
Jan Vesper ist besorgt: Die garantierte Rente seiner Riester-Versicherung ist drastisch gesunken. Denn seit Jahren fließen keine Zulagen. „Jahrelang fließen trotz Antrag keine Riester-Zulagen – das verstehe ich nicht.“ © Stefan Korte
[Stand: 22.1.2019] Wer bei CosmosDirekt online eine Riester-Rentenversicherung abschließen möchte, erhält den Hinweis, dass der Versicherer die Riester-Rente „bis auf weiteres“ nicht anbietet. Kein Einzelfall. Die Stiftung Warentest hat sich den Markt für klassische Riester-Rentenversicherungen angeschaut und festgestellt: 17 Jahre nach Einführung ist diese Vorsorgeform ein Auslaufmodell – es gibt nur noch 15 Angebote. Vor zehn Jahren waren es noch 53. Es gibt weniger Garantien, und öfter Ärger mit Altverträgen.
Auch auf alte Verträge ist nicht immer Verlass
Planbar, sicher, bequem – solche Angebote gibt es kaum noch. Leserzuschriften zeigen: Auch auf alte Verträge ist nicht immer Verlass. Das haben wir zum Anlass genommen, uns den Markt für klassische Riester-Rentenversicherungen noch einmal genauer anzuschauen.
Unser Rat
Neuvertrag. Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen macht die Riester-Rente attraktiv. Eine Riester-Rentenversicherung eignet sich aber nur, wenn Sie etwa 50 Jahre alt sind und den Vertrag bis zur Rente durchhalten. Bei weniger als 15 Jahren bis zum Ruhestand lohnt er sich wegen der hohen Anfangskosten nicht. Wenn Sie in diesem Alter noch riestern möchten, kommt ein Banksparplan infrage. Allerdings gibt es auch hier kaum noch Angebote.
Laufender Vertrag. Wechseln Sie keine seit Jahren laufende Versicherung, denn die garantierte Mindestverzinsung ist heute viel niedriger. Bei Neuabschluss gibt es nur noch einen Garantiezins von 0,9 Prozent. Zudem bekommen Sie gezahlte Abschlusskosten nicht zurück. Erhöhen Sie Ihren Eigenbeitrag, weil Ihr Gehalt steigt oder eine Kinderzulage wegfällt, bestehen Sie dafür auf der bei Vertragsschluss geltenden Verzinsung. Es sei denn der Vertrag sieht transparent und eindeutig die aktuelle Verzinsung vor.
Zulagen. Ohne die volle Förderung lohnt sich die Riester-Rente nicht. Dafür müssen Sie jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Ihren Vertrag einzahlen. Je mehr Zulagen Sie bekommen, desto geringer ist Ihr Eigenbeitrag. Die Grundzulage von 175 Euro kann jeder bekommen. Für jedes Kind gibt es außerdem 300 Euro Kinderzulage (185 Euro für vor 2008 Geborene). Entscheidend für Ihren Beitrag 2019 ist das Gehalt von 2018. Es steht in der Jahresmeldung 2018 zur Sozialversicherung.
Klassische Riester-Versicherung bietet garantierte Rente ...
„Klassische Versicherung“ bedeutet: Der Versicherer investiert die monatlichen oder jährlichen Sparbeiträge des Kunden ohne Risiko. Er legt sie also beispielsweise nicht in Aktienfonds an, sondern in fest verzinsliche Anlagen. Später fließt eine lebenslange Rente, mit der ein Kunde schon bei Vertragsbeginn planen kann. Ein Sparer bekommt garantierte Zinsen in seiner Ansparphase und später eine garantierte Rente. Bei einer guten Anlagestrategie kommen noch Überschüsse obendrauf, die das Unternehmen am Kapitalmarkt erwirtschaftet.
... die private Rentenversicherung nicht
Auch bei einer privaten Rentenversicherung ist das so. Der wesentliche Unterschied zum Riester-Vertrag: Ein Anbieter muss bei Vertragsbeginn nicht fest zusagen, dass die garantierte Leistung mindestens so hoch ist wie die eingezahlten Beiträge. Hat der Versicherer hohe Kosten, die vom Beitrag abgehen, kann beim privaten Vertrag am Ende weniger als das Eingezahlte herauskommen.
Viele Versicherer bieten keine klassischen Riester-Tarife mehr an
Bei der Riester-Rente dagegen muss ein Anbieter schon bei Vertragsbeginn garantieren, dass am Ende der Ansparphase mindestens Beiträge plus staatlichen Zulagen da sind und für eine Rente zur Verfügung stehen. So steht es im Gesetz. In Zeiten niedriger Zinsen schaffen dies viele Versicherungsgesellschaften jedoch nicht. Die Folge: Viele Gesellschaften bieten gar keinen klassischen Riester-Tarif mehr an. Andere haben nur noch Verträge mit einer Ansparphase von mehr als 20 Jahren.
