Riester-Anbieter haben jahrelang doppelte Kosten erhoben, wenn Sparer Beiträge für ihre Verträge angepasst haben. Das Finanzministerium und die Finanzaufsicht haben diese Praxis verboten. Kunden können zu viel gezahlte Provisionen zurückfordern und eine Überprüfung ihres Vertrags fordern. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt einen Musterbrief zur Verfügung.
Riester-Anbieter haben doppelt und dreifach kassiert
Eigentlich soll sich ein Riester-Vertrag dem Leben anpassen: Eine Sparerin beginnt einen Riester-Vertrag als Berufsanfängerin und zahlt gemäß ihres Einkommens ein. Als junge Mutter reduziert sie ihre Beiträge, weil nun zusätzlich die Kinderzulagen in den Vertrag fließen. Sind die Kinder älter, zahlt sie wie vorher wieder einen höheren Beitrag. Diesen normalen Fall haben einige Riester-Anbieter genutzt, um sogar dreimal abzukassieren. Einmal bei Abschluss des Vertrages, das zweite Mal fallen Kosten auf die neue Zulage an und das dritte Mal bei Wiederanhebung der Beiträge. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg sind von solchen und ähnlichen Fällen Zehntausende Kunden betroffen.
Kunden können zu viel gezahlte Provisionen zurückfordern
Das Finanzministerium und die Finanzaufsicht Bafin haben den Anbietern diese Praxis 2019 verboten. Zudem hat sich die Bafin von den Unternehmen zusichern lassen, dass sie „Kundenbeschwerden zu bereits erhobenen erneuten Abschluss- und Vertriebskosten im Sinne der Verbraucher“ behandeln. Ärgerlich: Die Anbieter müssen ihre abkassierten Kunden nicht anschreiben, um die falsch berechneten Kosten zurückzuzahlen. Betroffene müssen selbst aktiv werden.
Verbraucherzentrale hilft mit Musterbrief
Dafür hat die Verbraucherzentrale nun einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, mit dem Kunden ihre Kosten zurückfordern können. Auch Kunden, die sich nicht sicher sind, ob sie zu viel gezahlt haben, können mit dem Brief ihren Anbieter auffordern, den Vertrag zu überprüfen. Das sollten Riester-Sparer tun, die zum Beispiel ihre Beiträge gesenkt und wieder angehoben haben. Stellt sich der Versicherer quer, kann auch eine Beschwerde beim Ombudsmann weiterhelfen. Er kann mit Hinweis auf die seit 2019 vom Bundesfinanzministerium vorgeschriebene Regelung zugunsten der Kunden entscheiden.
Mehrere Tausend Euro rückerstattet
Das sich eine Beschwerde lohnen kann, illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Beispiel eines kurzzeitig arbeitslos gewordenen Manns. Dieser hatte bei seiner Riester-Rentenversicherung während der Arbeitslosigkeit seine Beiträge vorübergehend gesenkt und dann im gleichen Jahr wieder auf seinen ursprünglichen Beitrag erhöht. Erneute Abschluss- und Vertriebskosten von 3 500 Euro verlangte der Versicherer. Mittlerweile wurde der Betrag dem Sparer wieder gutgeschrieben.
Ein Finanztest-Leser bekam im Juli 2020 vom Versicherer Proxalto (früher Generali) knapp 1 337 Euro zu viel bezahlte Abschlusskosten für seine Riester-Rentenversicherung erstattet. Er hatte sich beim Versicherungsombudsmann beschwert.
Tipp: Die wichtigsten Tests und Infos zum Thema Riester-Rente finden Sie in unserem Special Riester-Rente im Vergleich.
Dieses Stück ist erstmals am 6. November 2019 auf test.de erschienen. Es wurde am 11. September 2020 aktualisiert.