Risikolebensversicherung Lunge frei

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Nichtraucher zahlen deutlich weniger für den Risikoschutz. Wer die Wahrheit beschönt, riskiert die Absicherung seiner Familie.

Über drei Dinge können sich Nichtraucher freuen: Sie leben länger, geben kein Geld für Zigaretten aus und zahlen niedrigere Beiträge für eine Risikolebensversicherung. Diese Versicherung ist für jeden wichtig, der seine Familie im Todesfall finanziell absichern möchte. Und auch für die Absicherung von Darlehen verlangen Banken unter Umständen diesen Schutz.

Eine Risikolebensversicherung zahlt nur, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit des Vertrags stirbt. Weil kein Kapital angespart wird, kann mit vergleichsweise geringen Beiträgen Familie oder Darlehen abgesichert werden. Grundlage der Beitragsberechnung ist die statistische Wahrscheinlichkeit, innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags zu sterben. Nach einer Sterbetafel, wie sie von den Versicherungen benutzt wird, sterben 11,4 von 1.000 rauchenden Männern im Laufe ihres fünfzigsten Lebensjahres. Bei den nikotinfreien Altersgenossen hingegen ist die Zahl nicht einmal halb so groß.

Das geringere Risiko geben die Nichtrauchertarife an die Versicherten weiter. Der Vergleich der Risikolebensversicherungen hat gezeigt, dass der Beitragsunterschied erheblich ist. Für einen konstanten Todesfallschutz von 100.000 Mark verlangt beispielsweise der Direktversicherer Europa heute von einem 33-jährigen Mann im allgemeinen Tarif 236 Mark Jahresbeitrag bei 20 Jahren Laufzeit. Ein Nichtraucher zahlt dafür etwas mehr als die Hälfte: 126 Mark.

Der Beitragsvorteil für Nichtraucher ist meist erheblich. Da ist so mancher Gelegenheitsraucher versucht, die Realität ein wenig zu schönen und sich auf dem Aufnahmeantrag der Versicherung zum Nichtraucher zu erklären. Im Ernstfall setzt er damit seine Hinterbliebenen der Gefahr aus, nach seinem Tod schlecht versorgt zu sein oder mit dem durch den Risikoschutz abgesicherten Darlehen im Regen zu stehen.

Vertrauen ist gut ...

Der Aufnahmeantrag zu einer Risikolebensversicherung mit Nichtrauchertarif enthält immer eine Nichtrauchererklärung. Diese Selbstauskunft des Versicherten genügt meistens bei kleineren Versicherungssummen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich jedoch das Recht vor, diese Erklärung und Nachweise alle fünf bis zehn Jahre erneut zu verlangen. Als Nichtraucher darf sich bezeichnen, wer seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung keinen Tabak zu sich genommen hat und das auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Seltenere Produkte wie Schnupf- und Kautabak sind damit bei einigen Versicherern ebenso gemeint wie Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen. Auf die Menge kommt es nicht an. Auch nicht darauf, ob und wie viel man früher einmal geraucht hat. Es zählt nur, ob der geforderte Zeitraum völlig nikotinfrei war oder nicht.

... Kontrolle ist besser

Ein unbestechlicher Verräter von Nikotin ist sein Abbauprodukt Cotinin. In der Regel wird der Cotininwert mit einer Urinprobe bestimmt. Gewohnheitsraucher haben bei diesem Test keine Chance. Der Arzt kann aus dem Ergebnis sogar die Menge der am Tag gerauchten Zigaretten errechnen. Auch eine Party, auf der man ausnahmsweise ein paar Zigaretten geraucht hat, verrät sich noch mehrere Tage später durch den Cotininwert.

Weiter gehende Sicherheit über den Antragsteller kann sich die Gesellschaft durch eine Anfrage beim Hausarzt verschaffen. Bei höheren Versicherungssummen muss sich der Antragsteller einer großen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Ontos beispielsweise verlangt das bei einer Versicherungssumme von mehr als 350.000 Mark von jedem Antragsteller, bei über 50-Jährigen schon bei mehr als 250.000 Mark. Sollte das ärztliche Zeugnis Zweifel offen lassen, können weitere Spezialuntersuchungen wie zum Beispiel eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG verlangt werden.

Fast immer schwarz oder weiß

Den Gelegenheits- oder Partyraucher kennen die meisten Versicherer nicht. Lediglich der Direktversicherer Cosmos will es genauer wissen: Im Aufnahmeantrag wird der Kunde nach seinem durchschnittlichen Zigarettenkonsum pro Tag gefragt. Dies wird dann bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Konsequenz der Falschauskunft

Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass eine Versicherungsgesellschaft geringem Zigarettenkonsum auf die Spur kommt, ist Schummeln verboten. Fliegt der Schwindel auf, weil die Versicherung Nachweise verlangt oder der Versicherte einen Herzinfarkt oder andere rauchertypische Krankheiten bekommt, riskiert der Kunde im schlimmsten Fall den kompletten Versicherungsschutz. Die bereits eingezahlten Beiträge gehen in diesem Fall verloren. Auf jeden Fall reduziert sich der Anspruch auf die Summe, die ein Raucher bei gleicher Beitragshöhe erhalten hätte. Im Ernstfall eine böse Überraschung für die Familie, die damit eigentlich abgesichert werden sollte.

Gewohnheitsänderungen

Wer während der Laufzeit eines Vertrags mit Nichtrauchertarif zum Glimmstengel greift, ist verpflichtet, dem Versicherer das anzuzeigen. In der Regel wird mit der nächsten Beitragsfälligkeit dann der Rauchertarif für die vereinbarte Deckungssumme fällig. Europa Leben gewährt in diesem Fall noch zwei Monate Versicherungsschutz zu den alten Konditionen, anschließend ist auch hier der Raucherbeitrag fällig. Ontos reagiert bereits zum nächsten Monatsersten nach Eingang der Meldung.

Vielleicht ist die zu erwartende Verteuerung aber auch eine gute Motivation, mit dem Qualmen schnell wieder Schluss zu machen. Denn auch umgekehrt kann man anzeigen, wenn man die Sucht überwunden hat. Nach Ablauf des geforderten Abstinenzzeitraums gewähren die Versicherungen auch ehemals passionierten Rauchern den günstigen Nichtrauchertarif, allerdings im Zweifelsfall nur mit erneutem ärztlichen Zeugnis.

Besonderes aus Coburg

Einige Besonderheiten weist der neue Nichtraucherschutz der Huk-Coburg auf, der in unserem Vergleich in Finanztest noch nicht vertreten war. Im Gegensatz zu den anderen Versicherungsbedingungen verlangt die Huk-Coburg ganze zwei Jahre Nikotinfreiheit vor Antragstellung. Andererseits ist sie die einzige Versicherungsgesellschaft, die von ihren Kunden keine Mitteilung verlangt, wenn man während der Laufzeit mit dem Rauchen anfängt. Auf unsere Anfrage bestätigte die Huk, dass ein Nichtraucher, der nach Vertragsabschluss das Rauchen beginnt, auch weiterhin versichert ist.

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