Teure Abschlusskosten
Der Grund: Abschlusskosten werden meist gleich in den ersten fünf Vertragsjahren vom Beitrag abgezogen. Wenn sie bezahlt sind und mehr vom Beitrag fürs Sparen übrig bleibt, sind es bei einer kurzen oder, je nach Versicherer, selbst bei einer mittleren Vertragslaufzeit nicht mehr viele Jahre, in denen sich die Beitragskraft voll auswirkt. So kann ein 47-Jähriger, der noch 20 Jahre bis zur Rente sparen möchte, bei teuren Versicherern wie Targo, Familienfürsorge oder LVM gar keinen Vertrag abschließen.
Neue Verträge mit weniger Garantie ...
Dabei war die klassische Riester-Rente einst der Verkaufsschlager unter den Riester-Produkten, denn ihre Kunden schätzen Sicherheit, Planbarkeit und Bequemlichkeit bei der Altersvorsorge. Zwar steht die klassische Variante mit insgesamt 6,2 Millionen Verträgen weiterhin an der Spitze der Riester-Statistik, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch 2017 kamen nur noch knapp 45 000 klassische Policen dazu. Zahlen für 2018 gibt es noch nicht. 2 700 Neuabschlüsse sind fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in Fonds fließen. Und 236 000 Neuverträge sind „Mischformen mit Garantien“, so GDV-Sprecher Christian Ponzel.
... und mehr Risiko für den Kunden
Diese bieten aber weniger Sicherheit und mehr Risiko für den Kunden. Bei manchen der „Mischformen“ fließen beispielsweise nicht die Beiträge, sondern nur die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds oder in Indexbeteiligungen am Aktienmarkt. So soll der Kunde „die Chance auf eine attraktive Rendite haben“, wie es in der Werbung heißt. Doch bei Vertragsbeginn schaut der Kunde ins Dunkle: Nicht nur seine künftige Überschussbeteiligung ist ungewiss, sondern auch der zusätzliche „Renditehebel“ per Fonds oder Indexbeteiligung und die spätere Rente. Der Kunde trägt also ein dreifaches Risiko. Außerdem ist die anfangs garantierte Rente geringer als bei klassischen Verträgen.
Probleme mit laufenden Verträgen
Probleme gibt es nicht nur mit Neuverträgen. Auch Sparer, die bereits vor Jahren eine klassische Riester-Rentenversicherung mit einer sicheren Verzinsung abgeschlossen haben, können sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass in der langen Zeit bis zur Rente alles glatt läuft. Immer wieder wenden sich Leser an uns, weil sie Probleme mit laufenden Verträgen haben. Viel Ärger gibt es zum Beispiel mit dem komplizierten Zulagenverfahren. So auch bei unserem Leser Jan Vesper, seit 2007 Riester-Kunde bei CosmosDirekt. 230 Euro Rente garantierte ihm der Versicherer zu Vertragsbeginn. In der Standmitteilung für 2018 sind aber es nur noch 202 Euro. Hintergrund: Zunächst bekam Vesper seine Grundzulage und eine Kinderzulage (siehe Unser Rat). Als zwei weitere Kinder geboren wurden, beantragte er weitere Kinderzulagen. Seinen Eigenbeitrag setzte der 47-jährige Familienvater entsprechend herab – im Vertrauen darauf, dass drei Kinderzulagen in den Vertrag fließen und sich an der Garantie nichts ändert. Er investierte den maximalen Beitrag für die maximale Förderung – 2 100 Euro im Jahr, 960 Euro davon über staatliche Zulagen.
Ärger mit der Zulagenstelle
Doch trotz Dauerzulagenantrag sind seit 2013 zwar jedes Jahr Eigenbeiträge, aber nur einmal Zulagen geflossen. Daher die reduzierte garantierte Rente. Das Problem: Zulagen werden erst berücksichtigt, nachdem sie von der Zulagenstelle überwiesen worden sind. Zwar informierte CosmosDirekt den Kunden in der jährlichen Mitteilung fürs Finanzamt, dass „Zulagen in Höhe von 0,00 Euro berücksichtigt“ worden sind. Diese Information ging in dem eng beschriebenen Brief jedoch unter. Kunden müssen die jährlichen Informationen vom Versicherer also genau lesen. Es reicht nicht, sich auf den Dauerzulagenantrag zu verlassen. Als Vesper bei CosmosDirekt nach dem Grund für die geringere Garantie fragte, erhielt er am 19. November 2018 zwar eine wortreiche Antwort, allerdings ohne die wesentliche Information, dass seit 2013 gar keine Zulagen mehr fließen. Vesper will nun bei der Zulagenstelle nachfragen.
