Büroarbeiter mit schweren Rückenschäden haben Anspruch auf höhenverstellbare Schreibtische. Zahlen muss diese die Rentenversicherung (Landessozialgericht Mainz, Az. L 6 R 504/14).
Büroarbeiter mit schweren Rückenschäden haben Anspruch auf höhenverstellbare Schreibtische. Zahlen muss diese die Rentenversicherung (Landessozialgericht Mainz, Az. L 6 R 504/14).