
Ab August 2016 gilt eine Gesetzesänderung, die klarstellt: Internetanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, welche „Telekommunikationsendeinrichtung“ sie nutzen. Meist ist dabei von „Routerfreiheit“ oder vom „Ende des Routerzwangs“ die Rede. Dabei geht es eigentlich nicht um Router, sondern um das Modem. test.de erklärt die Hintergründe und sagt, was sich für wen ändert.
Freies Modem, freier Router
Bisher bestanden viele Internetanbieter – allen voran die Kabelnetzbetreiber – darauf, dass ihre Kunden für die Internetverbindung Geräte nutzen, die der Netzbetreiber stellt. Das wurde vielfach als „Routerzwang“ kritisiert. Dabei ging es streng genommen nicht um Router, sondern um das Modem. Dieses Gerät dient dazu, die Internetverbindung etwa über einen DSL- oder einen Kabelanschluss aufzubauen. Beliebter als reine Modems sind aber Kombigeräte, die neben dem Modem noch viele weitere Funktionen vereinen: Einen Router fürs Heimnetzwerk, eine WLan-Station für ein lokales Funknetzwerk, eine Telefonanlage für Sprachanrufe. Ab dem ersten August haben Kunden nun einen gesetzlichen Anspruch, hier Geräte ihrer Wahl zu verwenden.
Neue alte Freiheit
Schon vorher galt eigentlich, dass Nutzer eigene Endgeräte ans Telekommunikationsnetz anschließen dürfen. Doch einige Internetanbieter hatten den bisherigen Gesetzestext etwas eigen ausgelegt und das von ihnen gestellte Modem als „aktiven Netzabschlusspunkt“ kurzerhand zum Teil ihres Netzes erklärt. Die neuen Fassungen des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen stellen nun klar: „Der Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt“. Heißt: Das öffentliche Netz endet mit der Buchse an der Wand, daran darf der Kunde jedes geeignete Endgerät anschließen.
Anbieter in der Pflicht
Damit das funktioniert, müssen die Netzbetreiber zum einen eine technische Beschreibung ihrer Netzwerkschnittstelle veröffentlichen. Das ist nötig, damit Geräteanbieter passende Modelle entwickeln können. Zum anderen müssen sie ihren Kunden die nötigen Informationen geben, um ein eigenes Gerät in Ihrem Netz in Betrieb zu nehmen – zum Beispiel Anmeldedaten für den Internetzugang und einen darauf basierenden Telefonanschluss.
Vorsprung bei DSL
Viele DSL-Kunden wissen die „Routerfreiheit“ bereits jetzt zu schätzen. Denn die meisten DSL-Anbieter stellen ihren Kunden die Gerätewahl schon länger frei. Im Handel ist eine große Auswahl an DSL-Routern unterschiedlicher Preislagen und Ausstattungsklassen verfügbar. Wer weiß, was er braucht, kann sich daraus das passende Gerät aussuchen. Zudem gibt es einen großen Gebrauchtmarkt an DSL-Routern, auf dem sich das eine oder andere Schnäppchen finden lässt. Dazu ist allerdings ein gewisses Maß an technischem Wissen nötig, damit man nicht ein veraltetes Gerät erwischt, dass die aktuellen DSL- oder WLan-Standards nicht beherrscht.
Kabel hinkt hinterher
Beim Internet per Kabelnetz gibt es noch Nachholbedarf. Bisher haben die deutschen Kabelnetzbetreiber Fremd-Modems nicht erlaubt. Diese Politik müssen sie nun ändern. Doch noch haben sie ihre Schnittstellenbeschreibungen nicht veröffentlicht. Auf Anfrage von test.de sagten die wichtigsten Anbieter übereinstimmend, dass dies rechtzeitig zum ersten August geschehen werde. Recht viel früher sollten Kunden auch nicht damit rechnen. Das Angebot an Kabel-Routern ist dementsprechend noch weit geringer als bei DSL. Ein Gebrauchtmarkt für günstige Kabel-Router wird sich erst entwickeln müssen. Erst dann können auch Kabelkunden die neue Freiheit genießen.
Eigene Geräte einrichten
Unterschiede zwischen DSL und Kabel gibt es auch, wenn es darum geht, den eigenen Modem-Router in Betrieb zu nehmen.
- DSL. Bei DSL geschieht die Anmeldung im Netz üblicherweise über eine Kundenkennung und ein Passwort. Diese Daten erhält der Kunde von seinem Netzbetreiber und gibt sie in sein Gerät ein. Dann kann er drauflossurfen.
- Kabel. Beim Kabelinternet wird der Kunde dagegen über die Hardware-Adresse seines Modems identifiziert. Der Netzbetreiber Unitymedia kündigt in seinem Blog ein eher umständliches Anmeldeverfahren an: Demnach soll der Nutzer die nötigen Daten seines Modems dem Netzbetreiber telefonisch mitteilen, damit der das Gerät fürs Netz freischaltet. Vodafone/Kabel Deutschland und Telecolumbus wollen dagegen nach eigenen Angaben ein einfacheres System bieten. Dabei soll der Kunde nach dem Anschluss eines neuen Modems automatisch auf eine spezielle Webseite geleitet werden, wo er die nötigen Daten dann selbst eintragen kann. NetCologne äußerte sich auf unsere Anfrage gar nicht zum geplanten Anmeldeverfahren für seine Kabelanschlüsse.
Neue Freiheit, neue Verantwortung
Nicht zu unrecht weisen Netzbetreiber darauf hin, dass mit der neu gewonnenen Freiheit auch neue Verantwortung einhergeht: So muss sich der Nutzer bei einem eigenen Gerät auch selbst darum kümmern, dass dessen Firmware stets auf dem aktuellen Stand ist. Er muss sich selbst um die Updates kümmern. Sofern diese Option vorhanden ist, sollte er in den Geräteeinstellungen entsprechend automatische Firmware-Updates aktivieren.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen.