Roland LawGuide Rechts­rat statt Rechts­schutz

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Roland LawGuide - Rechts­rat statt Rechts­schutz

Der Versicherer Roland bewirbt seinen „LawGuide“ (99 Euro jähr­lich) als preis­wertere Alternative zur klassischen Rechts­schutz­versicherung. Zielgruppe: junge Leute. Rechts­rat gibts nur per Telefon. Kommt es zum Streitfall, zahlt die Versicherung nicht für Klagen, nur für außerge­richt­liche Vermitt­lungs­versuche (Mediation). „Sofort­hilfe bei jedem Anliegen: Keine Ausschlüsse, keine Warte­zeiten, keine Selbst­beteiligung“, wirbt Roland. Unser Schnell­test zeigt: Das stimmt so nicht.

Rechts­schutz für die Generation Instagram?

Roland LawGuide - Rechts­rat statt Rechts­schutz

© Quelle: www.roland-lawguide.de, Screenshot

Die Roland Rechts­schutz­versicherung rühmt sich, ein „einzig­artiges“ neues Rechts­schutz-Produkt entwickelt zu haben: den LawGuide. Zielgruppe sind „kostenbewusste und voraus­schauend handelnde Menschen, denen Gerechtig­keit und ein faires Miteinander wichtig sind, die aber keinen langen Rechts­streit wünschen“, wie es auf der Roland-Website heißt. Der LawGuide bietet daher auch keine Beratung in einer Anwalts­kanzlei, sondern nur Rechts­rat per Telefon („JurLine“). Ist eine Konfliktlösung notwendig, bezahlt Roland nicht wie bei einer klassischen Rechts­schutz­versicherung die Kosten für die Vertretung durch einen Rechts­anwalt im Vorfeld und während eines Gerichts­verfahrens, sondern nur bis zu 5 000 Euro für außerge­richt­liche Vermitt­lungs­bemühungen etwa durch einen Mediator.

Versichert sind die wichtigsten Lebens­bereiche

Der Law­Guide kostet jähr­lich 99 Euro. Das ist recht erschwing­lich, wenn man die Summe mit dem Preis einer normalen Rechtsschutz­versicherung vergleicht, die oft mit mehr als 300 Euro pro Jahr zu Buche schlägt. Eine jähr­liche Zahl­weise ist nicht zwingend. LawGuide-Kunden können statt einmal 99 Euro auch 8,25 Euro monatlich zahlen. Versichert sind die Lebens­bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Immobilien.

Von wegen „keine Ausschlüsse“

Äußerst voll­mundig ist die Werbung zum LawGuide. Auf der Internetseite www.roland-lawguide.de heißt es: „Sofort­hilfe bei jedem Anliegen: Keine Ausschlüsse, keine Warte­zeiten, keine Selbst­beteiligung.“ Solche Marketing-Sätze sind ärgerlich. Zwar hat der LawGuide zugegebenermaßen weniger Ausschlüsse als eine normale Rechts­schutz­versicherung. Aber ganz ohne kommt auch dieses Produkt nicht aus.

Folgende Fälle sind nicht über den LawGuide versichert:

  • Berufs-Rechts­schutz für Selbst­ständige. Selbst­ständige, die den LawGuide abschließen, haben keinen Rechts­schutz für Ärger im beruflichen Bereich.
  • Rechts­schutz für Streit um Widerruf. Auch der Rechts­streit um den Widerruf einer Lebens­versicherung, eines Immobilien­kredits oder einer Auto­finanzierung ist nicht versichert, wenn der LawGuide bei Vertrags­schluss noch nicht abge­schlossen war.
  • Rechts­schutz für anlass­lose Beratung zu Familien- und Erbrecht. LawGuide-Kunden haben keinen Rechts­schutz für allgemeine Fragen zum Familien- und Erbrecht. Ein Anruf bei der Hotline muss immer im Zusammen­hang mit einem konkreten Anlass wie Geburt, Tod, Trennung, Scheidung oder Pflegbedürftig­keit der Eltern vorliegen. Das heißt: Ein LawGuide-Kunde, der zum Beispiel nach dem Tod seiner Eltern wissen will, ob deren Testament wirk­sam ist, darf die Anwalts-Hotline nutzen. Braucht der Kunde aber Tipps zum Abfassen seines Testaments, ist die Beratung vom LawGuide nicht gedeckt – denn es liegt ja noch kein Tod vor. Auch hier wieder ärgerlich: Die Internetwerbung von Roland suggeriert etwas anderes. Nämlich, dass Kunden ohne Einschränkung die Hotline nutzen dürften: „Flatrate für #Rechts­beratung #Konfliktlösung – Hilft Dir bei allen recht­lichen Fragen und Konflikten.“

Wie viele Anrufe pro Jahr sind erlaubt?

