[Stand: 30.11.2017] Seit 1. Januar 2017 müssen Anbieter von Riester-Verträgen ihren Kunden ein Produktinformationsblatt (Pib) aushändigen, in dem sie über Chancen, Risiken und Kosten informieren.
Chancen-Risiko-Klassen
Zunächst werden die Riester-Produkte in Chancen-Risiko-Klassen (CRK) eingeordnet. Das übernimmt die neu geschaffene unabhängige Produktinformationsstelle Altersvorsorge (Pia). Sie simuliert dazu je 10 000 Vertragsabläufe für vier Laufzeiten. Die Chancen ergeben sich aus dem Durchschnitt aller Ergebnisse, das Risiko aus dem Schnitt der 2 000 schlechtesten. Insgesamt gibt es fünf Chancen-Risiko-Klassen, in CRK 1 ordnen sich die klassischen Rentenversicherungen ein. Riester-Fondsverträge liegen zwischen CRK 2 und CRK 4. Die Klassengrenzen verlaufen fließend und ändern sich je nach Vertragslaufzeit.
Kosten
Für die Kostenberechnung durch die Anbieter gibt der Gesetzgeber eine Vorkostenrendite vor, die umso höher ausfällt, je höher die Chancen-Risiko-Klasse ist. Ausgewiesen werden die Effektivkosten. Das ist die Renditeminderung, die durch die Kostenabzüge verursacht wird.
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Liebe Stiwa,
es heißt: "Immer wieder bucht die Zulagenbehörde bei Riester-Kunden bereits gewährte staatliche Förderungen ganz oder teilweise wieder zurück." So auch bei mir. Erst auf Antrag erhielt ich meine mir zustehenden Zulagen nach Jahren wieder komplett zurück.
Was mir jedoch nicht klar war: wird eine Zulage vollständig zurückgefordert und später wiedergewährt, so gilt dies als neue Zulagenzahlung. Die Erträge der ersten Zahlung verbleiben im ungeförderten Topf. Erst mit der Wiedergewährung kann diese Zulage wieder Erträge im geförderten Topf erwirtschaften.
Laut BMF (GZ IV C 3 – S 2257-b/10/10008) gilt, dass die Erträge und Wertsteigerungen, die auf zu Unrecht gezahlte und dementsprechend später zurückgeforderte Zulagen entfallen, als ungefördertes Altersvorsorgevermögen zu behandeln sind. Die auf diesen Erträgen und Wertsteigerungen beruhenden Leistungen unterliegen in der Auszahlungsphase der ungünstigen Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Satz 2 anstelle von Satz 1 EStG.
@jkskj: Es gibt nicht den einen Rat, der für alle gilt. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht zur Auswertung unserer Leserumfrage. Auch wenn Sparer unzufrieden mit ihren Verträgen sind: Die Riester-Rente lohnt sich bei denjenigen, die die volle staatlichen Förderung mitnehmen – selbst bei Verträgen, die nur noch wenig Verzinsung bringen. Jedoch können Sie die Renditeaussichten der Riester-Fondssparpläne nicht mit einem freien ETF-Fondssparplan vergleichen, der ohne Beitragsgarantie und ohne lebenslange Rente daherkommt. Die Riester-Rente wurde geschaffen, um mit privaten Einzahlungen die Lücke zu schließen, die die Riester-Reform in die gesetzliche Rentenversicherung gerissen hat. Deswegen lohnt sie sich vornehmlich für diejenigen, die sehr alt werden.
www.test.de/Riester-Rente-Riester-die-grosse-Analyse-5767485-0
Wie schätzen sie eigentlich die Lage bei älteren Riester-Fondssparplänen ein? Meine Frau und ich besparen z. B. seit 2009 die "alte" DEKA-Bonusrente (DE0005424519). Die scheidet zwar nicht berauschend ab (z.B. in Ihrem Fondsbeobachter), aber im Großen und Ganzen sind wir mit der Wertentwicklung und den Zulagen (v.a. für Kinder) noch recht zufrieden. Wäre hier ein Wechsel zu einem Riester Fondssparplan überhaupt zu empfehlen, oder lohnt es sich noch zu warten, wie die Bundesregierung das Thema Altersvorsorge in Bezug auf die Riesterrente angeht? Ergänzend sei hinzugefügt, dass wir privat nicht nur mit Riester ergänzend vorsorgen sondern auch z.B. ETF besparen.
wo soll ich da nur anfangen...Also das erste ist das ALLE Banker und Vertreter (Makler/Einfirmen oder Mehrfachagenten) sich weiterbilden müßen, sonst verlieren sie die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes. 2. Sie haften für Ihre Aussagen, bei einigen "Vermögensberatern" wäre ich vorsichtig... Test.de hat immer darauf hingewiesen das Versicherungen SOOO teuer wären, teilweise richtig. Richtig ist aber auch das dass eingezahlte Geld garantiert wird, das die Rente und deren Höhe garantiert ist (nicht die Überschüsse), der gemeine Bank oder Fondsparplan kann das nicht, der schließt bei Rentenbeginn eine Rentenversicherung ab, und keiner weiß wie hoch dann zum Beispiel der Rentenfaktor ist (je 10.000 €) beim Abschluss mit einer Versicherung direkt weiß man das IMMER. Frohes Neues Jahr
Hallo Community,
also ich lasse mich seit 7 Jahren von einem freien Berater Beraten und ich denke das macht den Unterschied aus. Mir ist von Anfang an Klar gewesen was im vertrag enthalten ist. Die Informationen erhalte ich alle von meinem Berater und das Inklusive. Ohne das ich zum Juristen Renne oder Leute die ich stündlich bezahlen muss, damit ich dann die Informationen hören kann.
Das macht den unterschied aus zu all den Menschen die halt alles auf eigene Faust regeln oder zum eingestaubten Bankberater oder Vertreter gehen der sich nie weitergebildet hat.
Ich kann euch nur empfehlen sich jemanden zu suchen dem Ihr vertraut. Löst viele Probleme und lässt sie erst garnicht entstehen.
VG