So haben wir getestet
Im Test
Finanztest hat 18 Angebote für eine Rürup-Rentenversicherung untersucht. Die Kunden erhalten zu Vertragsbeginn eine Rente garantiert. Berücksichtigt haben wir ausschließlich die Produktvariante mit der maximal möglichen Rentenzusage. Die Angebote enthalten den derzeitig maximalen Rechnungszins und verzichten auf ein freies Fondsinvestment.
Rentenzusage (40 Prozent)
Wir haben die Höhe der bei Vertragsschluss garantierten Rente zu Rentenbeginn bewertet. Unser Modellkunde ist am 25. Oktober 1976 geboren. Der Vertrag beginnt am 1. November 2016. Der Kunde zahlt 27 Jahre lang einen Jahresbeitrag von jeweils 6 000 Euro. Bei Rentenbeginn am 1. November 2043 ist er 67 Jahre alt. Todesfallleistungen sind ausgeschlossen oder auf die Mindestvorgaben der Anbieter reduziert.
Anlageerfolg (40 Prozent)
Der Anlageerfolg gibt an, wie viel ein Versicherer mit dem Kundenguthaben erwirtschaftet und wie viel er den Kunden vom Ertrag gutgeschrieben hat. Wir haben die Ergebnisse der vergangenen drei Jahre berechnet. Das Ergebnis von 2015 geht mit 50 Prozent ein, das von 2014 mit 30 Prozent und der Wert von 2013 mit 20 Prozent. Die 2011 eingeführte Zinszusatzreserve haben wir nicht als Kundenertrag berücksichtigt, da es sein kann, dass sie nur künftige Zinsgarantien stützt und keinen zusätzlichen Anlageerfolg für den Kunden bedeutet.
Flexibilität (10 Prozent)
Wir haben untersucht, welche Ansprüche und Regelungen bereits vertraglich fixiert sind. Die wichtigsten Prüfpunkte:
- Kann der Rentenbeginn vorverlegt oder hinausgeschoben werden?
- Kann der Beitrag bei Zahlungsschwierigkeiten vorübergehend gestundet werden? Besteht auch ein zinsloser Stundungsanspruch?
- Kann der Beitrag reduziert werden? Hat der Kunde einen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung des bisherigen Vertrags?
- Sind außerordentliche Zuzahlungen in der gesamten Ansparphase möglich und in welcher Form?
- Kann der Kunde vor Rentenbeginn den Anbieter wechseln? Welche Kosten fallen dabei an?
- Welche Kosten werden bei Beitragsfreistellung angesetzt und fällig?
Transparenz (10 Prozent)
Wir haben die vor Vertragsschluss ausgehändigten Unterlagen untersucht. Unsere wichtigsten Prüfpunkte:
- Macht der Versicherer Angaben zum verwendeten Überschusssystem in der Anspar- und in der Rentenphase?
- Wie weist der Versicherer die Kundenbeteiligung an den Überschüssen aus? Laufende Überschüsse werden jährlich fest zugeteilt. Anteile an den Bewertungsreserven und Schlussüberschüsse sind erst bei Vertragsablauf fällig und können noch entfallen. Positiv war es, wenn ein Versicherungsunternehmen die verschiedenen Angaben trennt und mit den vertraglichen Renten- und Kapitalwerten erörtert.
- Um Risiken schwankender Kapitalmärkte darzustellen, sollte der Versicherer die Rentenleistungen zu Rentenbeginn für verschiedene Zinsszenarien nennen. Er sollte die aktuelle Überschussbeteiligung und als Beispielfall eine Veränderung angeben.
- Geprüft haben wir auch, ob der Versicherer eine Tabelle erstellt hat, die die Entwicklung der Rentenwerte für Zeiten ohne Beitragszahlung zeigt. Sie sollen dem Kunden zeigen, wie sich sein Vertrag bis zu seinem Rentenbeginn entwickelt.
- Wir haben die Angaben zur Rentenhöhe (mit und ohne Überschüsse) geprüft, wenn der planmäßige Rententermin verlegt oder hinausgeschoben wird.
- Legt der Versicherer offen, ob und in welcher Höhe es teurer wird, wenn der Kunde die Beiträge nicht jährlich, sondern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlt?
- Gibt der Versicherer Informationen zur gesamten Wertentwicklung des Vertrags vor und nach Kosten? Gibt er an, wie die Gesamtkosten die Rendite mindern? Werden mögliche, zusätzlich anfallende Kosten beziffert?
Angebot ohne Todesfallleistung
Wird eine Leistung für den Todesfall vereinbart, schmälert das die Altersrente erheblich. Die Mehrzahl der Angebote gibt es auch ohne Todesfallleistung. Bei einigen Tarifen muss der Kunde den Todesfallschutz mitbezahlen.