
Seit 15. Juni 2017 entfallen für Reisende innerhalb der EU die Roaminggebühren beim Telefonieren, Simsen oder Surfen. Die Mobilfunkanbieter dürfen seit dem keine Zusatzgebühren mehr erheben, wenn Kunden innerhalb der EU ihr Handy im Ausland nutzen. Die EU-Kommission zieht nun ein erstes positives Fazit der Abschaffung.
Mehr als 70 Prozent der Nutzer wissen Bescheid
Die EU-Kommission kommt gut dreieinhalb Monate nach der Abschaffung der Roaminggebühren zu einem positivem Fazit. In einer europaweit durchgeführten Umfrage geben mehr als 70 Prozent der Befragten an, über die Abschaffung Bescheid zu wissen. Ebenfalls mehr als 70 Prozent der Umfrageteilnehmer glaubt zudem, dass sie selbst oder Freunde und Familienmitglieder von der Abschaffung profitieren werden. An der telefonisch durchgeführten Umfrage hatten mehr als 25 000 Menschen teilgenommen, darunter gut 1 000 aus Deutschland.
Die Nutzung von Datendiensten hat sich verdoppelt
Ein positiver Effekt der Roamingabschaffung lässt sich auch aus den angegebenen Nutzungszahlen ableiten. Demnach hat sich laut der Umfrage die Nutzung von Datendiensten innerhalb der EU mehr als verdoppelt. 31 Prozent der Befragten gaben an, das mobile Internet auch außerhalb ihres Heimatlandes zu nutzen. Vor der Abschaffung waren es 15 Prozent. Eine Zunahme ist auch bei Anrufen und Textnachrichten zu verzeichnen.
Trotzdem Roamingoption prüfen
Trotz der Abschaffung der Roaming-Gebühren sollten Handynutzer prüfen, welche Roamingoption in ihrem Tarif aktiviert ist. Nicht jede Option setzt automatisch die EU-Vorgaben um. Kunden müssen sie unter Umständen erst aktivieren, so etwa bei O2. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 16. August Klage gegen den Anbieter O2 eingereicht. Die Praxis verstoße aus Sicht der Verbraucherschützer gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Stiftung Warentest konnte zudem in einer Anbieterbefragung ermitteln, dass einige Anbieter die im Ausland zur Verfügung stehenden Leistungen im Vergleich zum Heimatland einschränken (Roaming: So telefonieren Sie jetzt im Ausland), etwa bei Community-Optionen.
Abschaffung gilt in 31 Ländern – Schweiz außen vor
Die Abschaffung der Roaminggebühren gilt für alle 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Achtung: In der Schweiz gilt die Abschaffung nicht. Nicht nur Schweiz-Touristen müssen sich also weiterhin vorab über eine entsprechende Roaming-Option Gedanken machen. Auch wer im Grenzgebiet zur Schweiz unterwegs ist, sollte aufpassen. Auch hier buchen sich Handys oft automatisch in ein Schweizer Mobilfunknetz ein. Radurlauber am Bodensee oder Skitouristen auf Pisten in Grenznähe sollten also im Zweifel die automatische Netzwahl am Handy in dieser Zeit deaktivieren oder das Roaming an ihrem Gerät unterbinden: Anleitung - Roaming ausschalten.
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Meiner Frau wurden für den Monat Dezember 2017 50,-€ für Daternverbindungen von WinSim berechnet die sie nicht gehabt haben kann. Diese Verbindungen sollen lt. Verbindungsnachweis in einer Zeit stattgefunden haben in der wir uns nachweislich in der Luft Im Flugzeug befanden und das Smartphone ausgeschaltet war. Alle Reklamationen wurden abgesschmettert. Also Vorsicht, neue Tricks bei Datennutzung außerhalb der EU!