
Links: Rucolablätter, rechts: Gemeines Kreuzkraut (lat. Senecio)

Ein Kunde der Discounterkette Plus hat in Rucola-Salatpackungen Blätter des Gemeinen Kreuzkrauts gefunden. Die giftige Pflanze - auch Greiskraut genannt - kann lebensgefährliche Leberschäden verursachen. Laien können die Blätter des Kreuzkrauts nur schwer von Rucolablättern unterscheiden.
Aufmerksamer Kunde
Einem Bericht von „Spiegel Online“ zufolge entdeckte ein aufmerksamer Kunde in einer Plus-Filiale in Langenhagen bei Hannover Stängel des Gemeinen Kreuzkrauts in Rucola-Salatpackungen. Er kaufte alle vorrätigen Packungen auf und schickte fünf Proben ans Pharmazeutische Institut der Universität Bonn. Ergebnis: Die Proben enthielten pro 150 Gramm Salat 2 500 Mikrogramm Kreuzkrautgift. Mehr als ein Mikrogramm pro Tag sollte ein Mensch jedoch nicht zu sich nehmen.
Jeglicher Rucola entfernt
Plus-Sprecherin Christina Stylianou versicherte test.de: „Wir haben hohe Qualitätsstandards und deshalb sofort reagiert. Sowohl die betroffene Charge Rucola als auch sämtliche anderen Rucola-Salatpackungen haben wir vorsorglich bundesweit in allen Plus- und Netto-Märkten aus dem Sortiment genommen.“ Zudem sei das Unternehmen auf Ursachensuche: „Für Rucola gibt es bei Plus verschiedene Lieferanten. Mit ihnen führen wir derzeit Gespräche, um sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“ Zusätzlich habe Plus selbst die Untersuchung einer großen Menge der entfernten Rucola-Salatpackungen in Auftrag gegeben. Bisher sei jedoch kein weiteres Kreuzkraut gefunden worden. Die Kunden müssen nun abwarten. Auf unbestimmte Zeit gibt es Rucola weder bei Plus noch bei Netto.
Nicht der erste Fall
Bereits im Jahr 2007 wurde giftiges Kreuzkraut in einer abgepackten Salatmischung gefunden. Damals überprüfte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Fall. Ergebnis: Das Kraut kann bei Mensch und Tier lebensbedrohliche Leberschäden hervorrufen. Im Tierversuch wirken die giftigen Substanzen sogar krebserregend und erbgutschädigend. Das BfR betont außerdem, dass es bisher noch nicht möglich sei, eine tägliche Höchstaufnahmemenge für den Menschen festzulegen, die keine gesundheitliche Schäden verursacht. Am besten sei es, vorsorglich gar kein Kreuzkraut zu sich zu nehmen.
Genau hinsehen
In Folge der Untersuchung rät das BfR zu besonderer Sorgfalt bei Ernte und Zubereitung von Salat, Blattgemüse und Kräutern: „Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen sowie Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können.“ Zudem weist die Behörde darauf hin, dass Kreuzkraut „unangenehm schmeckt“. Es versehentlich zu essen, sei also eher unwahrscheinlich. Wenn Sie mehr zu dieser Untersuchung erfahren möchten, lesen Sie die Stellungnahme des BfR.
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