
Den Rotstift bei der Riester-Rente ansetzen? Das Kölner Landgericht sagt: Nein. © Adobe Stock / pit24
Ein Kunde des Versicherers Zurich hat erfolgreich gegen die Kürzung seiner künftigen Riester-Rente geklagt. Auch auf die Allianz kommt eine Klage zu.
Versicherungskunden müssen sich auf den Rentenfaktor in ihrem Riester-Vertrag verlassen können, hat das Landgericht Köln klargestellt – und einem Zurich-Kunden Recht gegeben, der gegen die deutliche Kürzung seiner künftigen Riester-Rente geklagt hatte (Az. 26 O 12/22, nicht rechtskräftig). Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Absenkung des Rentenfaktors bei der fondsgebundenen Riester-Rente ermöglicht, ist nach Ansicht des Gerichts unwirksam.
Der Kunde hatte 2006 bei der Zurich eine Riester-Fondspolice abgeschlossen – mit dem Rentenfaktor 37,34. Das heißt: Je 10 000 Euro Gespartes gibt es eine Monatsrente von 37,34 Euro. 2017 reduzierte die Zurich den Rentenfaktor auf 27,97 Euro und begründete das mit der anhaltenden Niedrigzinsphase.
Gericht: Rentenfaktor ist wesentlicher Vertragsinhalt
Diesen Einschnitt wollte der Kläger nicht hinnehmen, zumal unklar ist, ob die Zurich bis zum Ende der Ansparphase im Jahr 2039 nicht noch weitere Kürzungen vornimmt. Das Kölner Gericht bewertet den ursprünglich im Vertrag stehenenden Rentenfaktor als „einen wesentlichen Vertragsinhalt“. Das Versicherungsvertragsgesetz sehe nicht vor, dass der Versicherer den Faktor absenken kann, nur weil er „geringere Kapitalerträge erwirtschaftet, als er bei der Festlegung des Rechnungszinses kalkuliert hat“. Die Zurich will gegen das Urteil Berufung einlegen. Es handele sich um eine „sehr komplexe juristische Frage, die die gesamte Versicherungsbranche betrifft“, sagt der Unternehmenssprecher.
Verbraucherzentrale klagt gegen die Allianz
In der Tat: Laut dem Verein Finanzwende, der das Urteil publik machte, verwenden auch andere Versicherer die vom Gericht kassierte Klausel. Auch die Allianz hatte in der Vergangenheit den Rentenfaktor bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gesenkt (Weniger Rente von der Allianz). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun Klage gegen die Allianz Lebensversicherung erhoben. Sie wendet sich dagegen, dass in den Vertragsbedingungen der Allianz nur Regelungen für eine Kürzung, nicht jedoch für eine Erhöhung der Rente stehen. „Wer sich ein Recht auf Herabsetzung einräumen will, muss auch Regelungen treffen, wie er sich zur Heraufsetzung der Rente verpflichtet“, sagt der Abteilungsleiter Altersvorsorge der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Niels Nauhauser.
Tipp: Senkt Ihr Riester-Anbieter den Rentenfaktor, beanstanden Sie dies unter Verweis auf das Kölner Urteil. Wie Sie eine bestehende Fondspolice aufpeppen, indem Sie schlechte gegen gute Fonds tauschen und so die Rendite steigern, zeigt unser Vergleich Riester-Fondspolice optimieren.
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