Ware zurückgeben. Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, vor gesundheitsgefährdenden Produkten zu warnen. Den Kunden gegenüber zeigen sie sich meist kulant und bieten an, den Kaufpreis für die Ware zu erstatten oder sie auszutauschen. Einen gesetzlich geregelten Anspruch auf diese Leistungen haben Verbraucher allerdings nicht.
Beweise sichern. Nur wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass ein konkretes fehlerhaftes Lebensmittel Sie krankgemacht oder verletzt hat, müssen Hersteller oder Händler Schadenersatz leisten. Beweise zu erbringen, ist aber meist schwierig. Mehr zum Thema Produkthaftung lesen Sie „hier“.
Warnungen finden. Über Rückrufaktionen informieren wir online unter www.test.de/thema/rueckruf/. Die Seite des BVL finden Sie unter www.lebensmittelwarnung.de. Das internationale EU-Schnellwarnsystem zu Lebens- und Futtermitteln informiert auf https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/portal/.
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