Wie oft der Versicherungs­kunde bei der LawGuide-Hotline insgesamt pro Jahr anrufen darf, ist in den Versicherungs­bedingungen nicht explizit fest­gelegt. Unter Punkt 2.2.1.1 der Bedingungen heißt es, dass „die telefo­nische Rechts­beratung für einen ersten telefo­nischen Rat oder eine erste telefo­nische Auskunft [Hervorhebung von test.de]“ durch einen Anwalt zum Leistungs­umfang gehöre. Pro Rechts­schutz­fall nur ein Anruf? So kann man es lesen. So ist es aber nicht gemeint. „Ein“ sei in diesem Satz nicht als Zahl­wort zu verstehen, so eine Sprecherin von Roland auf Nach­frage. JurLine sei dementsprechend nicht auf einen Anruf je Versicherungs­fall begrenzt. „LawGuide-Kunden sollen ihre recht­lichen Probleme klären, wozu zum Teil auch mehr als eine telefo­nische Rechts­beratung notwendig sein kann.“

Darf Roland nach zu vielen Anrufen kündigen?

Auch wenn in den Versicherungs­bedingungen die Zahl der erlaubten Hotline-Anrufe pro Jahr nicht genau fest­gehalten ist: Kunden müssen immer mit einer Kündigung rechnen, wenn sie die Dienste ihres Rechts­schutz­versicherers nutzen. Denn gern vergessen wird: Rechts­schutz­versicherer haben immer ein ordentliches Kündigungs­recht, das es ihnen erlaubt, Kunden auch ohne Angabe von Gründen raus­zuschmeißen. Das gilt auch beim LawGuide. Roland kann stets mit einer Drei­monats­frist zum Ende des Vertrags­jahres ordentlich kündigen.

Fazit: Lieber klassische Rechts­schutz­versicherung abschließen

Selbst die von Roland ins Ziel gefasste junge Generation der angeblich so „voraus­schauenden Konflikt­vermeider und Problemlöser“ kommt sicher irgend­wann in Situationen, in denen sie nicht nur eine außerge­richt­liche Vermitt­lungs­bemühung, sondern eine energische Vertretung durch einen Rechts­anwalt vor und während eines Prozesses braucht. Etwa wenn der Versicherer die Berufs­unfähigkeits­rente verweigert, der Arbeit­geber mit einer Kündigung droht oder die Behörde den Führer­schein entzieht. Wer einen umfassenden Rechts­schutz sucht, sollte die 99 Euro daher besser in eine herkömm­liche Rechts­schutz­versicherung stecken. Diese über­nimmt, falls gewünscht, auch die Kosten einer Mediation. Telefo­nische Rechts­beratung ist heut­zutage ebenfalls Bestand­teil jeder Rechts­schutz­versicherung. Gute Rechts­schutz-Angebote finden Sie in unserem Vergleich Rechtsschutzversicherungen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 19.02.2019 um 08:34 Uhr
Aktualität des Rechtsschutzversicherungs-Tests

@Fuchs29:
Stand der Tarifuntersuchung: 1.5.2017. Im August 2018 haben wir eine Untersuchung zur Regulierungspraxis der Versicherer ergänzt. Wir haben ausgewertet, welche Erfahrungen Rechtsanwälte mit den Rechtsschutzversicherern gemacht haben. Wenn Sie das Thema freischalten, haben Sie Zugriff auf beide Tests.
(aci)

Fuchs29 am 18.02.2019 um 15:25 Uhr
Aktualität

Wie aktuell ist denn der Vergleich Rechtsschutzversicherungen? Der Artikel ist zwar auf Juli 2018 datiert, die Testergebnisse aber von August 2017.