Was kostet ein Rollator? Wo kann ich ihn beantragen? Wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die Kasse aus, wie viel Zuzahlung muss ich leisten? Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Kassenpatienten zur passenden Gehhilfe gelangen.
Mit dem Arzt sprechen
Wenn Sie das Gefühl haben, einen Rollator zu brauchen, reden Sie mit Ihrem Arzt. Erklären Sie ihm möglichst genau, wo der Schuh drückt. Sind Sie unsicher beim Gehen? Arthrose oder Schmerzen in Fingern und Gelenken? Je genauer Ihr Arzt die Einschränkungen kennt, desto besser kann er Ihnen einen geeigneten Rollator verschreiben.
Rezept vom Arzt, Rollator von der Krankenkasse
Stellt Ihnen der Arzt ein Rezept für einen Rollator aus, entscheidet die Kasse, welchen Rollator sie bewilligt. Häufig ist das ein günstiger Standardrollator. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro. Wollen Sie ein teureres Modell, zahlt die Kasse oft den gleichen Betrag wie für ein Standardmodell als Zuschuss. Dieser Betrag heißt Versorgungspauschale. Er unterscheidet sich nach Kasse und Region. Die Rollatoren in unserem Test kosten zwischen 60 und 535 Euro.
Preisbeispiel
Kassenmodell oder Wunschrollator: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten oft nur für einen günstigen Standardrollator. Für teurere Modelle zahlt sie den Kassenanteil als Zuschuss, den Rest müssen Patienten selbst zahlen.

© Stiftung Warentest
Kassenmodell:
Wenn Sie ein Rezept für einen Rollator haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Standardmodell. Bei bestimmten Erkrankungen besteht die Chance auf ein besseres Modell, sofern der Arzt dies im Rezept begründet. Der Rollator wird Ihnen oft nur geliehen – häufig für fünf Jahre. Bleiben die Kasse oder der Vertragspartner Eigentümer, übernehmen sie häufig auch Wartung und Reparaturen – kostenlos.
Wunschrollator:
Kostet Ihr Wunschrollator mehr als ein Standardmodell, zahlen Sie in der Regel aus eigener Tasche drauf. Die Kasse gibt Ihnen dann einen Zuschuss – meist in der Höhe der sogenannten Versorgungspauschale, also etwa so viel wie ein günstiger Standardrollator kosten würde. Die Differenz müssen Sie selbst zahlen. Wird der Rollator Ihr Eigentum, übernehmen die Kassen oft keine weiteren Kosten für Wartung und Reparatur.
Wenn das Kassenmodell nicht ausreicht
Jeder Versicherte hat Anspruch auf einen Rollator, für den er nichts zusätzlich bezahlen muss. Leichtgewichte bewilligen die Kassen meist nur bei bestimmten Indikationen, etwa schwerer Atemnot oder Muskel- und Gelenkerkrankungen. Der Arzt sollte Ihre Erkrankung auf dem Rezept daher detailliert vermerken und begründen, warum Sie einen leichten Rollator benötigen. Er kann auch ein Maximalgewicht oder die Hilfsmittelverzeichnisnummer eines bestimmten Modells angeben. Auf der Website des GKV-Spitzenverbands finden Sie einen Überblick. Im Einzelfall zahlen Kassen auch für Rollatoren, die keine solche Nummer haben.
Rollator-Kosten können variieren
Reichen Sie das Rezept bei der Kasse ein. Die nennt Ihnen Vertragspartner, von denen Sie den Rollator bekommen – etwa Sanitätshäuser oder Orthopädietechniker. Manche Kassen erlauben, dass Sie mit dem Rezept direkt zum Vertragspartner gehen. Möglicherweise ist einer dabei, mit dem Sie schon gute Erfahrungen gemacht haben. Auf den Internetseiten einiger Kassen können Sie Vertragspartner anhand der Postleitzahl ermitteln. Fragen Sie bei mehreren Partnern in der Umgebung, die Angebote unterscheiden sich.
Gehwagen testen
Achten Sie vor allem auf Ankipphilfe, Bremsen und den Klappmechanismus. Die Ankipphilfe, ein Hebel neben dem Rad, sollte mit dem Fuß leicht zu treffen sein. Bremsen sollten Sie betätigen können, ohne den Griff loszulassen. Der Abstand zwischen Bremse und Griff darf nicht zu groß sein. Der Klappmechanismus sollte leichtgängig und intuitiv funktionieren. Achten Sie außerdem auf die Ausstattung wie Korb, Tasche oder Tablett.
Falls erforderlich: Widerspruch
Oft erledigt der Vertragspartner die Formalitäten. Falls die Kasse Ihr Wunschmodell nicht bewilligt: nicht entmutigen lassen. Häufig lohnt ein Widerspruch. Dabei helfen Sozialverbände, Pflegestützpunkte und die Verbraucherzentralen.
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Ich hätte mir gewünscht, dass die Größe der Räder angegeben wird. Große Räder laufen besser über Kopfsteinpflaster, unebenes Gelände und unbefestigte Wege als kleine.
Der aktuelle Link müsste dieser sein:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/44db2879-6174-45b7-bf07-e9a0af1039e1
@Hasi1012 das ist genau die richtige Denkweise! Wenn man "verrückt" genug ist, macht man aus den Softgummireifen noch Softgummi-Ketten, und landet damit im Fernsehen:
https://www.br.de/mediathek/video/ketten-rollator-rentner-und-sohn-mit-neuer-erfindung-av:5fd34b2a2d799f0013b08452
Leider ist in dem Test nichts zur Bereifung gesagt worden.
Das ist ein wesentliches Kriterium für die Strassennutzbarkeit der Rollatoren.
Die Vollgummireifen scheppern auf dem Kopfsteinpflaster zum Teil recht mächtig und lärmen.
Die Luftreifen sind hier erheblich komfortabler, jedoch benötigen sie gute Pflege und ggf. Wartungsarbeiten.
Und die Softgummireifen, die alle positiven Eigenschaften beider Reifenarten in sich vereinigen sollen, habe ich noch nie im Verkauf gesehen.
die von den GKV den Patienten angebotenen Hilsmittel - durch Berater der Vertragsfirmen - sind in der Regel "Billigprodukte" die nach meiner Erfahrung keinem "objektiven" Test überstehen würden !! durch Ausschreibung werden am Markt für die Hilfsmittel Anbieter gesucht und der "Billiganbieter" bekommt den Zuschlag !! über "Qualitätsprüfer" keine Auskunft !! Bin nach Sportunfall seit 1996 an Rollstuhl /Rollator gebunden und zichfach von wenig kompetenten "Beratern/innen" besucht worden , die mir dann Hilsmittel angeliefert haben!! die von den Kliniken "verordneten Produkte" konnten sie nicht liefern und lagern seit über 25 Jahren unbenutrz im Haus !! --- KHM--- (Betriebs-Volkswirt -i.R.)