Der Discounter Penny ruft „Bauer´s Geflügelfleischwurst“ zurück. In manchen der Würste fanden sich Metallsplitter. Betroffen sind Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2010.
Produktionsfehler beim Lieferanten
Käufer der vom Rückruf betroffenen 400 Gramm-Wurstpackungen fordert Penny auf, die Wurst nicht zu essen. Stattdessen bittet das Unternehmen darum, sie zurück in einen Penny-Markt zu bringen. Der Kaufpreis wird erstattet. Ursache sei ein Produktionsfehler beim Lieferanten.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wer sich wegen Metallteilen in der Wurst verletzt, kann vom Hersteller Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Das gilt auch dann, wenn dem Unternehmen kein Verschulden zur Last fällt. Feststehen muss nur, dass die Verletzung auf dem Produktfehler beruht.