Rück­rufe

Verdacht auf Produkt­fehler: Was zu tun ist

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Verdacht ernst nehmen. Ursache von Unfällen und Erkrankungen kann immer auch ein Produkt­fehler sein. Wenn Sie plötzlich Magen­schmerzen bekommen und sich übergeben, liegt vielleicht eine Lebens­mittel­vergiftung vor.

Beweise sichern. Werfen Sie bei Verdacht nichts voreilig weg. Bringen Sie, wenn ihnen übel geworden ist, möglichst Reste der letzten Mahl­zeiten und Verpackungen mit Resten in Sicherheit. Bitten Sie die Ärzte, zusätzliche Proben sicher­zustellen, wenn Ihnen der Magen ausgepumpt werden muss.

Andere warnen. Wenn Sie wegen eines Produkts Menschen in Gefahr sehen, versuchen Sie sie zu warnen. Wenden Sie sich im Zweifel an die Gewer­beaufsicht.

Anwalt einschalten. Wenn Sie Schäden wegen eines Produkt­fehlers erlitten haben, halten Sie sich zunächst an den Verkäufer. Der muss den Hersteller nennen, sonst haftet er selbst. Schalten Sie im Zweifel einen Anwalt mit Erfahrungen im Produkthaftungs­recht ein.

Urteile. Einzel­heiten zur Rechts­lage lesen Sie im Special Produkthaftung: So haften Produzenten mangelhafter Ware.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 17.04.2023 um 14:32 Uhr
Produkthaftungsansprüche

@ChrisBap: Bitte haben Sie Verständnis: Die Frage dürfen & wollen wir so nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt wie im Artikel beschrieben: Ein Rückruf ändert an der Produkthaftung erstmal nichts. Kennt ein Verbraucher die Warnung und benutzt/konsumiert die gefährliche Ware trotzdem, dann können Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller wegen des überwiegenden Mitverschuldens des Verbrauchers ausgeschlossen sein. Hat ein Händler trotz Warnung noch gefährliche Produkte verkauft, dann können Kunden dieses Händlers womöglich zusätzlich auch von ihm Schadenersatz verlangen. Dazu müssen Sie ihm aber ein Verschulden nachweisen. Dafür dürfte allerdings ein erster Anschein sprechen, wenn der nach einer Warnung gefährliche Produkte nicht vollständig aus dem Angebot nimmt. Stets gilt: Produkthaftungsansprüche gegen den Hersteller durchzusetzen ist einfacher als vom Verschulden abhängige Forderungen gegen den Händler. Steht nach einem Rückruf fest, dass ein Produkt fehlerhaft war, sollten durch den Fehler geschädigte Verbraucher kein Problem haben, Schadenersatz geltend zu machen.

ChrisBap am 14.04.2023 um 14:58 Uhr
Weitergabe Trotz Rückruf

ein Hersteller ruft ein Produkt im Lebensmittel Bereich zurück. Einer der belieferten Supermärkte wird darüber informiert, dennoch rutschen ein paar Einheiten durch und werden von Endkunden gekauft. Bedauerlicherweise kommt dadurch ein Endkunde zu schaden. Wer haftet?

macktill am 01.08.2016 um 08:13 Uhr
Wohin wenden?

Wir haben bei IKEA vor einigen Wochen zwei Aufbewahrungsgläser der Serie Burken gekauft. Darin bewahren wir Müsli auf. Eines Morgens wunderte sich meine Frau über etwas hartes im Müsli in ihrem Mund. Dabei stellte sich heraus, dass es etwas wie eine Unterlagsscheibe war. Wir dachten zuerst, dass das Material irrtümlicherweise in der Müsliproduktion hineingeraten war. Aber als ich das Müsli-Aufbewahrungsglas genauer betrachtete, sah ich, dass im Deckel Nieten verwendet werden um den Alu-Griff am Deckel zu befestigen. Dabe werden diese wohl beim Andruck so stark verformt, dass ein Teil abbrechen kann und dann in das jeweilig aufbewahrte Medium fallen kann. Nicht auszudenken, welche Langzeitschäden dadurch entstehen können: Verschlucken, Verkapselung, Wucherung eventuell? Wie sollten wir hier am besten vorgehen, um nicht nur IKEA sondern auch andere Kunden auf dieses potentielle Gefahr aufmerksam zu machen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfestellung!