

Liebhaber von Feinkostsalat sollten gründlich ihren Kühlschrank durchforsten: Markenhersteller Homann ruft gleich zehn Produkte zurück, die im Handel weit verbreitet sind: von Kartoffel- über Hering- bis Nudelsalat. Grund seien schwarze Plastikteilchen, die in einzelnen Packungen gefunden worden seien. test.de sagt, welche Salate betroffen sind und woran Sie dies erkennen können.*
Rückruf gilt auch für Discounter-Produkte
Markenhersteller Homann begründet den Rückruf zahlreicher Salate damit, dass vereinzelt schwarze, harte Kunststoffteilchen in den Produkten gefunden worden seien. Betroffen seien zehn Salate, die in verschiedenen Supermarktketten und Discountern in Deutschland angeboten wurden. Darunter befinden sich vier Salate mit dem Markennamen Homann, ein Salat der Edeka-Eigenmarke Gut & Günstig, ein Salat der Penny-Marke Prima Kost – sowie je zwei Salate von Ofterdinger (Aldi Nord) und Fürstenkrone (Netto Marken-Discount). Dass Homann auch die Eigenmarken-Salate der genannten Handelsketten und Discounter produziert, geht aus den Rückrufmeldungen des Portals lebensmittelwarnung.de hervor.
Die Liste der betroffenen Salate
Anhand des genauen Produktnamens, der Verpackungsgröße und des Mindesthaltbarkeitsdatums können Sie herausbekommen, ob Sie selbst einen möglicherweise veruneinigten Salat zu Hause haben. Homann bittet Kunden, folgende Produkte nicht mehr zu verzehren:
- Homann Klassischer Kartoffelsalat mit Gurke & Zwiebel (800 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 08.06.2016, Chargennummer 10228314)
- Homann Feiner Pellkartoffelsalat mit Gurke & Ei (800 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 08.06.2016, Chargennummer 10228313)
- Homann Feiner Nudelsalat mit Schinkenwurst & Ei Elfmeterkiller (400 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 08.06.2016, Chargennummer 10226836)
- Homann Feiner Nudelsalat mit Schinkenwurst & Ei Torjäger (400 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2016, Chargennummer 10229442)
- Ofterdinger Pellkartoffelsalat mit Ei und Gurke (1 000 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 07.06.2016, Chargennummer 10229445 oder 10229148)
- Ofterdinger Käsesalat (200 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 12.06.2016, 10229445 bzw. 10229148)
- Prima Kost Budapester Salat (200 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 10.06.2016, Chargennummer 10227254)
- Gut & Günstig Delikatess Heringssalat (250 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 10.06.2016, Chargennummer 10227579)
- Fürstenkrone Käsesalat (200 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 10.06.2016, 10229149 bzw. 10227255)
- Fürstenkrone Budapester Salat (250 g, Mindesthaltbarkeitsdatum 10.06.2016, 10229149 bzw. 10227255)
Was müssen Kunden tun?
Kunden, die eines der genannten Produkte erworben haben, können dieses bei ihrer jeweiligen Supermarkt-Filiale umtauschen oder den Kaufpreis erstattet bekommen.
Ursache bleibt meist im Dunkeln
Kunststoffe in Lebensmitteln – das tritt in jüngster Zeit häufig auf (Rückruf von Lebensmitteln: So gehen Unternehmen und Behörden vor). Ursache sind wahrscheinlich Verunreinigungen aus der Produktion. Genaue Erklärungen, warum etwas in der Herstellung schief gelaufen ist, geben Unternehmen in der Regel nicht. Größere Komplikation lösen verschluckte Plastikteilchen bei den meisten Menschen nicht aus – manchmal kann dennoch ein Arztbesuch notwendig sein. Mehr dazu in unserem Artikel Wie gefährlich sind Plastikstückchen in Lebensmitteln?.
* Diese Meldung ist am 26. Mai 2016 auf test.de erschienen. An diesem Tag haben wir sie um den Hinweis ergänzt, dass der Rückruf deutschlandweit gilt.
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@ produktrueckrufe.de: Danke für den Hinweis. Tatsächlich kommt es vor, dass auf lebensmittelwarnung.de die Liste der betroffenen Bundesländer erst peu à peu erweitert wird. Im vorliegenden Rückruf ist es sehr wahrscheinlich, dass deutschlandweit Kunden betroffen sein können. Wir haben die Onlinemeldung deshalb angepasst.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Medien (sowie auch die Stiftung Warentest) auf "lebensmittelwarnung.de" genannte "betroffene Länder (alphabetisch)" als Grundlage für eigene Meldungen nehmen. Die dortigen Angaben sind jedoch regelmäßig (manchmal bis zu ~14 Tagen) auch dann unvollständig, wenn die Herausgeber einer "Warnung" selbst keinerlei Einschränkungen vornehmen (was doch für eine bundesweite Betroffenheit sprechen sollte). Die Folge kann sein, dass VerbraucherInnen nicht genannter Bundesländer für (manchmal bis zu ~14 Tagen) suggeriert wird, sie seien nicht betroffen. Übrigens: VerbraucherInnen, die sich auf "lebensmittelwarnung.de" nur für die mögliche Auswahl "Warnungen in den Bundesländern" interessieren, bekommen Meldungen erst dann angezeigt, wenn das jeweilige Bundesland (irgendwann) als betroffen feststeht. So kommen viele Informationen nicht oder zumindest u. U. nicht rechtzeitig an.