Ein Versicherer hat keinen Anspruch auf Auskünfte eines Arztes, wenn dessen inzwischen verstorbener Patient ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden hat. Diese ärztliche Pflicht gelte auch über den Tod hinaus, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 W 37/14). Der Versicherer wollte das Geld aus einer Risikolebensversicherung nicht an die Hinterbliebenen zahlen, weil der Versicherte die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet habe. Dazu sollte der Arzt vor Gericht aussagen. Doch er lehnte ab und der Versicherer scheiterte vor Gericht.
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