
Frauen, die einen Vertrag brauchen, sollten noch vor dem 21. Dezember abschließen. Danach wird es erheblich teurer.
Frauen müssen bald deutlich mehr für eine Risikolebensversicherung bezahlen. Bisher kamen sie wegen ihrer längeren Lebenserwartung günstiger weg als Männer. Künftig tragen sie deren Risiko mit.
Die Versicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Nur wenn der Versicherte in der vereinbarten Laufzeit stirbt, bekommt die im Vertrag festgelegte Person Geld.
Ab 21. Dezember müssen alle Versicherungsgesellschaften Unisex-Tarife für Frauen und Männer einführen. Der Europäische Gerichtshof hatte es Anfang 2011 als Diskriminierung verurteilt, das Geschlecht in die Prämienkalkulation einzubeziehen. Die Versicherer dürfen nur noch Neuverträge mit gleichen Beiträgen für Frau und Mann anbieten. Bestehende Policen müssen aber nicht angepasst werden (siehe „Unisex-Tarife“).
CosmosDirekt, einer der günstigen Anbieter aus unserem Test, hat für Frauen Preissteigerungen von etwa 16 Prozent angekündigt. Der Versicherer will aber die alten Frauentarife bis 20. Dezember anbieten.
In der Branche sind auch noch stärkere Erhöhungen im Gespräch. Allianz und Zurich nannten uns Spannen von 30 bis 55 Prozent Aufschlag für Frauen, Europa spricht von 33 Prozent.
Frauen, die eine Risikolebenspolice brauchen, sollten daher jetzt abschließen. Männer können warten. Für sie wird es bald billiger. Sie können aber auch bei den günstigen Anbietern aus unserem Test fragen, ob diese die Preissenkung vorziehen.
Das haben CosmosDirekt und Huk24 bereits getan. Die von uns stichprobenartig befragten Versicherer sprechen von Nachlässen zwischen 2 und 21 Prozent.
Sicherheit für Angehörige
Sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung, wenn Angehörige abzusichern sind. Vor allem junge Familien brauchen Geld, wenn der Hauptverdiener stirbt. Aber auch wenn der Partner stirbt, der sich um die Kinder kümmert, benötigt der andere Geld für die Betreuung der Kinder und für ihre Ausbildung. Erst recht ist die Police nötig, wenn Schulden für eine Immobilie zu tilgen sind.
Eine gesetzliche Rente bekommen Hinterbliebene nur, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Und diese Renten sind knapp:
Große Witwenrente: Das sind 55 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen. Gezahlt wird, wenn die Witwe oder der Witwer über 45 Jahre sind oder erwerbsgemindert oder wenn sie ein minderjähriges oder behindertes Kind haben. In Altfällen – bei Heirat vor 2002 und wenn ein Ehepartner vor 1962 geboren wurde – sind es 60 Prozent
Kleine Witwenrente: Sie beträgt 25 Prozent. Gezahlt wird nur 24 Monate lang, in Altfällen unbegrenzt.
Waisenrente: Halbwaisen erhalten 10 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sind beide Eltern tot, gibt es 20 Prozent. Gezahlt wird bis zur Volljährigkeit, bei Kindern in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr.
Verträge für kleines Geld
Risikolebenspolicen können preiswert sein. Nur 78 Euro im Jahr zahlt eine 34-jährige Nichtraucherin bei der Hannoverschen für einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit und 150 000 Euro Versicherungssumme. Ein Blick in die Tabelle zeigt: Teure Policen kosten fast das Dreifache.
Je geringer die Summe und je kürzer die Laufzeit, desto günstiger die Police. Der Preis richtet sich außerdem nach Lebenserwartung und Gesundheitszustand: Junge zahlen weniger als Ältere, Gesunde weniger als Kranke, Nichtraucher oft nur halb so viel wie Raucher. Einige Versicherer akzeptieren Kunden als Nichtraucher, die seit einem Jahr nicht mehr qualmen, andere verlangen zehn Jahre Abstinenz.
Gefahrenträchtige Berufe wie Dachdecker oder Feuerwehrmann kosten einen Aufpreis, ebenso Hobbys wie Reiten, Drachenfliegen, Motorrad- oder Skifahren.
Auch da wird nachgehakt: Bleibt ein Bergsteiger unter 3 000 Meter? Klettert er nur in Europa und Nordamerika oder auch anderswo? Geht der Hobbytaucher weiter runter als 40 Meter? Ist der Kunde Freizeitreiter oder Springreiter? Fährt der Skifahrer auch außerhalb der Europäischen Union?
Risiko, wo keines ist
Nicht alle Gesellschaften nehmen für all diese Risiken Zuschläge. Deshalb sollten Kunden vor Vertragsabschluss Angebote von mehreren Versicherern einholen.
Einige Gesellschaften unterstellen ein Risiko, wo kaum ein Kunde es erwarten würde. Beispiel Huk24: Unsere 34-Jährige Modellkundin zahlt als Verwaltungsfachangestellte nur 81 Euro im Jahr. Wäre sie Büroangestellte, müsste sie 142 Euro zahlen.
