Anlage­skandale

Art des Investments entscheidend für Risiko der Rück­forderung

0

Anla­gepro­dukte des Grauen Kapitalmarkts sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Von der Art des Investments hängt es ab, wie hoch das Risiko für Anle­gerinnen und Anleger ist, im Insolvenzfall Geld zurück­zahlen zu müssen. Die folgende Über­sicht listetet verschiedene Kategorien von Anla­gepro­dukten des Grauen Kapitalmarkt mit Kenn­zeichen, Beispielen und dem Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz auf.

Direkt­investments

Kenn­zeichen. Anle­gerinnen und Anleger sollen Eigentum an konkreten Objekten wie Containern, Bäumen oder Gold erwerben. Die Anlagefirma kümmert sich um die Bewirt­schaftung und Verwertung.

Beispiele. P&R, PIM Gold, Green City, EN Storage, Deutsche Lichtmiete, Deutsche Wert­lager (Gold), Green Planet.

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Bei Verträgen mit fest vereinbarten laufenden Zahlungen dürfen Anleger diese voraus­sicht­lich behalten (P&R). Nicht vertraglich vereinbarte Ausschüttungen oder Schluss­zahlungen müssen Anleger zurück­erstatten, wenn keine echten Geschäfte zugrunde lagen (Schnee­ball­system).

Fest­zins­anleihen

Kenn­zeichen. Anlegende leihen einem Unternehmen Kapital. Die Konditionen für die festen Zinsen, die Rück­zahlung und die Lauf­zeit werden zu Beginn vereinbart. In der Regel frei handel­bar, zum Teil sogar an der Börse gelistet.

Beispiel. Unter­nehmens­anleihen, etwa Mittel­stands­anleihen (Alno, Steilmann, German Pellets, Air Berlin).

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Vor der Insolvenz erhaltene Zinsen und Rück­zahlungen können Investoren behalten.

Orderschuld­verschreibungen

Kenn­zeichen. Anleihen, die auf den Namen eines Gläubigers lauten. Die Über­tragung auf andere Personen ist möglich, aber aufwendig.

Beispiel. Future Business mit Töchtern Infinus und Prosavus.

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Vor der Insolvenz erhaltene Zinsen und Rück­zahlungen können Anleger behalten.

Genuss­rechte

Kenn­zeichen. Papiere mit gewinn­abhängigen Ausschüttungen. Manchmal vermindern Verluste den Rück­zahlungs­anspruch.

Beispiel. Prokon, Prosavus (Fubus-Gruppe).

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Gewinn­abhängige Ausschüttungen müssen Anlegende an den Verwalter zurück­zahlen, falls sie nicht auf erwirt­schafteten Gewinnen basierten.

Nach­rangdarlehen

Kenn­zeichen. Wenn die Zins- oder Rück­zahlungen einen Insolvenz­antrag auslösen würden, können sie ausgesetzt werden. Im Insolvenzfall kommen die Gläubiger erst an die Reihe, nachdem erst­rangige Gläubiger befriedigt sind.

Beispiel. Hanseatisches Fußball Kontor. Crowdinvesting wie Projektgesell­schaften der Apartmentanlage Luvebelle in Berlin.

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Der Insolvenz­verwalter kann Zinsen und Rück­erstattungen des einge­setzten Kapitals durch das Unternehmen zurück­verlangen.

Geschlossene Fonds

Kenn­zeichen. Anle­gerinnen und Anleger werden Mitunternehmer (Kommanditisten) an einem Unternehmen, das etwa in Immobilien, Schiffe oder Wind­parks investiert.

Beispiel. Immobilienfonds wie zum Beispiel S&K, Wölbern Invest. Schiffsfonds, Filmfonds.

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Anlegende haften mit ihrem einge­setzten Kapital. Ausschüttungen, denen keine Gewinne zugrunde lagen, kann der Verwalter noch über Jahr­zehnte zurück­verlangen.

Atypische Stille Beteiligungen

Kenn­zeichen. Anleger beteiligen sich an Gewinnen, Verlusten und dem Vermögen eines Unter­nehmens, haben aber keine Stimm­rechte.

Beispiel. Erste Oderfelder (Lombardium), Göttinger Gruppe.

Risiko einer Rück­forderung bei Insolvenz. Rück­zahlungen des einge­setzten Kapitals und ungerecht­fertigte Gewinn­ausschüttungen kann der Verwalter zurück­fordern, wenn es nicht ausdrück­lich anders geregelt ist.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.