Die Bausparkasse Schwäbisch Hall ruft mehrere Werbeartikel zurück, unter anderem einen Plüschfuchs. Es könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen und dadurch Kleinkinder unter 3 Jahren gefährden, warnt das Unternehmen. test.de informiert.
Aus dem Kinderzimmer entfernen
Plüschtiere gehören zu den Spielzeugen, die für Kleinkinder unter drei Jahren grundsätzlich geeignet sind. Deshalb müssen sie die Vorgaben der Spielzeug-Richtlinie für diese Altersgruppe einhalten. Die betroffenen Plüschfüchse erfüllen diese Kriterien nicht. Von ihnen könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen, und die eingearbeiteten Drähte könnten kleine Kinder verletzen. Schwäbisch Hall ruft das Stofftier und weitere unsichere Werbeartikel vom Markt zurück. Eltern sollen sie aus dem Kinderzimmer entfernen und in den Müll werfen.
So erkennen Sie die Produkte
Plüschfüchse mit dem Produktionsdatum ab Oktober 2012 sind betroffen. Das Etikett befindet sich an den Füßen der Füchse.
- Art.-Nr. 20017918 – Fuchs 25 cm ab 10/12
- Art.-Nr. 20016326 – Fuchs 35 cm ab 10/12
- Art.-Nr. 19002633 – Fuchs 80 cm ab 10/12
- Art.-Nr. 20016301 – Fuchs-Mama ab 10/12
- Art.-Nr. 20017071 – Fuchs-Junge ab 10/12
- Art.-Nr. 20016711 – Fuchs-Mädchen ab 10/12
Weitere Fuchs-Werbeartikel, von denen sich verschluckbare Kleinteile lösen können, sind von dem Rückruf ebenfalls betroffen. Sie sind nicht mit einer eigenen Artikelnummer oder Produktions-Charge gekennzeichnet. Eltern sollten sie deshalb grundsätzlich entsorgen.
- Fuchs-Hausschuhe, Größe 21
- Fuchs-Hausschuhe, Größe 24
- Schlüsselanhänger
- Schlampermäppchen
- Plastik-Biegefuchs
- Magnetfuchs