
Hat die Trommel Risse, kann sie beim Bremsen brechen.
Shimano, der weltgrößte Hersteller von Fahrradkomponenten, hat bei seinen aktuell produzierten Rollenbremsen an einzelnen Produkten Risse in der Bremstrommel festgestellt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei heftigem Bremsen die Trommel bricht und die Bremse versagt, fordert Shimano alle Besitzer rollengebremster Fahrräder auf, ihre Bremsen im Fachhandel kontrollieren zu lassen.
Neue Räder von Batavus und Gazelle betroffen
Der Rückruf betrifft Vorderradbremsen BR-IM45 und BR-IM55, die seit dem 15. Januar dieses Jahres hergestellt wurden. Diese sind an dem Produktionscode NA oder ML auf der Innenseite der Bremsen erkennbar. In Deutschland wurden sie in Räder der Marken Batavus und Gazelle verbaut. Shimano beteuert, dass bislang keine Unfälle wegen defekter Rollenbremsen bekannt geworden seien.
Zurück zum Händler
Käufer von Fahrrädern mit den genannten Rollenbremsen sollten auf keinen Fall mehr mit dem Fahrrad fahren. Sie sollten das Rad umgehend zu ihrem Händler bringen. Der tauscht die Bremse unentgeltlich aus. Auch wenn nicht sicher ist, ob die Bremse an dem neuen Fahrrad eine der betroffenen Bremsen ist, steht der Fahrradhändler dem Kunden beratend zur Seite.
Geprüfte Bremsen mit grünem oder weißem Punkt

Bremsen, die Shimano bereits vor der Auslieferung des Fahrrads an den Fachhandel auf Risse geprüft hat, werden mit einem grünen oder weißen Aufkleber auf der Innenseite der Bremse markiert (siehe Bild links). Fahrräder mit derart gekennzeichneten Bremsen sind nicht von dem Rückruf betroffen.
Anspruch auf Schadenersatz bei Unfällen
Wer sich aufgrund einer gebrochenen Shimano-Bremstrommel verletzt hat, sollte sich überlegen, ob er Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Fahrradhersteller oder Shimano geltend macht. Technische Geräte müssen so gebaut sein, dass sie gefahrlos genutzt werden können. Hersteller müssen für Verletzungen und Schäden durch Produktfehler geradestehen. Schäden am Fahrrad erfasst die Produkthaftung nicht.