Riskante Zins­angebote

Besonnen mischen: Zins­anlagen plus ETF

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Wenn sich Anleger für Tages- oder Fest­geld entscheiden, wollen sie kein Risiko eingehen. Ihr Einsatz soll voll­ständig erhalten bleiben – plus eine anständige Verzinsung. Doch das ist heute nicht drin. Wer seine Chancen verbessern möchte, muss ein gewisses Risiko eingehen. Die Beimischung welt­weit streuender Aktien-ETF macht das Depot aussichts­reicher, ohne dass Anleger Kopf und Kragen riskieren müssen.

Beim sogenannten Garan­tiedepot würde ein Total­verlust des Aktien­anteils durch den Zins­part wett­gemacht. Die gesammelten Zins­erträge über die Lauf­zeit bilden einen Puffer, den Anleger aufs Spiel setzen können, ohne den Kapital­erhalt zu gefährden. Das gilt wohl­gemerkt nur für das Laufzeit­ende, zwischen­zeitlich sind Verluste möglich.

Bei global streuenden Aktien-ETF (siehe Produktfinder Fonds) ist es nicht nötig, einen Total­verlust einzukalkulieren. Dazu müssten die Aktien aller großen Konzerne wert­los werden. Eine realistische Größe ist der höchste Verlust, den der Welt­aktienmarkt in knapp 50 Jahren erlitten hat. Es waren rund 54 Prozent. In der Tabelle rechts zeigen wir, wie hoch die Quote an Aktien-ETF für unterschiedliche Zeiträume, Zins­sätze und angenom­mene Aktien­verluste sein darf, wenn der Einsatz am Ende erhalten sein soll.

Die Zins­sätze von 2 und 2,5 Prozent haben wir aufgeführt, obwohl sie zurzeit nicht zu erzielen sind. Bei längeren Anlage­zeiträumen sind in Zukunft auch wieder deutlich höhere Zinsen als heute denk­bar.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 15:17 Uhr
    Festgeld-Alternative - Festgeldanleihe

    @alle: Artikel, die sich in der Vergangenheit mit den Angeboten der Arcanda befasst haben, finden Interessierte hier:
    www.test.de/Riskante-Zinsangebote-Hohe-Zinsen-hohes-Risiko-5260798-0/
    www.test.de/Adcada-GmbH-Adcada-soll-Einlagen-zurueckzahlen-5597870-0/
    Anleger, die kein Risiko bei der Geldanlage eingehen wollen, empfehlen wir nur Tagesgeld oder Festgeld, das im Insolvenzfall durch eine leistungsfähige Einlagensicherung geschützt ist. Bei Zinsangeboten von Unternehmen mit verlockend hohen Zinsen raten wir generell zur Vorsicht, denn es gilt: Je höher die Rendite, desto höher ist das Risiko.
    Wir warnen insbesondere dann Verbraucher vor den Risiken der Zinsanlage eines Unternehmens, wenn die Gefahr besteht, dass bei Verbrauchern aufgrund der Werbung das Missverständnis entstehen könnte, dass es sich um Festgeldanlage handele, die im Pleitefall mit bis zu 100 000 Euro nach der Einlagensicherungsrichtlinie der Europäischen Union geschützt ist, bzw. eine vergleichbare Sicherheit biete. Unabhängig wie überzeugend sich ein Geschäftskonzept anhört, besteht immer das unternehmerische Risiko eines Totalverlustes der Anlage in ein Unternehmen. Sei es, weil das Geschäftskonzept nicht aufgeht, weil sich der Markt verändert, weil Beteiligte sich zu hohe Provisionen und / oder Gehälter auszahlen, weil ein sogar strafrechtlich relevantes Verhalten Einzelner zu hohen Geldabflüssen führen, etc. Diese Risiken müssen Anleger bereit sein, in Kauf zu nehmen, bevor sie ihr Geld in ein Unternehmen stecken.
    Eine mit einem Totalverlustrisiko behaftete Anlage stellt aus Verbraucherschutzsicht keine Alternative zu einem Festgeld bei einer einlagengesicherten Bank. (maa)

  • ADCADA am 04.05.2020 um 13:52 Uhr
    Richtigstellung der Berichterstattung

    Sehr geehrte Leser,
    bitte beachten Sie auch folgenden Artikel von test.de und die entsprechenden Kommentare:
    https://www.test.de/Adcada-GmbH-Adcada-soll-Einlagen-zurueckzahlen-5597870-0/

  • ADCADA am 22.04.2020 um 14:24 Uhr
    Richtigstellung der Berichterstattung

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für die durch mich vertretene ADCADA Group weise ich auf folgende Gegendarstellung meiner Mandantin hin:
    https://adcada.money/blog/aktuell/15-adcada-gmbh-werbung-wird-von-finanztest-kontrolliert
    Rechtliche Schritte gegen "test.de" (Unterlassung/Widerruf) werden derzeit geprüft.
    RA Thomas Arndt
    www.adcada.law