Wenn zwei Autos beim Rückwärts-Ausparken zusammenstoßen, ohne dass sich der Unfallhergang aufklären lässt, wird die Schuld meist hälftig geteilt. Das gilt aber nicht, wenn einer der Beteiligten vor dem Zusammenstoß noch schnell anhalten konnte. Deshalb bekommt eine Frau 80 Prozent Schadenersatz. Als sie sah, dass genau gegenüber ein Fahrer ebenfalls ausparkte, bremste sie geistesgegenwärtig und kam zum Stehen – der andere nicht. Er muss den größten Teil zahlen.
Auf Parkplätzen müssen Fahrer immer mit rangierenden und rückwärtsfahrenden Pkw rechnen. Sie müssen so vorsichtig fahren, dass sie stets rechtzeitig anhalten können. Notfalls müssen sie mit dem Ausparken warten (Landgericht Saarbrücken, Az. 13 S 122/12).