Wer rückwärts einparkt, darf sich nicht allein auf die Rückfahrkamera verlassen. Deshalb bleibt eine Jaguar-Fahrerin auf 2 028 Euro Schaden sitzen. Sie war in einem Parkhaus gegen die Metallstrebe eines Lüftungsschachts gefahren, die in den Parkraum ragte. Während des Einparkens hatte sie auf das Bild der Rückfahrkamera geachtet, doch die Sensoren der Einparkhilfe konnten das Hindernis wegen seiner Höhe nicht erfassen. Zu sehen war die Strebe aber. Der Parkhausbetreiber hatte sie extra mit rot-weißem Klebeband hervorgehoben (Amtsgericht Hannover, Az. 438 C 1632/14).
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