Überschussbeteiligung: Was den Beitrag niedrig hält

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der statistischen Lebenserwartung. Doch um einen Sicherheitspuffer zu haben, rechnen die Gesellschaften mit mehr Sterbefällen als nach der Statistik zu erwarten. So entsteht am Jahresende ein Überschuss. Den dürfen die Unternehmen nicht einfach behalten, sondern müssen die Kunden beteiligen. Da gibt es zwei Varianten:
Beitragsverrechnung. Dies ist die häufigste und auch von Finanztest empfohlene Variante. Dabei wird der Überschuss mit dem Beitrag verrechnet. Dadurch ist der Beitrag, den der Kunde tatsächlich zahlt, der „Nettobeitrag“, niedriger als der maximale Jahresbeitrag, der „Bruttobeitrag“. Nachteil: Falls es besonders viele Todesfälle gibt, kann der aktuelle Beitrag steigen.
Todesfallbonus. Hier erhöhen die Überschüsse die Versicherungssumme. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen also mehr. Nachteil: Falls die Überschüsse zurückgehen, fällt die Versicherungssumme. Doch gerade auf die kommt es dem Kunden ja an. Die Angehörigen sollten sich im Todesfall auf einen festen Auszahlungsbetrag verlassen können.