

Bei fünf Reise-Haartrocknern von Philips kann nach dem Ausschalten der Schalter überhitzen und im Einzelfall einen Brand verursachen. Allein in Deutschland, Österreich und der Schweiz ruft Philips knapp 100 000 Haartrockner der Typen 4940 und 8296 zurück. test.de informiert.
Schalter kann überhitzen

Betroffen sind im Einzelnen folgende Geräte:
- Philips HP4829 Produktionswochen 0606 bis 1115
- Philips HP4930 Produktionswochen 0832 bis 1104
- Philips HP4931 Produktionswochen 0832 bis 1104
- Philips HP4940 Produktionswochen 0808 bis 1023
- Philips HP8296 Produktionswochen 1008 bis 1115
Original-Ton Philips: „In sehr seltenen Fällen können diese Reisehaartrockner in ausgeschaltetem Zustand am Schalter überhitzen, wenn das Netzkabel in der Steckdose steckt.“ Wenn gleich nach dem Fönen der Netzstecker gezogen wird, bestehe keine Gefahr, erklärte das Unternehmen.
Austausch per Internet
Besitzer von Philips Reise-Haartrocknern bittet das Unternehmen, Typnummer und Produktionsdatum anhand des Typenschilds auf der Unterseite des Gehäuses oder auf dem Griff zu überprüfen. Wer eins der vom Rückruf betroffenen Geräte hat, kann über die Internetseite www.philips.de/replace oder die kostenlose Hotline 0 800/6 64 83 01 Ersatz anfordern. Philips verspricht, dass Kunden nach der Einsendung innerhalb von 7 bis 10 Wochentagen ein Ersatzprodukt erhalten. Besitzer eines Föns, die ihn vor weniger als zwei Jahren gekauft haben, können ihn auch zurück ins Geschäft bringen oder schicken.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wer wegen eines Produktfehlers einen Schaden erleidet, kann vom Hersteller Ersatz verlangen. Bei Verletzungen hat das Unternehmen auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro. Ein Verschulden müssen Betroffene dem Hersteller nicht nachweisen. Voraussetzung ist nur, dass die Schäden auf einem Produktfehler beruhen.
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