Rück­ruf von Oregano Pflanzengifte in getrock­neten Kräutern

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Rück­ruf von Oregano - Pflanzengifte in getrock­neten Kräutern

Nicht mehr hier­mit kochen. Gerebelter Oregano diverser Marken könnte mit giftigen Pflanzenin­halts­stoffen belastet sein. © www.lebensmittelwarnung.de

Die Gewürz­hersteller Fuchs Food­service und Teuto Marken­vertrieb rufen gerebelten Oregano zurück. Grund ist eine mögliche Gesund­heits­gefahr durch erhöhte Gehalte an giftigen Pyrrolizidinalkaloiden (PA), die von Natur aus in verschiedenen Pflanzen vorkommen. Betroffen sind mehrere Produkte, die unter anderem bei Lidl und Edeka erhältlich waren. Verbraucher sollten die Gewürze nicht verzehren.

Pyrrolizidinalkaloide können die Leber schädigen

Die Gewürz­hersteller aus Dissen im Teutoburger Wald haben laut dem Internetportal lebensmittelwarnung.de bei eigenen Kontrollen in einzelnen Proben erhöhte Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) fest­gestellt. Verschiedene Pflanzen bilden diese sekundären Pflanzenin­halts­stoffe zum Schutz gegen Fress­feinde. In den Oregano können sie gelangen, wenn diese Pflanzen unbe­absichtigt mitgeerntet werden. Beim Verzehr größerer Mengen können PA die Leber schädigen. Einige erwiesen sich zudem im Tier­versuch als krebs­er­regend und erbgutschädigend. Die Hersteller machen in dem Rück­ruf keine Angaben, wie hoch die Belastung der analysierten Oreganoproben war.

Verschiedene Marken wie Ostmann und Gut&Günstig betroffen

Der Rück­ruf betrifft eine Reihe von Oregano-Produkten, die Kunden bei verschiedenen Supermärkten kaufen konnten – etwa bei Lidl und Edeka. Folgende Produkte mit den genannten Losnummern und Mindest­halt­barkeits­daten sollten Verbraucher nicht konsumieren:

  • Ostmann Oregano gerebelt im 25g-Vorteils­beutel (MHD 12/2023, Losnummer: 9157CB)
  • Ubena Oregano gerebelt in der 150g-Dose (MHD 12/2023, Losnummer: 9176BB)
  • Fuchs Professional Oregano gerebelt im 250g-Beutel (MHD jeweils 2023, Losnummern: 9177BE, 9176BA)
  • Gut&Günstig Oregano gerebelt im 12g-Glas – vorwiegend bei Edeka und Markt­kauf angeboten (MHD jeweils 06/2022, Losnummern: 9175CA, 9176AA, 9176AB)
  • Kania Oregano gerebelt im 7,5g-Glas – angeboten bei Lidl (MHD jeweils 06/2022, Losnummern: LB91682, LA91682, LC91652, LB91652, LA91652, LC91641, LC91642, LB91641, LA91641, LC91631, LB91631, LA91631, LC91621)
  • Columbia Oregano gerebelt im 15g-Nach­füll­beutel (MHD jeweils 06/2022, Losnummern: 9158BA, 9158CA)

Rück­gabe auch ohne Kassenbon

Laut der Fuchs-Gruppe haben die betreffenden Handels­unternehmen die zurück­gerufenen Oregano-Produkte bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden, die sie gekauft haben, können sie auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren jeweiligen Einkaufs­stätten zurück­geben und bekommen den Kauf­preis erstattet. Bei Fragen können sich Verbraucher an den Kunden­service wenden – unter der Hotline 05421 309 119 oder per E-Mail an service@fuchs.de.

Oregano ist immer wieder auffällig

Dem aktuellen Rück­ruf gingen in den vergangenen Monaten schon mehrere voraus – auch von anderen Herstel­lern. Zuletzt war vor etwa zwei Wochen der „Fuchs Professional Oregano gerebelt“ im 250-Gramm-Beutel mit der Losnummer 9176CA betroffen – auch wegen eines hohen Gehalts an Pyrrolizidinalkaloiden. Im Sommer 2019 veröffent­lichte zudem das Chemische und Veterinär­unter­suchungs­amt (CVUA) Stutt­gart eine Unter­suchung von 41 Oreganoproben: 71 Prozent der Proben stufte die Behörde wegen der PA-Belastung als „nicht sichere Lebens­mittel“ ein. Neun Proben davon beur­teilte sie als „gesund­heits­schädlich“, weil die Gehalte extrem hoch waren. Dazu kommt: Bei Lebens­mittel­kontrolleuren fällt Oregano auch auf, weil er teil­weise mit anderen Blättern – zum Beispiel von Olivenbäumen – verfälscht ist. Unsere Meldung Oregano zum Streuen oft gesundheitsschädlich informiert umfassend über die Probleme des beliebten Gewürzes.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 05.02.2020 um 14:22 Uhr
Was tun

@nr2: Ob man geschädigt ist, weil man die zurückgerufenen Produkte gekauft hat, merkt man, wenn man Etiketten, Losnummern und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHDs) vergleicht. Dann kann man die betreffenden Produkte zum Handel zurückbringen. Ob man geschädigt ist, weil man die betroffenen Produkte verzehrt hat, merkt man nicht. Da können wir leider auch keinen Handlungstipp geben.
Prinzipiell lässt sich empfehlen, Oregano selbst auf dem Balkon oder auf der Fensterbank anzubauen und zu trocknen. Dann kann man ausschließen, dass möglicherweise PA-haltige Pflanzen mitgeerntet werden. (sw/cr)

nr2 am 03.02.2020 um 16:50 Uhr
Und nun?

Wie merkt man als Betroffener, dass man geschädigt wurde? Was soll man dann tun.

LUCKyFinger am 30.01.2020 um 11:05 Uhr
Danke

Da werde ich als Oregano-Fan einmal beim nächsten Einkauf etwas besser aufpassen. Ich habe gleich einmal eine Liste gemacht.