Vertragsänderung bei Debeka
Andere Anbieter, wie die Debeka, drehen bei laufenden Verträgen an der garantierten Verzinsung. Viele Kunden sind entrüstet, darunter unsere Leser Sylvia Heuberg, Tobias Hartkorn, Nils Bernhard und Kerstin Kutzer. Sie haben seit vielen Jahren klassische Verträge und im Laufe der Jahre ihre Eigenbeiträge erhöht – etwa weil ihr Gehalt gestiegen oder eine Kinderzulage weggefallen war. Um weiter die maximale Förderung zu bekommen, haben sie dann den Beitrag mit eigenem Geld aufgefüllt. Der Knackpunkt hier: Welcher Zins gilt für diese Erhöhungsbeiträge? Bis 2016 hat die Debeka sie mit dem jeweils bei Vertragsschluss geltenden Garantiezins von 3,25 Prozent, 2,75 oder 2,25 Prozent verzinst – je nach Jahr des Vertragsbeginns.
Eigenbeiträge nur noch mit dem aktuellen Zinssatz verzinst
Doch 2017 schickte das Unternehmen den Kunden einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Dort stand – zwischen vielen anderen Informationen zum Stand des Vertrags: Zusätzliche Eigenbeiträge werden nur noch mit dem aktuellen Zinssatz verzinst; 0,9 Prozent im Jahr 2017. Ein Kunde hat gegen diese Vertragsänderung bereits erfolgreich geklagt. Das Amtsgericht Bamberg urteilte, dass die Vertragsbedingungen die Änderung nicht hergeben (Az. 0103 C 1015/17). Der Vertrag „ermöglicht es dem Beklagten nicht, den garantierten Rechnungszins von 2,25 Prozent zu reduzieren“, heißt es im rechtskräftigen Urteil. „Im Übrigen kann sich der Kläger auch auf Vertrauensschutz berufen, da über einen Zeitraum von über neun Jahren hinweg ohne Einschränkung für sämtliche Beitragserhöhungen der garantierte Rechnungszins von 2,25 Prozent“ gewährt wurde. Die Debeka teilte uns mit, dass sie das Urteil für eine „Einzelfallentscheidung“ hält.
Hinweis auf Gerichtsurteil hilft nicht immer
Dabei ist es vielen anderen Kunden so ergangen wie dem Kläger. Doch Erfahrungen unserer Leser zeigen: Wer sich auf das Bamberger Urteil beruft und eine Verzinsung seiner Erhöhungsbeiträge mit dem ursprünglichen Garantiezins verlangt, wird von der Debeka abgewimmelt – so wie Sylvia Heuberg. Anders Kerstin Kutzer. Sie hat mit einem Schreiben vom Rechtsanwalt erfolgreich Druck gemacht. Ihre Erhöhungsbeiträge werden weiterhin mit dem ursprünglichen Garantiezins von 3,25 Prozent verzinst.
Verloren im eigenen Tarifdschungel
Weiteres Problem für die Kunden: Die Debeka hat den Vertragsteil zu den zusätzlichen Eigenbeiträgen in den vergangenen Jahren mehrfach geändert – und blickt offenbar selber nicht mehr ganz durch den Tarifdschungel. So schrieb sie ihrem Kunden Robyn Donnerhack: Erhöhungsbeiträge werden nicht mit dem bei Vertragsbeginn 2016 geltenden Garantiezins von 1,25 Prozent verzinst, sondern nur noch mit dem aktuellen von 0,9 Prozent. Auf seine Nachfrage entschuldigte sich die Debeka und teilte ihm mit, dass nach den Bedingungen seines Vertrages „alle während der Vertragslaufzeit eingehenden Eigenbeiträge mit dem vereinbarten Garantiezins von 1,25 Prozent verzinst“ werden. „Dies gilt auch für Erhöhungsbeiträge.“
Haben Sie Hinweise oder Informationen zum Thema?
Schicken Sie uns bitte eine E-Mail (riestervertrag@stiftung-warentest.de).
Mehr Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie in unserem Special Riester-Rente im Vergleich.
