglich.
Kunden, die nicht weiter einzahlen können oder wollen, können ihren Vertrag beitragsfrei stellen. Fangen sie bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag an, zahlen sie erneut Abschlusskosten. Die müssen sie auch zahlen, wenn sie mit dem bisher angesparten Geld zu einem anderen Versicherer wechseln. Ein solcher Anbieterwechsel ist gesetzlich möglich. Der Kunde darf sein bisher angespartes Guthaben einem neuen Anbieter übertragen.
Doch der Wechsel muss im Vertrag geregelt sein. Nur sechs Anbieter im Testermöglichen dies: CosmosDirekt, Hannoversche, mamax, neue leben, PB Leben und Zurich Deutscher Herold.
Förderung nur mit Zertifikat
Für die Rürup-Rente gelten strenge gesetzliche Vorgaben (siehe „Gesetzliche Vorschriften“). Nur Tarife, die sie erfüllen, bekommen vom Bundeszentralamt für Steuern ein Zertifikat. Dies ist die Voraussetzung für die steuerliche Förderung.
Als die Rürup-Rente 2005 auf den Markt kam, war dies noch anders. Der Finanzbeamte, der die Steuererklärung bearbeitete, musste in jedem Einzelfall prüfen, ob der Vertrag die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Die Anbieter wollten keine Zertifizierung. Zu bürokratisch, zu kompliziert – so der Einwand.
Doch nach und nach kam heraus, dass Anbieter mit ihren Kunden Verträge abgeschlossen hatten, die die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllten. Etliche mussten nachbessern. Und in 19 Fällen nahmen Anbieter den Antrag auf Zertifizierung ganz zurück, „um einer Ablehnung des Antrags durch das Bundeszentralamt für Steuern zuvorzukommen“, so die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums Silke Bruns.
Versicherer, die nachbessern mussten, haben ihren Kunden die neuen Bedingungen zugeschickt. Diese sollen sie mit ihrer Unterschrift bestätigen. Zunächst galt dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2011. Im Oktober wurde sie verlängert bis 31. Dezember 2011. Unterschreiben die Kunden nicht, verlieren sie die steuerliche Förderung – auch rückwirkend.
Tohuwabohu um die Bedingungen
So bekamen auch die Kunden der Heidelberger Leben Post von ihrem Versicherer: Die Vertragsbedingungen müssten angepasst werden, „um das Produkt an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzugleichen“.
Auf unsere Nachfrage, was er darunter versteht, erwähnt der Unternehmenssprecher an erster Stelle eine neue Klausel, „welche regelt, dass bei Widersprüchen zwischen dem Gesetz und den Versicherungsbedingungen immer die Regelungen des Gesetzes gelten“. Der Versicherer schreibt also zur Sicherheit in seine Bedingungen, dass er sich an die Gesetze hält – egal was vielleicht an anderer Stelle steht.
Unerwähnt lässt der Sprecher, dass die Heidelberger Leben ihren Kunden in den ursprünglichen Bedingungen Leistungen zugesagt hat, die nach den gesetzlichen Vorgaben für die Rürup-Rente von Anfang an gar nicht erlaubt waren, beispielsweise eine Einmalzahlung bei Berufsunfähigkeit. Erlaubt war und ist nur eine Rente.
„Die neuen Bedingungen bedeuten für mich Leistungseinschränkungen. Die Beiträge soll ich jedoch in voller Höhe weiterzahlen“, ärgert sich Stefanie Becker. Als die Beamtin aus Bonn beim Versicherer nachfragt, wird sie von der Heidelberger Leben falsch informiert. „Die Soforthilfeleistung wird als Rentenleistung gezahlt“, schreibt ihr das Unternehmen – obwohl in den alten Bedingungen eindeutig eine „Einmalzahlung“ zugesagt wird. Stefanie Becker hat sich inzwischen beim Versicherungsombudsmann beschwert.
So etwas wie Stefanie Becker kann Sparern, die neu einen Vertrag schließen, nicht mehr passieren. Das Zertifikat gibt ihnen Sicherheit. Ein Stempel für die Qualität der Versicherung ist es allerdings nicht.
