
Auch gegen die Sparkasse Ulm hatte die Verbraucherzentrale geklagt. © picture alliance / Jochen Tack
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Riester-Sparern, sich gegen unzulässige Kosten zu wehren. Es geht um Vertragsklauseln mit unbestimmten Angaben zur Höhe anfallender Kosten bei Beginn der Rentenphase. Solche Klauseln sind in den meisten von Sparkassen vertriebenen Vorsorge-Plus-Verträgen enthalten. Die Verbraucherzentrale hat bereits mehrere Klagen gegen Sparkassen eingereicht und vor zwei Gerichten recht bekommen.
Unzulässige Klauseln bei Sparkassen und Volksbanken
Viele Vorsorge-Plus-Verträge der Sparkassen enthalten problematische Bestimmungen. Auch bei Verträgen, die über Volksbanken abgeschlossen wurden, gibt es nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässige Klauseln.
Verbraucherzentrale: Riester-Verträge rechtzeitig prüfen
Die Verbraucherzentrale rät Riester-Sparern, ihre Verträge bereits vor Beginn der Rente zu überprüfen. Finanzinstitute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, auf die sie vorvertraglich hingewiesen haben und die rechtmäßig sind. Kunden müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Auszahlung über konkrete Kosten informiert werden.
Höchstrichterliche Klärung steht noch aus
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist, der Bundesgerichtshof hat sich noch nicht mit den Kostenklauseln beschäftigt.
Tipp: Mehr Details zu den Klauseln finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort steht auch ein Musterbrief, mit dem Sie bei Ihrer Bank Einspruch gegen die Kosten erheben können.
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