Rück­fahr­kamera Einpark­hilfe entbindet nicht vom Hinsehen

0

Wer rück­wärts einparkt, darf sich nicht allein auf die Rück­fahr­kamera verlassen. Deshalb bleibt eine Jaguar-Fahrerin auf 2 028 Euro Schaden sitzen. Sie war in einem Park­haus gegen die Metall­strebe eines Lüftungs­schachts gefahren, die in den Park­raum ragte. Während des Einparkens hatte sie auf das Bild der Rück­fahr­kamera geachtet, doch die Sensoren der Einpark­hilfe konnten das Hindernis wegen seiner Höhe nicht erfassen. Zu sehen war die Strebe aber. Der Park­haus­betreiber hatte sie extra mit rot-weißem Klebeband hervorgehoben (Amts­gericht Hannover, Az. 438 C 1632/14).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.