Riester-Rente im Über­blick

Riester-Bank­sparpläne: Kaum noch bundes­weite Angebote

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[Stand: 30.11.2017] Das Geschäft mit Riester-Bank­sparplänen ist einge­schlafen. Obwohl diese häufig güns­tige und flexible Riester-Art für viele Sparer optimal war, bieten immer weniger Banken Produkte an.

Riester-Rente im Über­blick

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Nur drei Anbieter haben für unsere Unter­suchung Produkt­daten geliefert. Die anderen haben abge­sagt oder nicht geant­wortet. Die meisten Anbieter, auch die in früheren Jahren empfohlene Mainzer Volks­bank, vertreiben ihr Produkt nur noch in ihrem Geschäfts­gebiet. Über­regional bieten nur die Sparkasse Holstein und die Sparkasse Nieder­bayern-Mitte Bank­sparpläne an. Beide Angebote sind aber nur durch­schnitt­lich. Das Gleiche gilt für die nur regional arbeitende Stadt­sparkasse Mönchengladbach.

Folgende Banken bieten regional Riester-Bank­sparpläne an, haben sich aber nicht an unserer Unter­suchung beteiligt: Kreis-Sparkasse Nort­heim, Kreissparkasse Verden, Mainzer Volks­bank, Sparkasse Aachen, Sparkasse Bamberg, Sparkasse Donau­wörth, Sparkasse Pforzheim Calw.

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Gutmensch am 26.04.2022 um 11:12 Uhr
Steuernachteil für zurückgeforderte Zulagen

Liebe Stiwa,
es heißt: "Immer wieder bucht die Zulagenbehörde bei Riester-Kunden bereits gewährte staatliche Förderungen ganz oder teil­weise wieder zurück." So auch bei mir. Erst auf Antrag erhielt ich meine mir zustehenden Zulagen nach Jahren wieder komplett zurück.
Was mir jedoch nicht klar war: wird eine Zulage vollständig zurückgefordert und später wiedergewährt, so gilt dies als neue Zulagenzahlung. Die Erträge der ersten Zahlung verbleiben im ungeförderten Topf. Erst mit der Wiedergewährung kann diese Zulage wieder Erträge im geförderten Topf erwirtschaften.
Laut BMF (GZ IV C 3 – S 2257-b/10/10008) gilt, dass die Erträge und Wertsteigerungen, die auf zu Unrecht gezahlte und dementsprechend später zurückgeforderte Zulagen entfallen, als ungefördertes Altersvorsorgevermögen zu behandeln sind. Die auf diesen Erträgen und Wertsteigerungen beruhenden Leistungen unterliegen in der Auszahlungsphase der ungünstigen Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Satz 2 anstelle von Satz 1 EStG.

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.01.2022 um 13:23 Uhr
Ältere Riester-Fondssparpläne

@jkskj: Es gibt nicht den einen Rat, der für alle gilt. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht zur Auswertung unserer Leserumfrage. Auch wenn Sparer unzufrieden mit ihren Verträgen sind: Die Riester-Rente lohnt sich bei denjenigen, die die volle staatlichen Förderung mitnehmen – selbst bei Verträgen, die nur noch wenig Verzinsung bringen. Jedoch können Sie die Renditeaussichten der Riester-Fondssparpläne nicht mit einem freien ETF-Fondssparplan vergleichen, der ohne Beitragsgarantie und ohne lebenslange Rente daherkommt. Die Riester-Rente wurde geschaffen, um mit privaten Einzahlungen die Lücke zu schließen, die die Riester-Reform in die gesetzliche Rentenversicherung gerissen hat. Deswegen lohnt sie sich vornehmlich für diejenigen, die sehr alt werden.
www.test.de/Riester-Rente-Riester-die-grosse-Analyse-5767485-0

jkskj am 11.01.2022 um 10:47 Uhr
Lage bei älteren Riester Fondssparplänen?

Wie schätzen sie eigentlich die Lage bei älteren Riester-Fondssparplänen ein? Meine Frau und ich besparen z. B. seit 2009 die "alte" DEKA-Bonusrente (DE0005424519). Die scheidet zwar nicht berauschend ab (z.B. in Ihrem Fondsbeobachter), aber im Großen und Ganzen sind wir mit der Wertentwicklung und den Zulagen (v.a. für Kinder) noch recht zufrieden. Wäre hier ein Wechsel zu einem Riester Fondssparplan überhaupt zu empfehlen, oder lohnt es sich noch zu warten, wie die Bundesregierung das Thema Altersvorsorge in Bezug auf die Riesterrente angeht? Ergänzend sei hinzugefügt, dass wir privat nicht nur mit Riester ergänzend vorsorgen sondern auch z.B. ETF besparen.

hansen75 am 06.01.2022 um 17:07 Uhr
Dklos1 / Super Artikel...ähm jaaaa

wo soll ich da nur anfangen...Also das erste ist das ALLE Banker und Vertreter (Makler/Einfirmen oder Mehrfachagenten) sich weiterbilden müßen, sonst verlieren sie die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes. 2. Sie haften für Ihre Aussagen, bei einigen "Vermögensberatern" wäre ich vorsichtig... Test.de hat immer darauf hingewiesen das Versicherungen SOOO teuer wären, teilweise richtig. Richtig ist aber auch das dass eingezahlte Geld garantiert wird, das die Rente und deren Höhe garantiert ist (nicht die Überschüsse), der gemeine Bank oder Fondsparplan kann das nicht, der schließt bei Rentenbeginn eine Rentenversicherung ab, und keiner weiß wie hoch dann zum Beispiel der Rentenfaktor ist (je 10.000 €) beim Abschluss mit einer Versicherung direkt weiß man das IMMER. Frohes Neues Jahr

Dklos1 am 06.10.2021 um 11:11 Uhr
Super Artikel, doch ein wichtiger Aspekt...

Hallo Community,
also ich lasse mich seit 7 Jahren von einem freien Berater Beraten und ich denke das macht den Unterschied aus. Mir ist von Anfang an Klar gewesen was im vertrag enthalten ist. Die Informationen erhalte ich alle von meinem Berater und das Inklusive. Ohne das ich zum Juristen Renne oder Leute die ich stündlich bezahlen muss, damit ich dann die Informationen hören kann.
Das macht den unterschied aus zu all den Menschen die halt alles auf eigene Faust regeln oder zum eingestaubten Bankberater oder Vertreter gehen der sich nie weitergebildet hat.
Ich kann euch nur empfehlen sich jemanden zu suchen dem Ihr vertraut. Löst viele Probleme und lässt sie erst garnicht entstehen.
VG