Riester-Rente Zurich darf Rente nicht kürzen

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Riester-Rente - Zurich darf Rente nicht kürzen

Den Rotstift bei der Riester-Rente ansetzen? Das Kölner Land­gericht sagt: Nein. © Adobe Stock / pit24

Ein Kunde des Versicherers Zurich hat erfolg­reich gegen die Kürzung seiner künftigen Riester-Rente geklagt. Auch auf die Allianz kommt eine Klage zu.

Versicherungs­kunden müssen sich auf den Renten­faktor in ihrem Riester-Vertrag verlassen können, hat das Land­gericht Köln klar­gestellt – und einem Zurich-Kunden Recht gegeben, der gegen die deutliche Kürzung seiner künftigen Riester-Rente geklagt hatte (Az. 26 O 12/22, nicht rechts­kräftig). Die Klausel in den Vertrags­bedingungen, die eine Absenkung des Renten­faktors bei der fonds­gebundenen Riester-Rente ermöglicht, ist nach Ansicht des Gerichts unwirk­sam.

Der Kunde hatte 2006 bei der Zurich eine Riester-Fonds­police abge­schlossen – mit dem Renten­faktor 37,34. Das heißt: Je 10 000 Euro Gespartes gibt es eine Monats­rente von 37,34 Euro. 2017 reduzierte die Zurich den Renten­faktor auf 27,97 Euro und begründete das mit der anhaltenden Nied­rigzins­phase.

Gericht: Renten­faktor ist wesentlicher Vertrags­inhalt

Diesen Einschnitt wollte der Kläger nicht hinnehmen, zumal unklar ist, ob die Zurich bis zum Ende der Anspar­phase im Jahr 2039 nicht noch weitere Kürzungen vornimmt. Das Kölner Gericht bewertet den ursprüng­lich im Vertrag stehen­enden Renten­faktor als „einen wesentlichen Vertrags­inhalt“. Das Versicherungsvertragsgesetz sehe nicht vor, dass der Versicherer den Faktor absenken kann, nur weil er „geringere Kapital­erträge erwirt­schaftet, als er bei der Fest­legung des Rechnungs­zinses kalkuliert hat“. Die Zurich will gegen das Urteil Berufung einlegen. Es handele sich um eine „sehr komplexe juristische Frage, die die gesamte Versicherungs­branche betrifft“, sagt der Unter­nehmens­sprecher.

Verbraucherzentrale klagt gegen die Allianz

In der Tat: Laut dem Verein Finanzwende, der das Urteil publik machte, verwenden auch andere Versicherer die vom Gericht kassierte Klausel. Auch die Allianz hatte in der Vergangenheit den Renten­faktor bei fonds­gebundenen Renten­versicherungen gesenkt (Weniger Rente von der Allianz). Die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg hat nun Klage gegen die Allianz Lebens­versicherung erhoben. Sie wendet sich dagegen, dass in den Vertrags­bedingungen der Allianz nur Rege­lungen für eine Kürzung, nicht jedoch für eine Erhöhung der Rente stehen. „Wer sich ein Recht auf Herab­setzung einräumen will, muss auch Rege­lungen treffen, wie er sich zur Herauf­setzung der Rente verpflichtet“, sagt der Abteilungs­leiter Alters­vorsorge der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg, Niels Nauhauser.

Tipp: Senkt Ihr Riester-Anbieter den Renten­faktor, bean­standen Sie dies unter Verweis auf das Kölner Urteil. Wie Sie eine bestehende Fonds­police aufpeppen, indem Sie schlechte gegen gute Fonds tauschen und so die Rendite steigern, zeigt unser Vergleich Riester-Fondspolice optimieren.

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