Übergewichtige zahlen mehr
Auch das Körpergewicht zählt. Wer zu viel auf die Waage bringt, zahlt mehr. Alle 33 Gesellschaften im Test wollen von Neukunden Gewicht und Körpergröße wissen. Entscheidend ist der Body-Mass-Index (BMI), der aus Größe und Gewicht errechnet wird. Werte zwischen 20 und 25 gelten als normal. Darüber beginnt Übergewicht. Einen BMI von 25 hat beispielsweise ein Mann mit 1,80 Metern und 81 Kilo Gewicht.
Ab BMI 30 beginnt krankhaftes Übergewicht, die Adipositas. Das wären bei dem 1,80-Meter-Mann 97 Kilo. Dafür nehmen alle Versicherer einen Risikozuschlag, die Asstel sogar schon bei einem BMI über 27. Bei Kunden in fortgeschrittenem Alter akzeptieren einige Anbieter höhere Werte. Berechnet wird der BMI so:
Beispiel: 1,60 Meter Körpergröße, 60 Kilo Gewicht. Jetzt die Körpergröße mit sich selbst multiplizieren, also 1,60 mal 1,60 ergibt 2,56. Dann 60 geteilt durch 2,56. Das ergibt den BMI 23,4.
Die Höhe der Zuschläge für Übergewicht ist unterschiedlich. CosmosDirekt schlägt meist etwa 30 Prozent auf. Bei besonders hohen BMI-Werten wird auch mal individuell berechnet.
Viele Fragen zur Gesundheit
Vor allem werden Zuschläge fällig, wenn die Gesundheit beeinträchtigt ist. Das checken die Versicherer mit einem dicken Fragenkatalog. Bei Vorerkrankungen verlangen sie Zuschläge oder schließen diese Erkrankung aus: Ist sie später die Todesursache, zahlt der Versicherer nicht. Wenn möglich, sollten Kunden solche Ausschlüsse vermeiden und lieber einen Risikoaufschlag zahlen.
Auf jeden Fall sollten sie bei der Wahrheit bleiben und alles angeben, auch häufige Arztbesuche. „Im Versicherungsfall prüfen die Gesellschaften gründlich und starten Kontrollabfragen auch bei Ärzten, bei denen der Kunde schon seit Jahren nicht mehr war“, berichtet Experte Michael Wortberg, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Hohe Versicherungssumme wählen
Bleibt die Versicherungssumme unter einer Grenze, oft 250 000 Euro, reichen den meisten Gesellschaften die Gesundheitsfragen. Ist der Betrag höher, wollen sie ein ärztliches Attest, ein Belastungs-EKG oder einen Bluttest. Wer da Probleme haben könnte, sollte sich einen Anbieter suchen, der die Grenze höher zieht. Bei der Huk24 zum Beispiel sind es 400 000 Euro.
Ist ein Kunde älter als der 34-Jährige im Modellfall, ist oft schon bei niedrigeren Summen eine Gesundheitsprüfung nötig. Dennoch sollten Kunden die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Sie sollte etwa beim dreifachen Bruttojahresverdienst liegen, besser beim fünffachen. Wer zunächst nur eine kleine Summe abschließt und sie später erhöhen will, zum Beispiel nach Heirat oder Hauskauf, sollte auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Sie stellt sicher, dass der Kunde dann keine neue Gesundheitsprüfung machen muss.
Viele Paare, die sparen wollen, wählen die Variante „Verbundene Leben“. Dann haben sie nur einen Vertrag, der für beide Partner gilt. Die Auszahlung gibt es nur einmal, sobald einer stirbt. Und bei einer Trennung kann es schwierig werden. Außerdem sind bei einigen Versicherern zwei separate Verträge noch günstiger. Schließen Nichtraucher im Modellfall in der Tabelle zum Beispiel bei Ergo Direkt zwei Verträge ab, würden sie nur 366 Euro zahlen.
Laufzeit genau kalkulieren
Knapper kalkulieren können Versicherte die Laufzeit. Sie hängt davon ab, wie lange Angehörige abzusichern sind. Oft reicht die Zeit, bis die Kinder aus dem Haus sind und der Partner wieder arbeiten kann.
Bei den Leistungen gibt es keine großen Unterschiede. Teure Angebote bieten kleine Extras, die wohl vor allem einen höheren Preis rechtfertigen sollen. Zum Beispiel ein „Kinderbonus“, der 20 Prozent mehr Auszahlung in den ersten sechs Monaten nach einer Geburt bietet. Kunden wählen besser gleich eine ausreichende Summe.
Keine Alternative: Kapitalversicherung
Viele Vertreter raten Kunden zu einer Kapitallebensversicherung, gern mit dem Argument: „Dann ist Ihr Geld nicht verloren, Sie erhalten auch eine Auszahlung, wenn Sie nicht sterben.“ Die Risikolebensversicherung zahlt tatsächlich nur bei Tod.
Doch auch die Kapitalvariante ist nichts anderes als eine Risikolebenspolice – nur mit angehängtem Sparvertrag. Auch bei ihr ist der Beitragsteil verloren, der in die Risikovorsorge fließt. Da ist es besser, Versichern und Sparen zu trennen: also eine Risikolebenspolice abschließen und einen Sparvertrag, zum Beispiel bei der Bank.