Im Streit um nachträglich geänderte Bedingungen für Rürup-Verträge hat der Versicherer Heidelberger Leben nachgegeben. Er einigte sich vor dem Amtsgericht Heidelberg auf einen Vergleich mit seiner Kundin Stefanie Becker (Az. 24 C 29/13). Finanztest hatte über den Fall berichtet (Heft 06/2012).
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, deren Bedingungen vom Staat zertifiziert werden.
Die Heidelberger Leben hatte nachträglich Vertragsbedingungen ändern müssen, um die Zertifizierung zu bekommen. Sie musste zum Beispiel Einmalleistungen bei Berufsunfähigkeit streichen, weil nur eine Rente erlaubt ist. Es gab Änderungen bei der Anlagestrategie und der Art der Auszahlung. Becker war damit nicht einverstanden.
Der Versicherungsombudsmann schrieb der Kundin, die Vertragsänderung sei „eine einseitige Einschränkung zu Ihren Lasten“. Einen Schiedsspruch wollte er aber nicht sprechen. Weil „eine Vielzahl von Verträgen“ betroffen ist, sei „die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus von erheblicher Tragweite“ und könne nur gerichtlich geklärt werden. Einen Vergleichsvorschlag des Ombudsmannes lehnte der Versicherer ab und ließ es auf einen Prozess ankommen. Über den Inhalt ihrer Einigung haben Versicherer und Kundin Stillschweigen vereinbart.