Riskante Geld­anlagen Wie Sie unsichere Angebote erkennen

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Die Vorschriften auf dem Kapitalmarkt sind schärfer als früher. Einige neue Angebote wirken auf den ersten Blick sicher. Das sind sie aber nicht.

Als der Wind­kraft­spezialist Prokon im Januar Insolvenz anmeldete, waren nicht nur seine 75 000 Anleger alarmiert. Auch Unbe­teiligte waren irritiert. Die Gesell­schaft aus Itzehoe war weit bekannt. Sie warb in Post­wurfsendungen, Fernsehspots und auf Aufklebern in S-Bahnen für ihre Genuss­rechte und sammelte unglaubliche 1,4 Milliarden Euro ein.

Das Geld sei „deutlich sicherer angelegt als auf Bank­konten und Sparbüchern oder in Versicherungs­policen“, behauptete Prokon. In Wirk­lich­keit sind Genuss­rechte besonders riskant. Im Insolvenzfall sind die Anleger nach­rangige Gläubiger. Das heißt, sie bekommen erst Geld zurück, wenn alle vorrangigen Gläubiger bedient sind. Wer Prokon-Genuss­rechte besitzt, muss deshalb mit Verlusten rechnen.

Riskante Geld­anlagen - Wie Sie unsichere Angebote erkennen

Lückenhafte Regulierung

Der Riesen­problemfall hat die Politiker aufgerüttelt. Sie denken nach, wie sie Lücken in den Vorschriften stopfen können. Denn im Juli 2013 ist zwar das neue Kapital­anlagegesetz­buch in Kraft getreten, das viele Bereiche des Kapitalmarkts strenger reguliert. Es lässt aber Ausnahmen. Angebote von Unternehmen wie Prokon, die nicht zur Finanz­branche zählen, fallen nach wie vor nicht darunter.

„Risiken müssen offengelegt werden“, fordert Justiz- und Verbraucher­schutz­minister Heiko Maas. In offiziellen Verkaufs­prospekten ist das schon seit Jahren Pflicht. Dieser Pflicht ist selbst Prokon nachgekommen, im 172 Seiten dicken Prospekt. In der Werbung aber fehlen Risikohin­weise meistens.

Viele aktuelle Anla­geangebote wirken daher auf den ersten Blick sicher und locken mit hohen Rendite­chancen. Sie bürden Anlegern aber ebenfalls hohe Risiken auf. Neben Genuss­rechten zählen dazu viele unregulierte Darlehen oder ungewöhnliche Renten- und Kapital­lebens­versicherungs­policen aus dem Ausland. Selbst Angebote, die unter die neue, strengere Regulierung fallen, können dazu gehören.

Das Kapital­anlagegesetz­buch soll Investoren eigentlich besser schützen. Wird ein Anlagemodell nach den neuen Regeln aufgelegt, müssen seine Manager nun nach­weisen, dass sie qualifiziert sind und Risiken im Blick haben. Die Angebote können aber trotzdem für Anleger ungünstig sein.

In der Anla­geberatung hat der Gesetz­geber den Kunden­schutz ebenfalls verschärft. Bank­berater und freie Finanz­vermittler müssen zum Beispiel genau dokumentieren, wem sie was aus welchem Grund empfohlen haben. Im Direkt­vertrieb ist das anders. Vertreiben Unternehmen ihre Geld­anlage­angebote direkt an Kunden, so wie Prokon, gelten diese Pflichten nicht.

Aber selbst wenn die Aufsichts­behörde ein Finanz­produkt zulässt, heißt das nicht, dass Anleger ohne Bedenken zugreifen können. Einer der Gründe: Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) prüft nur formale Aspekte, etwa ob der Prospekt alle vorgeschriebenen Angaben enthält, ob er verständlich und wider­spruchs­frei ist. Ob Angebot oder Anbieter seriös und finanziell solide sind, beur­teilt sie nicht.

Alle formalen Hürden nach dem Kapital­anlagegesetz hat zum Beispiel der Publity Performance Fonds Nr. 7 genommen. Der geschlossene Immobilienfonds stellt 8 Prozent Rendite pro Jahr in Aussicht. Dafür müssten die Objekte sehr hohe Erträge abwerfen. Noch ist nicht einmal klar, in welche Immobilien der Fonds investiert.

Dürftige Informationen

Nach wie vor gibt es aber auch Angebote, die keiner Aufsicht unterliegen, zum Beispiel Nach­rangdarlehen. Anleger leihen einem Unternehmen dabei Geld. In der Regel sind die Zinsen weit höher als bei Staats­anleihen und Spar­anlagen. Es gibt keine Vorschriften, wie die Unternehmen die Gläubiger informieren müssen. Interes­senten müssen sich selbst um Material kümmern, um einschätzen zu können, ob ihr Schuldner das Geld wohl zurück­zahlen kann.

Dabei sind diese Darlehen besonders riskant. Anleger haben im Insolvenzfall eine ungüns­tige Stellung. In der Praxis gehen sie als nach­rangige Gläubiger meist leer aus. „Juristisch betrachtet ist unser Produkt dem von Prokon ähnlich“, erläutert auch Andreas Schmidt, Vorstand der AK Anlage & Kapital Deutsch­land AG, die ein Nach­rangdarlehen anbietet. Der große Unterschied sei nur, „dass wir seit 20 Jahren wissen, was wir tun, und damit Erfolg haben“. Das Geschäfts­modell basiere „auf Erfolg und Erfahrung, nicht auf Ideen und Prognosen“. AK ist damit aber erst seit Herbst 2013 aktiv und hat noch keine Zahlen vorgelegt. Wie erfolg­reich AK ist, lässt sich nicht einschätzen.

Perfide: Nicht immer ist einfach zu erkennen, ob eine Geld­anlage nach­rangig ist. Stutzig werden sollten Interes­sierte, wenn in Unterlagen zum Beispiel von „qualifiziertem Rangrück­tritt“ oder „Nach­rangig­keit“ die Rede ist.

Abenteuerliche Policen

Andere Haken haben Lebens- und Renten­versicherungs­policen, deren Wert­entwick­lung auf Investitions­objekten wie Immobilien, Gold, Solar­parks oder Rohstoffen basiert. Das klingt solide und wert­haltig. Garan­tien gibt es aber nicht, selbst ein Total­verlust ist möglich. Die Versicherungs­gesell­schaften sitzen im Ausland. In Deutsch­land ist ein solches Konzept für Versicherungs­policen nicht erlaubt.

Drei Faust­regeln

„Es gibt einen Zusammen­hang zwischen versprochener Rendite und Risiko“, sagt Elke König, Präsidentin der Bafin. „Man sollte nur in Produkte investieren, die man versteht, und eine gesunde Skepsis an den Tag legen“, rät sie und ergänzt: „In Anla­geent­scheidungen sollte man mindestens so viel Zeit investieren wie in die Anschaffung eines Smartphones.“

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