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- Viele Selbstständige sorgen mit einer Rürup-Police steuerlich gefördert fürs Alter vor. Doch nur 2 von 23 Angeboten in unserem Rürup-Renten-Vergleich sind gut.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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- Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.
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Ich habe vor 3 Jahren einen Rürupvertrag bei der Allianz abgeschlossen und zahle monatlich einen festen Betrag ein. Jedes Jahr mache ich zum Jahresende, wenn das Geschäft gut gelaufen ist eine Sonderzahlung, Letzes Jahr waren das 8000,- Euro. Von diesen 8000 ,- Euro bedient sich die Allianz mit SATTEN 560 EURO mit Gebühren. Das nenne ich einfach mal Abzocke !!
Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, habe ich damals explizit angefragt ob denn gebühren oder kosten für die Sonderzahlungen anfallen - darauf meinte mein Berater, das sei ihm nicht bekannt. als ich nun diesen Bescheid ihn vorlegte sage er mir dass er seit Jahren Schulungen besucht und er noch nie etwas von solchen Gebühren erfahren hat. Für mich steht eines fest - diese Gebühren werden ganz gut im Kleingedruckten versteckt und auch die Berater werden darüber auch nicht informiert damit schnell unterschrieben wird. Das ist Abschlussentscheident und gehört auf die 1. Seite - Stattdessen werden tolle Bilder gezeigt !!
Die Fallbeispiele sind sinnlos, weil überhaupt nicht die steuerliche Absetzbarkeit berücksichtigt wird, die ja langsam steigt und ab 2025 dann relativ hohe Werte einnehmen kann. Zahle ich heute 6000 € wie in dem einen Bsp. zahle ich fast 5000 € aus meinem versteuerten Einkommen, wo dann meine Rente ab 2040 dann nochmal zu 100 % versteuert wird wird - da gehört der Finger drauf gelegt test!!! Wie sinnlos ist das denn? Aber offensichtlich gibt es keine Verträge die das irgendwie abbilden, auch die Dynamisierung nicht! Und auch die Krankenkassenbeiträge mindern nochmal die Einzahl-Beiträge die ich steuersparend bei Rürup einzahle! Es wäre schön gewesen, anhand mehrerer "aus dem Leben gegriffener Bsp." mal zu sehen, wie sich Steuerersparniss, Kostenverteilung usw. über die Jahre verteilen.
Und beim Hinterbliebenenschutz auf eine Risikoversicherung zu verweisen mag ja an sich sachlich richtig sein, aber beim Ableben bleibt das ganze Geld bei der Versicherung, was soll daran gut sein, test?
Hallo test-Team,
Sie schreiben, das der Rentenfaktor bei keiner Police feststeht.
Das stimmt so nicht.
HDI, Stuttgarter und Nürnberger z.B. haben Tarife, in denen der Kunde einen heute feststehenden Rentenfaktor garantiert bekommt.
Und dies auf einem ordentlichen Niveau.
Und ohne Treuhänderklausel, also ohne Hintertürchen.
Daneben 100 % Garantie der eingezahlten Beiträge, bis zu 25 Jahre Rentengarantiezeit, und höchste Investmentchanchen, da 3-Topf-Hybrid.
Solche Policen vermisse ich in Ihrem Test.
Und nebenher ist das Thema Kosten einfach nicht fair beleuchtet.
Direktversicherer sind meist statische Zwei-Topf-Hybride, und die Fondsauswahl ist nicht gut. Daneben wird der Rentenfaktor nicht garantiert.
Die im Zweifel höheren Kosten zu Beginn, sind in Bezug auf die spätere Rente und die sonstige Produktqualität fast völlig zu vernachlässigen.
Immer wird nur auf die Kosten zu Beginn hingewiesen, das aber ist schlicht realitätsfremd und kurzsichtig.
MfG
@barbsi, @haenker24: Die AachenMünchener hat die Teilnahme am Test verweigert.
Wurde die AachenMünchener nicht getestet????