
Generali-Kunde Thomas Meentzen wehrte sich erfolgreich gegen zu hohe Kosten für seine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung.
Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung sollten aufpassen und zu hohe Abschlusskosten zurückfordern. Der Versicherungsombudsmann hilft dabei – oder eine Klage. Finanztest schildert zwei Fälle, in denen es Versicherungskunden gelungen ist, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen.
Fall 1: Ombudsmann hilft
Erneut hat ein Generali-Kunde mit einer Riester-Rentenversicherung zu viel gezahlte Abschlusskosten zurückerhalten. Nach seiner Beschwerde beim Versicherungsombudsmann bekam Kunde Lars Beengaard 315,20 Euro Kosten erstattet.
Erst wiegelt Generali ab ...
Die „einmalig anfallenden einkalkulierten Abschlusskosten“ seines Vertrags würden „gleichmäßig auf die ersten fünf Versicherungsjahre“ nach Vertragsschluss im Dezember 2012 verteilt, so die bei Vertragsbeginn ausgehändigte Kosteninformation der Generali. Als der Versicherer auch danach noch Abschlusskosten einbehielt, fragte Beengaard nach. Im März 2019 antwortete die Generali, dass die Abschlusskosten „mindestens über fünf Jahre verrechnet“ werden. „Das heißt, dass auch ein längerer Zeitraum möglich ist.“ „Mindestens“ steht allerdings nicht in der Kosteninformation.
... dann lenkt Proxalto ein
Die Generali hat ihren Lebensversicherungsbestand inklusive der staatlich geförderten Riester-Verträge an die Viridium-Gruppe ‧verkauft, Beengaards Gesellschaft firmiert nun unter dem Namen Proxalto. Zwar schrieb dieses Unternehmen dem Ombudsmann, „dass die zum Beginn des Vertrags angefallenen Abschlusskosten korrekt ausgewiesen wurden“, doch erstatte es die „überrechnungsmäßigen Abschlusskosten“, die ab dem sechsten Versicherungsjahr berechnet worden sind.
Fall 2: Erstattung vor Gericht erstritten
Thomas Meentzen, ein anderer Generali-Kunde mit Riester-Vertrag, erstritt vor Gericht 219 Euro plus Zinsen. Der Riester-Kunde aus dem niedersächsischen Twistringen klagte und sein Rechtsanwalt Harald Weymann erreichte beim Amtsgericht Syke ein Anerkenntnisurteil (Az. 25 C 830/18). Der Versicherer durfte nur in den ersten fünf Jahren seit Vertragsbeginn im Jahr 2010 Abschluss- und Vertriebskosten nehmen. Solche Kosten, die auch 2015 und in den folgenden Jahren noch angefallen waren, musste der Versicherer erstatten: insgesamt knapp 219 Euro plus Zinsen. Dieses Urteil hatte die Generali noch als „Einzelfall“ abgetan.
Intransparente Bedingungen
„Ich habe erfolglos in den Vertragsbedingungen nach einer klaren Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten gesucht“, sagt Meentzen. „Auch der Vermittler, der die Versicherung verkauft hat, konnte mir nicht helfen.“ Wesentlich zur Verwirrung beigetragen hat, dass die Kostendarstellung im Vertrag erheblich abweicht von der Darstellung in den Standmitteilungen, die der Kunde in den folgenden Jahren erhalten hat.
Transparente Standmitteilung
In den jährlichen Standmitteilungen bis 2014 stand klar und deutlich: „Die Abschluss- und Vertriebskosten Ihrer Versicherung entfallen grundsätzlich nach spätestens 5 Jahren.“ Dies gelte auch für alle „Erhöhungen durch Sonderzahlungen“. Das Gericht stellte nun klar, dass die Generali nach fünf Jahren keine weiteren Abschlusskosten mehr vom Beitrag „in Abzug bringen darf und sich dieses Verbot auch auf die jährlichen staatlichen Zulagen erstreckt“.
Kunden sollten ihren Vertrag prüfen
Kunden sollten prüfen, ob die Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten in den Vertragsbedingungen transparent ist und nicht von den Angaben in den ersten Standmitteilungen nach Vertragsschluss abweicht. Wenn dies doch der Fall ist, sollten Kunden zu viel gezahlte Kosten zurückverlangen.
Leseraufruf: Schreiben Sie uns!
Zahlen auch Sie zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten für Ihren Riester-Vertrag? Haben Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft reklamiert? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen! Schreiben Sie bitte eine Mail an riestervertrag@stiftung-warentest.de.
Aufsicht unterbindet zu hohe Abschlusskosten
Doch nicht nur bei einer intransparenten Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten können Kunden Geld zurückverlangen. Das Bundesfinanzministerium bemängelte 2019, dass Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung unter bestimmten Umständen bei einigen Gesellschaften generell zu viel Abschlusskosten zahlen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Mutter ihre Eigenbeiträge reduziert hat, weil nun zusätzlich die Kinderzulagen in den Vertrag fließen. Sind die Kinder älter, zahlt sie wie vorher wieder einen höheren Beitrag. Dann waren erneut Abschlusskosten fällig. (Mehr dazu in unserer Meldung Riester-Rente: So können Sie doppelte Provisionen zurückfordern.) Betroffen von zu hohen Kosten waren beispielsweise Kunden der Allianz, des Volkswohl Bundes und der Barmenia. Die Finanzaufsicht Bafin hat die Versicherer aufgefordert, die Praxis „doppelter Abschlusskosten“ zu beenden.
Erstattungsanspruch verjährt nicht
Leider müssen die Versicherer die zu viel kassierten Kosten nicht von sich aus erstatten. Die Kunden müssen auch hier selbst aktiv werden und dies verlangen. Ihre Ansprüche verjähren nicht.
Diese Meldung ist am 8. Dezember 2020 auf test.de erschienen. Sie wurde am 11. Februar 2021 aktualisiert.