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Liebe Stiwa,
es heißt: "Immer wieder bucht die Zulagenbehörde bei Riester-Kunden bereits gewährte staatliche Förderungen ganz oder teilweise wieder zurück." So auch bei mir. Erst auf Antrag erhielt ich meine mir zustehenden Zulagen nach Jahren wieder komplett zurück.
Was mir jedoch nicht klar war: wird eine Zulage vollständig zurückgefordert und später wiedergewährt, so gilt dies als neue Zulagenzahlung. Die Erträge der ersten Zahlung verbleiben im ungeförderten Topf. Erst mit der Wiedergewährung kann diese Zulage wieder Erträge im geförderten Topf erwirtschaften.
Laut BMF (GZ IV C 3 – S 2257-b/10/10008) gilt, dass die Erträge und Wertsteigerungen, die auf zu Unrecht gezahlte und dementsprechend später zurückgeforderte Zulagen entfallen, als ungefördertes Altersvorsorgevermögen zu behandeln sind. Die auf diesen Erträgen und Wertsteigerungen beruhenden Leistungen unterliegen in der Auszahlungsphase der ungünstigen Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Satz 2 anstelle von Satz 1 EStG.
@jkskj: Es gibt nicht den einen Rat, der für alle gilt. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht zur Auswertung unserer Leserumfrage. Auch wenn Sparer unzufrieden mit ihren Verträgen sind: Die Riester-Rente lohnt sich bei denjenigen, die die volle staatlichen Förderung mitnehmen – selbst bei Verträgen, die nur noch wenig Verzinsung bringen. Jedoch können Sie die Renditeaussichten der Riester-Fondssparpläne nicht mit einem freien ETF-Fondssparplan vergleichen, der ohne Beitragsgarantie und ohne lebenslange Rente daherkommt. Die Riester-Rente wurde geschaffen, um mit privaten Einzahlungen die Lücke zu schließen, die die Riester-Reform in die gesetzliche Rentenversicherung gerissen hat. Deswegen lohnt sie sich vornehmlich für diejenigen, die sehr alt werden.
www.test.de/Riester-Rente-Riester-die-grosse-Analyse-5767485-0
Wie schätzen sie eigentlich die Lage bei älteren Riester-Fondssparplänen ein? Meine Frau und ich besparen z. B. seit 2009 die "alte" DEKA-Bonusrente (DE0005424519). Die scheidet zwar nicht berauschend ab (z.B. in Ihrem Fondsbeobachter), aber im Großen und Ganzen sind wir mit der Wertentwicklung und den Zulagen (v.a. für Kinder) noch recht zufrieden. Wäre hier ein Wechsel zu einem Riester Fondssparplan überhaupt zu empfehlen, oder lohnt es sich noch zu warten, wie die Bundesregierung das Thema Altersvorsorge in Bezug auf die Riesterrente angeht? Ergänzend sei hinzugefügt, dass wir privat nicht nur mit Riester ergänzend vorsorgen sondern auch z.B. ETF besparen.
wo soll ich da nur anfangen...Also das erste ist das ALLE Banker und Vertreter (Makler/Einfirmen oder Mehrfachagenten) sich weiterbilden müßen, sonst verlieren sie die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes. 2. Sie haften für Ihre Aussagen, bei einigen "Vermögensberatern" wäre ich vorsichtig... Test.de hat immer darauf hingewiesen das Versicherungen SOOO teuer wären, teilweise richtig. Richtig ist aber auch das dass eingezahlte Geld garantiert wird, das die Rente und deren Höhe garantiert ist (nicht die Überschüsse), der gemeine Bank oder Fondsparplan kann das nicht, der schließt bei Rentenbeginn eine Rentenversicherung ab, und keiner weiß wie hoch dann zum Beispiel der Rentenfaktor ist (je 10.000 €) beim Abschluss mit einer Versicherung direkt weiß man das IMMER. Frohes Neues Jahr
Hallo Community,
also ich lasse mich seit 7 Jahren von einem freien Berater Beraten und ich denke das macht den Unterschied aus. Mir ist von Anfang an Klar gewesen was im vertrag enthalten ist. Die Informationen erhalte ich alle von meinem Berater und das Inklusive. Ohne das ich zum Juristen Renne oder Leute die ich stündlich bezahlen muss, damit ich dann die Informationen hören kann.
Das macht den unterschied aus zu all den Menschen die halt alles auf eigene Faust regeln oder zum eingestaubten Bankberater oder Vertreter gehen der sich nie weitergebildet hat.
Ich kann euch nur empfehlen sich jemanden zu suchen dem Ihr vertraut. Löst viele Probleme und lässt sie erst garnicht entstehen.
VG